…da diese EG-Richtlinie - genauso wie die EG-Amtshilferichtlinie und die EG-Beitreibungsrichtlinie - nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt. Das Verlangen nach weitergehenderen österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote…
…C-361/02 in der Rs Tsapalos, in der Griechenland um Amtshilfe bei der Vollstreckung einer Zollforderung nach der Beitreibungsrichtlinie 76/308/EWG ersucht wurde, wobei der amtshilfebedürftige Sachverhalt (Entstehen der Zollforderung) vor dem Inkrafttreten der Richtlinie in Griechenland verwirklicht worden ist. Bundesministerium für Finanzen…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…