…3 des Abkommens deshalb maßgebend, weil sich aus dem Abkommen selbst keine bindende Aussage über die Anwendung des Transparenz- oder Trennprinzips ableiten lässt. Der durch die Beteiligung an der bulgarischen Tochtergesellschaft gebildete und in den Büchern der österreichischen Holdinggesellschaft erfasste (immaterielle) Vermögenswert wird als in…
…des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens ua. voraus, dass die US-Zinsen "im Zusammenhang mit oder aus Anlass einer gewerblichen Tätigkeit" bezogen werden. Das Verständigungsprotokoll legt hiezu fest, dass diese Voraussetzung ua. dann erfüllt ist, wenn die betreffenden Einkünfte durch Vermögenswerte erzielt werden, die zum Betriebsvermögen des…
…des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall ein Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben könnte. Sollte dies dennoch der Fall sein, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines auf Artikel 8 des…
…anders gesehen würde, liegen zumindest "Nutzungsrechte an österreichischem unbeweglichem Vermögen" vor, deren Übergang diesfalls gemäß Art. 3 Abs. 2 des Abkommens von der deutschen Besteuerung freizustellen ist. War der deutsche Erblasser als Treugeber außerdem über einen deutschen Treuhänder an einer österreichischen KEG beteiligt, die ihrerseits…
…EAS 694). Die Frage nach der Beweglichkeit oder Unbeweglichkeit des Hochregals wird nach österreichischem innerstaatlichen Steuerrecht zu beantworten sein, da das Doppelbesteuerungsabkommen selbst keine für beide Staaten bindende Definition des Begriffes "unbewegliches Vermögen" enthält, sondern in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Recht des Belegenheitsstaates verweist…
…dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1.6.94…
Gewährt eine liechtensteinische Gesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Kreditnehmer ein Darlehen und wird dieses Darlehen teilweise auf einer österreichischen Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt, dann unterliegen die von der liechtensteinischen Gesellschaft aus Deutschland bezogenen Zinsen gemäß § 98 Z 5 EStG der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Diese…
…11 (Zinsen) bzw. Art. 3 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen ) des DBA-Deutschland zu subsumieren sind. Da die über die Personengesellschaft bezogenen Einkünfte auch auf deutscher Seite infolge der vermögensverwaltenden Eigenschaft der Gesellschaft bisher nicht als gewerbliche Einkünfte behandelt wurden, wird nicht erwartet, dass es nach…
…ist. Eine mittelbare Besicherung wäre gegeben, wenn der Hauptgesellschafter der GmbH der Bank eine Zugriffsmöglichkeit auf seine Gesellschaftsanteile für den Fall überträgt, dass keine vertragsgemäße Rückzahlung des Darlehens erfolgen sollte. Sollte der Hauptgesellschafter hingegen lediglich Wertpapiere zur Besicherung überlassen, die der Bank keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf…
…Veranlagung in österreichische Pfandbriefe (die auch vor der Abkommensrevision stets unter Artikel 11 und nicht unter Artikel 3 des Abkommens fielen) noch durch Anschaffung anderer Werte, die durch österreichischen Grundbesitz besichert sind, vermögensteuerfreies Kapitalvermögen erwerben. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund des DBA-Ö/NL steht das Besteuerungsrecht daran den Niederlanden…
…selbständig tätiger Rechtsanwalt - gemeinsam mit zwei weiteren Rechtsanwälten - in Liechtenstein eine Rechtsanwaltskanzlei (FL-Kanzlei), in der die steuerlich relevanten Anwaltsfunktionen des österreichischen Anwalts auch tatsächlich ausgeübt werden (Funktionsanalyse), und wird in Erweiterung der FL-Kanzlei eine schweizerische Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer AG (CH-AG) gegründet…
…48 BAO durch Steuerfreistellung von der österreichischen Besteuerung zu entlasten (EAS 1555). Auch für den Erbübergang des Kapitalvermögens kann eine Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung in Anwendung der Steuerfreistellungsmethode erfolgen. Dies deshalb, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine dem Gesetz entsprechende Ermessensübung dann gegeben ist…
Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…
…so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art. 14 Abs. 1 lit. a DBA Ö - D Österreich als dem Lagestaat zu. Eine Kapitalforderung, die dem in Deutschland ansässigen Inhaber des Rechtes gegen die österreichische Kapitalgesellschaft in Bezug auf…
…in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint es gerechtfertigt, durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall…
…durch die Anwendung des Abkommens kein Besteuerungsrecht an Vermögenswerten einer inländischen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) der in Liechtenstein ansässigen Kapitalgesellschaft verloren. Zu beachten ist allerdings, dass für die grenzüberschreitende Ermittlung eines Betriebstättengewinnes (und damit auch für die Ermittlung eines Personengesellschafts-Betriebstättengewinnes) die Regeln des Artikels 7…
…Beteiligung einer Komplementär-GMBH) nicht als vermögensverwaltend, sondern als gewerblich eingestuft wird, führt dazu, dass nach deutscher Rechtslage das Büro der GMBH&CO KG für den österreichischen Kommanditisten eine deutsche Betriebstätte darstellt, die Deutschland gemäß Art. 4 des Abkommens ebenfalls das Besteuerungsrecht an den Einkünften…
…in Österreich der Einkommensbesteuerung. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt für die in der Vermögensart "Landwirtschaftliches Vermögen" (im Einheitswertbescheid) erfassbaren Aktivposten. Vom Einheitswert gem. § 30 Abs. 2 BewG nicht erfasste Zahlungsmittel, Geldforderungen und Wertpapiere des landwirtschaftlichen Gutes sind daher in Österreich von…
Die Frage, ob eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind, für die Gesellschafter inländische Betriebstätten begründen kann, wird gegenwärtig im BM für Finanzen geprüft. Es kann hiezu daher gegenwärtig im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. 25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…