…III UmgrStG in eine GmbH eingebracht, tritt in dem Umgründungsvorgang durch die Beteiligung des in Österreich beschränkt steuerpflichtigen uruguayischen Staatsbürgers kein Aufwertungszwang ein, weil in Bezug auf den uruguayischen Staatsbürger das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven seiner Gesellschaftsbeteiligung im Fall einer Veräußerung der einbringungsgeborenen GmbH…
…dass in den USA ansässige Personen inländisches Betriebsvermögen nach dem Alt-Abkommen aus dem Jahr 1956 unter Vermeidung des Aufwertungszwanges in einem ersten Schritt in eine inländische GmbH steuerneutral einbringen und sodann nach dem neuen Abkommen in einem zweiten Schritt steuerfrei im Wege der Anteilsveräußerung…
…dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall einer späteren Veräußerung der Kapitalanteile an der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland…
…auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen soll, wenn durch ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Verpflichtung auferlegt wird, stille Reserven steuerfrei zu belassen, die sich im Zusammenhang…
…den USA ansässige natürliche Person den 20-prozentigen GesmbH-Anteil in ihrem Privatvermögen hält, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs durch das DBA-USA hinsichtlich allfälliger in die GesmbH-Beteiligung eingehender stiller Reserven nicht eingeschränkt. Es tritt sonach kein Aufwertungszwang nach § 16 Abs. 2 UmgrStG ein…