…der österreichischen Bau-GmbH an die bei dem deutschen Bauvorhaben eingesetzten Arbeitnehmer sind daher in dem Ausmaß der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung zuzuführen, als sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern rückverrechenbar sind. Damit entfällt auch das Erfordernis…
…Das deutsche Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld wurde daher der Steuerzuteilungsregel für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach der in EAS 1674 vertretenen Auffassung wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Werden daher seitens…
…auch dann von der inländischen Besteuerung zu entlasten, wenn sie nach den Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes von der Bauarbeiterurlaubskasse (BUAK) als Direktzahlung an die Arbeitnehmer geleistet werden. Die in der Schweiz ansässigen Bauarbeiter sind daher berechtigt, auf Grund des DBA-Schweiz die Rückzahlung…
…um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Arbeitslöhnen gemäß Artikel 9 des Abkommens Deutschland zu und es erwächst korrespondierend hiezu ein Anspruch auf Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in Österreich. Die "183-Tage-Klausel" des Artikels 9 Abs…
…österreichische Unternehmen auf Großbaustellen in Tschechien, der Slowakei, in Polen und in der Ukraine im Baunebengewerbe tätig und überschreiten sie die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit diesen Staaten vorgesehenen Baustellenfristen, sodass für diese Unternehmen "DBA-Betriebstätten" in diesen Staaten entstehen, dann sind die diesen Betriebstätten…
…wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland und der Schweiz begründet. Die ARGE-Partner unterliegen demzufolge nicht der österreichischen Körperschaftsteuer. Sobald sich aber herausstellt, dass die Frist von sechs Monaten (183 Tagen…
…beendet worden ist. Ist es aber so, dass die Installationstätigkeiten einer österreichischen Elektroinstallationsfirma bei einer Gebäudeerrichtung in München nachweisbar am 1. Mai 2002 aufgenommen und am 11. April 2003 beendet worden sind (Nachweis durch die als korrekt anerkannten Bautagesberichte), dann kann der Umstand, dass die…
…Arbeitsgemeinschaft zwecks Errichtung eines Lüftungsschachtes zusammen und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann unterhält das österreichische Unternehmen in der Schweiz eine Betriebstätte. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass ursprünglich eine kürzere Baudauer veranschlagt war und die Verzögerungen in der Baufertigstellung…
…Recht in Österreich eintrichtet worden. Aus Abs. 8 des OECD-Kommentars zu Art. 15 des OECD-Musterabkommens ist kein deutscher Besteuerungsanspruch abzuleiten." Diese Vereinbarung gilt auch im reziproken Verhältnis und auch dann, wenn ein deutsches Unternehmen, das kein professionelles Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen ist, Mitarbeiter mit freier Arbeitskapazität…
…Unimog mit Besatzung und eine Arbeitszuglok mit Bediener gestellt, so deutet dies auf eine Mitwirkung an einer inländischen Bauführung hin und würde diesfalls gemäß Artikel 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zur Begründung einer steuerpflichtigen inländischen Betriebstätte führen. Nur dann, wenn diese Überwachungs- und Sicherungsleistungen nicht…
…den deutschen Ziviltechniker könnte daher ein in einem Container zur Verfügung gestellter Arbeitsplatz ab einer Verfügungsdauer von bereits 6 Monaten zum Entstehen einer inländischen "festen Einrichtung" im Sinn von Artikel 14 und damit zu einer Einkommensteuerpflicht in Österreich führen. Wird dem Ziviltechniker allerdings kein fixer…
Erhält eine deutsche KG (D-KG) den Generalauftrag für die mehrjährige Errichtung eines deutschen Bauwerkes und gibt die D-KG einen Subauftrag an eine österreichische Baufirma weiter, dann ist es richtig, dass der österreichische Subauftragnehmer keine deutsche Baubetriebstätte unterhält, wenn seine Mitwirkung an dem deutschen…
Übernimmt eine deutsche GesmbH die Herstellung und Montage der Leichtmetallfenster bei einem inländischen Bauvorhaben und übersteigt die Mitwirkung an diesem Bauvorhaben einen Zeitraum von 12 Monaten, so wird hiedurch in Österreich eine Betriebstätte sowohl nach inländischem Recht als auch nach dem DBA-Deutschland begründet…
…abgeschlossen wird, auf Grund dessen mit eigenen Bankkonten, eigener Steuernummer und Geschäftsanschrift bei der die kaufmännische Geschäftsführung betreuenden inländischen GmbH gearbeitet wird, stellt die inländische Betriebstätte der Mitunternehmerschaft (die der Geschäftsführung dienenden Räumlichkeiten der inländischen GmbH) eine inländische Betriebstätte auch des deutschen Mitunternehmers dar. Der…
…im Sommer 2003 die Richtungsfahrbahn nach Süden und im Sommer 2004 die Richtungsfahrbahn nach Norden zu sanieren, dann liegt wohl eine einheitliche Bauausführung vor. Doch wird das Besteuerungsrecht Deutschlands anzuerkennen sein, wenn die Auftragsvergabe in zwei "Baulosen" erfolgt und die Summe der Mitwirkungszeiten an den…
…dass die nach Artikel 19 Abs. 3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten…
…Diese Grundsätze gelten auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis (AÖF Nr. 134/1999). Zahlt daher eine österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954…
…DBA-Deutschland zum Entstehen einer inländischen Baubetriebstätte führt, dann steht das Lohnbesteuerungsrecht an den in dieser Baubetriebstätte eingesetzten deutschen Arbeitskräften Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitskräfteeinsatz in Österreich die 183-Tage-Frist des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Österreich überschreitet oder nicht…
Wird einem Arbeitnehmer, der 25 Jahre in einem weltweit tätigen Konzern beschäftigt war und der 15 Jahre davon in den Diensten einer belgischen Konzerngesellschaft gestanden ist, aus Anlass seiner Pensionierung von seinem österreichischen Arbeitgeber eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbezuges ausgezahlt, so ist die Frage…
…nbsp; Ein österreichischer Bauunternehmer, der als Generalunternehmer eine über 12 Monate andauernde Bauausführung in der CSFR ausschließlich durch Subunternehmer erbringen lässt und selbst nur gelegentliche Tätigkeiten durch Mitarbeiter in den Büros der Subunternehmer entfaltet, hat dennoch - so wie seine Subunternehmer - eine Betriebstätte in der CSFR…