…3 DBA China hinsichtlich der Definition des Lizenzgebührenbegriffs vom geltenden OECD-Musterabkommen substanziell insoweit abweicht, als auch Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen von Art. 12 erfasst werden. Da der Begriff der "Ausrüstungen" nicht notwendigerweise mit körperlichen…
…im Quellenstaat geltende Recht für die Definition der Dividenden maßgeblich ist, wären ausgeschüttete Einkünfte eines in Österreich ansässigen beschränkt haftenden Gesellschafters der Steuerzuteilungsregel für Dividenden (Art. 10 DBA-Niederlande) zu unterstellen und der österreichischen Besteuerung überlassen. Da aber auf der Grundlage Ihrer Ausführungen die niederländische…
…für den Nachfolgestaat der tschechischen Republik anwendbar bleibt) das im Quellenstaat geltende Recht für die Definition der Dividenden maßgeblich ist, wären ausgeschüttete Einkünfte eines in Österreich ansässigen beschränkt haftenden Gesellschafters der Steuerzuteilungsregel für Dividenden (Art. 10 DBA-CSFR) zu unterstellen und der österreichischen Besteuerung überlassen…
…der nach der allgemeinen Definition des Art. 4 Abs. 1 DBA-Japan ansässig ist, Dividenden von österreichischen Kapitalgesellschaften, stellt sich die Frage, ob aufgrund des DBA-Japan eine KESt-Entlastung zusteht, und wenn ja, in welcher Höhe. Die Abkommensberechtigung ist durch eine von der japanischen…
…wohl nur auf Italien beschränken, sodass in der Folge auch nur auf das Vertragsverhältnis zwischen Österreich und Italien eingegangen wird. Im Verhältnis zwischen Österreich und Italien ist Art. 8 Abs. 1 iVm Art. 3 Abs. 1 lit. f DBA Italien maßgeblich. Gewinne aus dem Betrieb…
…deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…Grenze nach Kössen in Tirol 25,1 km zurückzulegen sind. Entscheidend ist einzig und allein, ob sich der Wohnsitz innerhalb einer 30 km-Zone (Luftlinie gemessen) zur Grenze befindet. Da Übersee innerhalb dieser Zone liegt, ist die Grenzgängereigenschaft zu bejahen und folglich das Besteuerungsrecht durch…
…Grenze nach Kössen in Tirol 25,1 km zurückzulegen sind. Entscheidend ist einzig und allein, ob sich der Wohnsitz innerhalb einer 30 km Zone (Luftlinie gemessen) zur Grenze befindet. Da Übersee innerhalb dieser Zone liegt, ist die Grenzgängereigenschaft zu bejahen und folglich das Besteuerungsrecht durch…
…beantwortet werden, da hiefür eine nähere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die den finanzamtlichen Ermittlungen vorzubehalten ist. So wäre zB festzustellen, ob der Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher Art diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art…