…Besorgung der Geschäfte einer österreichischen Gesellschaft zur Verfügung stellt und erhält diesfalls der Gesellschafter von seiner (deutschen) Gesellschaft keine besondere Vergütung (weil diese deutsche Gesellschaft die von der österreichischen Gesellschaft gezahlte Vergütung als ihre Betriebseinnahme erfasst und nicht an ihren Gesellschafter weitergibt) dann liegt eine…
…diesem Fall würde die italienische Konzerngesellschaft nicht eine "Passivleistung" (Zurverfügungstellung des Mitarbeiters), sondern eine "Aktivleistung" (Besorgung der Geschäftsführung durch ihren Mitarbeiter) erbringen. Dies hätte zur Folge, dass die Räumlichkeiten, die dem italienischen Geschäftsführer in Österreich zur Verfügung gestellt werden, eine Betriebstätte der italienischen Gesellschaft darstellen…
…im Betriebsprüfungsverfahren festgestellt wird, dass im zeitlichen Zusammenhang mit den Verkaufsoperationen Dr. X sämtliche Anteile der die Honorare empfangenden liechtensteinischen AG von einer liechtensteinischen Treuhand AG erworben hat; Dr. X die Besorgung der Verwaltungsagenden der liechtensteinischen AG mittels Mandatsvertrages einem amtsbekannten liechtensteinischen Treuhandbüro übertragen hat…
Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…