Ist für ein österreichisches Verlagshaus erkennbar oder zumindest zu vermuten, dass die Zahlung von Autorenhonoraren an eine deutsche Agentur von dieser vermittlungsweise für die betreffenden Autoren entgegengenommen wird, dann kann ein Steuerabzug nach § 99 EStG nur unterbleiben, wenn von den betreffenden - ebenfalls in Deutschland ansässigen…
Honorare, die ein in Österreich lebender Chinese von einem chinesischen Verlag für einen publizierten Gedichtband erhält, fallen unter den abkommensrechtlichen Begriff der Lizenzgebühren und damit unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 12 des DBA-China. Der Umstand, das der chinesische Kulturverlag die Beträge unter zwei verschiedenen…
Ein österreichischer Buchverlag, der jährlich an eine Reihe von ausländischen Autoren so genannte "Autorenhonorare" auszahlt, gilt damit deren Urheberrechte an den literarischen Werken ab und hat folglich nach § 99 EStG einen Steuerabzug von 20% vorzunehmen. Jene Doppelbesteuerungsabkommen, die dem OECD-Musterabkommen folgen, sehen aber…
Durch eine mit Briefwechsel vom 9. und 12. Juli 2010 abgeschlossene österreichisch-deutsche Konsultationsvereinbarung (in Deutschland als BMF-Schreiben vom 27.8.2010 veröffentlicht) wurden Fragen der Abgrenzung des Anwendungsbereiches von Artikel 17 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens geklärt. Wenn in Umsetzung dieser Vereinbarung vom deutschen…