…III Nr. 92/2005 (DBA-EVO), sollen abzugspflichtige Einkünfte nicht unter Berufung auf DBA abzugsfrei ausgezahlt werden, wenn solche Einkünfte von einer ausländischen Holdinggesellschaft in Empfang genommen werden; solche bloß passiv tätigen Einkünfteempfangsgesellschaften werden erfahrungsgemäß oft für Zwecke des "Treaty-shoppings" und damit zum Zweck…
…für Zwecke des Unternehmens verwendet werden (BFH 30.1.1974, BStBl II 327). Die Wohnung des Angestellten würde nur dann nicht mehr als Betriebstätte des Arbeitgebers angesehen werden, wenn dort bloß abends und an Wochenenden Arbeiten für das Unternehmen erledigt werden (RFH, RStBl. 1939, 570)…
Wird eine börsennotierte indische Aktiengesellschaft, die auf dem Gebiet der Softwareentwicklung und Informationstechnologie-Beratung tätig ist, von einem österreichischen Unternehmen mit der Durchführung eines Software-Beratungsprojekts betraut, dann ist vorweg festzustellen, ob das indische Unternehmen seinen Auftrag unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte erfüllt. Dies ist…
…eines EAS-Verfahrens erledigt zu werden. Keine EAS-Fähigkeit kommt nach der bisherigen Praxis Anfragen zu, die einen derart komplizierten Sachverhalt zum Gegenstand haben, dass eine sinnvolle Abstrahierung unmöglich ist; die nicht bloß auf eine Klärung von Rechtsfragen abzielen, sondern eine Beratung über die bestmögliche…
…Die in EAS 1404 noch zum Ausdruck kommende Auffassung, dass in der Geschäftsführertätigkeit ein Fall einer steuerabzugspflichtigen "kaufmännischen Beratung" liege, wurde in die EStR 2000 nicht übernommen und wurde daher bereits in EAS 2112 nicht mehr aufrechterhalten. Aus dem DBA-Israel kann sich ein Anspruch…
…Dem Rückzahlungsantrag, zu dessen Erledigung ebenfalls nicht das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart, sondern das für die Erhebung der Körperschaftsteuer der die Dividenden zahlenden Gesellschaft berufen ist, wird jedenfalls eine Ansässigkeitsbescheinigung des Herkunftslandes und ein Beleg über die Nichtanrechenbarkeit der österreichischen Kapitalertragsteuer (zB ein Beleg über…