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12 Treffer1363 msnur geltende Fassungen
EAS 2399Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 846/1-IV/4/0305.01.2004

…mit Beginn des der Hauptwohnsitzverlegung folgenden Kalenderjahres und nicht erst nach Ablauf der 5 Jahre ein. Sollte aber - aus welchen Gründen auch immer - vor Ablauf der in der Verordnung genannten fünfjährigen Mindestfrist eine Rückverlegung des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden, dann fehlt damit eine Voraussetzung für den…

EAS 1259Anlagenerrichtung mit anschließender Einschulung und Mängelabarbeitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/4-IV/4/9804.05.1998

…Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt. Hilfsweise (dh. solange sich aus dem "Abkommenszusammenhang" kein gegenteiliges DBA-Interpretationserfordernis ergibt) wird im Anlagenbau auf die im inländischen Recht entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden können, wie sie für die Frage der Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages vorgesehen wurden: darnach wäre der Beginn…

EAS 60Hotelbauprojekte in Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 790/2/1-IV/4/9116.12.1991

…auch für den Generalunternehmer eine UdSSR-Betriebstätte vor. Diese Auffassung stützt sich auf Ziffer 18 vorletzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens. In dieser Beurteilung tritt keine Änderung ein, wenn der Subunternehmer eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Generalunternehmers ist. Beginn und…

EAS 3344Arbeitnehmerentsendung nach Finnland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0004-VI/8/201410.04.2014

…statt und kommt es erst mit Beginn des Jahres X2 zu einem Vorauszahlungserfordernis hinsichtlich der späteren finnischen Veranlagung des Jahres X1, dann tritt im Jahr X1 keine Doppelbesteuerung ein, sodass die in den Salzburger Steuerdialogen vorgesehenen Regelungen keine Rechtfertigung für die Unterlassung des Lohnsteuerabzuges im…

EAS 3351Frage der Hemmung bzw. Unterbrechung der Zweijahresfrist bei Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-VI/8/201401.10.2014

…Steuerpflicht für sämtliche Gehaltsbezüge ab dem Wintersemester 2011/12 eingetreten ist. Übersteigt der zeitliche Abstand zwischen zwei semesterbezogenen Lehraufträgen den Zeitraum eines Semesters, dann wird aber nicht mehr von einer Hemmung, sondern von einer Unterbrechung des Fristenlaufes auszugehen sein, sodass der Fristenlauf von neuem beginnt…

EAS 2094Versicherungsentschädigung für Unfall vor Arbeitsaufnahme
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 360/1-IV/4/0214.10.2002

…EStG 1988 erfasst wird. Soweit bereits nach österreichischem inländischem Recht keine Steuerpflicht eintritt, erübrigt es sich, die Auswirkungen des DBA-Deutschland mitzuberücksichtigen (die ebenfalls zu einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich führen würden). 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1245Deutsche Arbeitslosenunterstützung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 30/1-IV/4/9806.04.1998

…Der Ansatz für Progressionszwecke ist deshalb erforderlich, weil sich die Steuerbefreiungsbestimmungen des § 3 EStG, soweit sie Leistungen der öffentlichen Hand betreffen, grundsätzlich immer nur auf die aus inländischen Mitteln stammenden Leistungen beziehen; nur in Sonderfällen wurden vergleichbare ausländische Leistungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in den…

EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

…zugewiesen sind. Unter den gegebenen Umständen vertritt das BM für Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird, daß Deutschland auf Grund einer anderslautenden Anwendung des Abkommens eine Besteuerung der Gehaltsfortzahlungen tatsächlich vornimmt, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben. …

EAS 3057Schadenersatz für vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses in Portugal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0899-IV/4/200924.04.2009

…Dies muss sinngemäß auch für nachträglich abfließende Aufwendungen gelten. Die Berücksichtigung nachträglicher Werbungskosten kann allerdings nicht auf das DBA-Portugal gestützt werden, weil auf der Abkommensebene das Kausalitätsprinzip gilt und Österreich daher an den portugiesischen Einkünften (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) ungeachtet ihres zeitlichen Zu- oder Abflusses…

EAS 1674Sozialversicherungsbeiträge, Krankengeld, Leistungen der Bauarbeiterurlaubskasse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 723/1-IV/4/0029.06.2000

…Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern rückverrechenbar sind. Damit entfällt auch das Erfordernis, die Urlaubsgelder nach dem Verhältnis der in beiden Ländern angearbeiteten Zeit aufteilen zu müssen. Diese Auffassung ist allerdings bislang noch nicht mit Deutschland abgesprochen worden. 29. Juni 2000 Für den Bundesminister…

EAS 3227Urlaubsentgeltzahlungen der BUAK an in Deutschland eingesetzte deutsche Leiharbeiter eines liechtensteinischen Arbeitskräfteverleihers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1161-IV/4/201115.07.2011

…Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Das deutsche Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld wurde daher der Steuerzuteilungsregel für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach der in EAS 1674 vertretenen Auffassung wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter…

EAS 3324Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0211-IV/4/201308.04.2013

…Konzeption auf das gegenständliche Entgelt für eine Tätigkeitsunterlassung an, dann verlangt dies darnach, dass das für aktive Dienstleistungen nach Artikel 15 DBA maßgebende Kausalitätsprinzip nicht auch auf diese Unterlassungsleistungen angewendet wird und dass daher das gesamte Pauschalentgelt im Zuflussjahr der österreichischen Besteuerung unterliegt. Der Umstand…