…die Stiftungserträge zur Linderung von Not in dem betreffenden ausländischen Staat verwendet werden sollen sowie der Umstand, dass der betreffende ausländische Staat (auf diplomatischem Weg) Österreich um Herbeiführung einer diesbezüglichen Reziprozitätsregelung ersucht. Die Reziprozität wäre erfüllt, wenn vergleichbare Einrichtungen auf dem ausländischen Staatsgebiet mit gemeinnützigen…
…EAS 1352, 1358, 1440, 1745, 1876). Unterlässt die österreichische Stiftung unter Berufung auf die Regelungen des DBA-Schweiz die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzuges, dann trifft sie aber die Verpflichtung darlegen zu können, dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen gemäß § 138…
…beschränkten Steuerpflicht, dann finden die einschränkenden Bestimmungen des § 102 Abs. 2 Z. 2 EStG Anwendung, denen zu Folge ein in der inländischen Betriebstätte eingetretener Verlust nur dann in Österreich vortragsfähig ist, wenn keine den Inlandsverlust übersteigenden Auslandseinkünfte vorliegen. Werden die Auslandseinkünfte im Heimatstaat der Stiftung…
Verlegt ein Begünstigter einer liechtensteinischen Privatstiftung seinen Wohnsitz nach Österreich, dann unterliegen wiederholte Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung auch dann der inländischen Steuerpflicht gemäß § 29 Z. 1 EStG, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen (siehe im Übrigen auch BMF-Einzelerledigungen v. 30.8.93, SKW…
…dann nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen. 30…
…die österreichische Steuer auf ein Niveau von 2,5% abgesenkt wird, wäre hingegen im Rahmen einer Reziprozitätszusicherung von deutscher Seite möglich. Da im vorliegenden Fall aber die Interessenlage einer deutschen gemeinnützigen Stiftung betroffen ist, müsste ein Reziprozitätsverhältnis in der aufgezeigten Richtung von amtlicher deutscher Seite…
…92/2005, eingehalten werden muss). Steht außer Streit, dass auf österreichischer Seite die Vermögenswerte (Bargeld und eine österreichische Kapitalbeteiligung) und deren Erträgnisse der Stiftung zuzurechnen sind, wird demgegenüber aber auf schweizerischer Seite die österreichische Privatstiftung als transparent behandelt, so erblickt die Schweiz in der Vermögensübertragung…
Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…
Bringt der in der Schweiz ansässige Errichter einer österreichischen Privatstiftung sein Vermögen in diese Stiftung ein, dann löst dies eine 2,5-prozentige inländische Schenkungssteuerpflicht aus. Wird dieser Vermögenstransfer auch in der Schweiz einer 3,5-prozentigen Schenkungsbesteuerung unterzogen, dann liegen wohl die Rechtsvoraussetzungen für…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
…von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Allgemeinen nur mit inländischen steuerabzugspflichtigen Einkünften zur Steuerleistung herangezogen werden ("beschränkte Steuerpflicht der zweiten Art"). Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen…
Fließen einem liechtensteinischen Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS…
…nicht ohne weiteres in positivem Sinn beantwortet werden, wenn hiedurch eine Umgehungsmöglichkeit eröffnet würde, nämlich jene, dass die das inländische Stiftungsvermögen kontrollierenden Personen hiedurch die sie sonst treffende Kapitalertragsteuerpflicht vermeiden können. 4. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Vordrucke ZS-QU1 vorliegen. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss auf österreichischer Seite eine abkommensgemäße Steuerentlastung auch dann stattfinden, wenn die - durch den Vordruck der tschechischen Finanzverwaltung offengelegten - Zuwendungen in Tschechien nach dem innerstaatlichen Recht Tschechiens nicht steuerpflichtig sind. Bundesministerium für Finanzen, 21. September 2009
Wird von einem Steuerpflichtigen, der seit 4 Jahren den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der tschechischen Republik hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten…
Einkünfte eines Stiftungsvorstandes stellen im Regelfall Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Z. 2 EStG dar (LSt-RL 1999, RZ 982); sie fallen damit aus österreichischer Sicht unter Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland. Bezieht daher ein in Deutschland ansässiges Mitglied des Vorstandes einer…
…dann nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (vgl…
…der Ausdruck "Gesellschaft" jede juristische Person (sowie andere Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden). Eine in Liechtenstein steuerfreie Stiftung kann daher nicht die Abkommensvorteile mit der Begründung in Anspruch nehmen, sie sei keine "Gesellschaft". 3. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr…
Erhält eine in Österreich errichtete Privatstiftung Zinsenzahlungen aus Geldeinlagen bei ausländischen Banken, so geht die Steuerbefreiung der Stiftung gemäß § 5 Z. 11 lit. b KStG für diese ausländischen Zinsenerträge verloren, wenn auf Grund des mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens eine Steuerentlastung in Anspruch…
…an den in Kanada ansässigen Letztbegünstigten auf Grund des Widerrufs einer Privatstiftung. Denn im Fall der Auflösung der Stiftung durch Widerruf wird darin nicht - wie bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft - die Verwirklichung eines Veräußerungstatbestandes gesehen, sondern es wird der Stifter ertragsteuerlich für den Fall der Vermögensrückübertragung…