Tritt eine deutsche Muttergesellschaft mit einigen Prozenten österreichischen Bau-ARGEN bei, an denen sich in erster Linie ihre österreichische Tochtergesellschaft beteiligt und besteht ihre Funktion lediglich in der Bereitstellung des Namens und guten Rufes sowie in der Haftungsübernahme in Höhe ihrer Beteiligung, so wird nach…
…das französische Unternehmen zu vermitteln oder abzuschließen, dann wird hiedurch für das französische Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründet. Auch weitere Aktivitätsgestaltungen, wie Prüfung der Bonität der österreichischen Kunden, Entgegennahme von Kundenzahlungen, Rabatt- und Bonusgewährungen im Einvernehmen mit dem französischen Unternehmen, Einschaltung von Substituten und Gehilfen,…
…Statistiken und Auswertungen (Kunden und Produktdatenbanken), direkte Kontaktaufnahme mit potentiellen Versicherungskunden zur Verifizierung von Informationen über den Kunden und zur weiteren Nachprüfung bei Feststellung einer negativen Bonität durch einen externen Gläubigerschutzverband. Die österreichischen externen Vertriebsmitarbeiter werden durch die Mitarbeiter der österreichischen Betriebsstätte über Versicherungsmöglichkeiten informiert…
…das bei konzerninternen Finanzierungen anzutreffen ist. Durch Steuerung der Konzernstrategie kann innerhalb eines Konzerns auf die Rückzahlungskraft und die Bonität der konzernintern finanzierten Gliedunternehmen Einfluss genommen werden und es kann dieser Bonität entsprechend der Kredit vergeben werden, was bei einer fremden Kommerzbank in vergleichbarer Form…
…fallen. Die im ggstl. Fall erbrachten Leistungen der technischen und kaufmännischen Assistenz, der Haftungsübernahme sowie der Hilfestellung zur Bonitätsverbesserung sowie zur Verbesserung der wirtschaftlichen Selbständigkeit sind nicht dazu bestimmt, vom tschechischen oder slowakischen Vertragspartner für eigene Zwecke verwendet (vermarktet) zu werden. Denn der Unternehmensgegenstand des…