…der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung (die nach den Lohnsteuerrichtlinien jedenfalls nicht als eine übliche Gestaltung anzusehen ist) die steuerliche Anerkennung zuteil werden, dann wird in einem solchen Fall die Leistung der deutschen GmbH lediglich in einer "Besorgungsleistung" zu sehen sein, nämlich in der Zurverfügungstellung des Geschäftsführers…
…sämtliche Anteile der die Honorare empfangenden liechtensteinischen AG von einer liechtensteinischen Treuhand AG erworben hat; Dr. X die Besorgung der Verwaltungsagenden der liechtensteinischen AG mittels Mandatsvertrages einem amtsbekannten liechtensteinischen Treuhandbüro übertragen hat; die Organe der liechtensteinischen AG zwei amtsbekannte liechtensteinische Rechtsanwälte sind und ihre Treuhandfunktion…
…dass eine deutsche Gesellschaft einen ihrer Gesellschafter in Erfüllung einer von ihr abgeschlossenen Vereinbarung zur Besorgung der Geschäfte einer österreichischen Gesellschaft zur Verfügung stellt und erhält diesfalls der Gesellschafter von seiner (deutschen) Gesellschaft keine besondere Vergütung (weil diese deutsche Gesellschaft die von der österreichischen Gesellschaft…
…Leistung des Künstlers gegenüber], sodass im Ergebnis das inländische Umsatzsteueraufkommen nicht um die in den Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer geschmälert wird; der genannte Umsatz des inländischen Veranstalters wird im Allgemeinen als Besorgungsleistung dem Steuersatz der besorgten Leistung (Hotelunterkunft, Verpflegung) unterliegen. Der Künstler ist gemäß § 3a Abs…
…beiden Kapitalgesellschaften nicht als Arbeitsgestellungsvertrag, sondern als Dienstleistungsvertrag zu werten wäre. In diesem Fall würde die italienische Konzerngesellschaft nicht eine "Passivleistung" (Zurverfügungstellung des Mitarbeiters), sondern eine "Aktivleistung" (Besorgung der Geschäftsführung durch ihren Mitarbeiter) erbringen. Dies hätte zur Folge, dass die Räumlichkeiten, die dem italienischen Geschäftsführer…