Bühnenbildner sind "Künstler" im Sinn des österreichischen innerstaatlichen Rechts, fallen aber nicht unter den Begriff "Künstler" im Sinn des Artikels 17 DBA-Italien, da abkommensrechtlich von diesem Begriff nur die darstellenden Künstler, nicht aber andere Künstler, wie etwa Regisseure, Choreographen oder Bühnen- und Kostümbildner erfasst…
… 99 Abs. 1 Z. 1 EStG entfalteten, sonach z.B. für ausländische Bühnenkünstler, wurde zwecks Gleichstellung mit den im gleichen Métier tätigen selbständigen Steuerausländern die 20%ige Bruttoabzugsbesteuerung beibehalten. Damit wurde aber auch die Anwendbarkeit des § 68 EStG aufgegeben (siehe letzter Satz der Erläuterungen zu…
…insoweit unanwendbar, als eine andere Abkommensbestimmung eine anderweitige Zuteilung der Besteuerungsrechte vorsieht. Artikel 17 des Abkommens sieht solcherart vor, dass die Einkünfte von Bühnenkünstlern ungeachtet des Artikels 7 in der Schweiz besteuert werden dürfen. Die Anwendbarkeit des Artikels 17 hängt hiebei nicht davon ab, ob…
Nach der zwischen Österreich und Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem Begriff des "Künstlers" in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens der im innerstaatlichen Recht der beiden Staaten vorgegebene Begriffsinhalt zuzuschreiben und nicht jener, der dem Begriff in Artikel…