…405, vertretenen Rechtsansicht an, derzufolge Gewinne aus der Vercharterung eines vollständig ausgerüsteten und bemannten Schiffes wie Gewinne aus der Beförderung von Personen und Gütern zu behandeln sind. Unter solchen Gegebenheiten könnte daher der von der deutschen Betriebsprüfung vertretenen Auffassung, dass die Gewinne der österreichischen Betriebstätte…
…Art. 8 OECD MA) kann nicht in Betracht gezogen werden, weil sich die unternehmerische Tätigkeit des in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen nicht auf die Leitung des Schifffahrtunternehmens (insb. Beförderung von Personen oder Gütern im Sinne von Abs. 4 des Kommentars zu Art 8 OECD MA) bezieht…
…Rz 11). Der Betrieb eines Luftfahrzeugs umfasst gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. f DBA Italien jede Beförderung, also auch jene von Personen. Die Bestimmung des Art. 8 DBA Italien beschränkt sich nicht auf Luftfahrtunternehmen, deren Beförderungsangebot sich an eine breite Öffentlichkeit richtet, und ist…