…die stillen Reserven im Quellenstaat zu besteuern sind; insoweit weicht diese Regelung von der Bestimmung des Artikels 13 des OECD-Musterabkommens ab, derzufolge das Besteuerungsrecht in solchen Fällen ausschließlich beim Ansässigkeitsstaat des Veräußerers liegt. Es wäre nicht vertretbar, bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft keinen Fall einer…
…GmbH 1 zufließender Liquidationsgewinn einen Veräußerungsgewinn (im weiteren Sinne) dar; und zwar auch dann, wenn dieser Liquidationsgewinn im Wesentlichen in einer Sachausschüttung durch Übertragung der Beteiligung an der GmbH 2 besteht und hierdurch die Steuerhängigkeit der in der übergehenden Beteiligung angewachsenen stillen Reserven erhalten bleibt…
…Ortes der Geschäftsleitung noch einer sehr eingehenden Sachverhaltsprüfung unterzogen werden, vor allem auch dann, wenn die Geschäftsführer weiterhin in Österreich ansässig sein sollten und wenn keine korrespondierende steuerliche Wertung auf deutscher Seite dokumentierbar ist. Sollte die Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland zur handelsrechtlichen Auflösung der Kapitalgesellschaft führen…
…Existenz der Gesellschaft hängt grundsätzlich vom Bestand der Mitglieder ab; im Verkehr gegenüber Dritten treten die Mitglieder einer Personengesellschaft selbst als Vertreter der Gemeinschaft auf (Selbstorganschaft); Beteiligung am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des Firmenwertes (bei Auflösung der Gesellschaft erhält der einzelne einen Anteil…
…Auffassung nicht zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich an den bis zu dessen Wirksamkeitsbeginn entstandenen stillen Reserven an der Beteiligung und damit auch zu keiner Auslösung der Wegzugsbesteuerung. Da seit der Revision des OECD-Musterkommentars im Jahr 2014 in einer neu eingeführten Rz…
…nur auf jene stillen Reserven im Anteil an der Personengesellschaft angewendet werden kann, die nach dem Wegzug in die Schweiz entstanden sind. Wurden die stillen Reserven im Vermögen der Gesellschaft zum Wegzugszeitpunkt nicht evidenziert (weil es sich zum Wegzugszeitpunkt ja noch um eine Kapitalgesellschaft gehandelt…
Wird eine in Österreich betriebene Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland…
… Wird eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die zu 100% im Privatvermögen einer in Österreich ansässigen natürlichen Person steht, liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als…
Wird eine österreichische GmbH, die sich zu 100% im Eigentum eines amerikanischen Unternehmens befindet, liquidiert, so unterliegt der hierbei anfallende Liquidationsgewinn als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung. Die stillen Reserven, die in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen…
…lit. a des anzuwendenden DBA keine Verpflichtung Österreichs zur Steuerfreistellung ergeben (siehe Ziffer 109 des OECD-Partnership-Reports zur Lösung solcher negativer Qualifikationskonflikte). Durch den Umgründungsvorgang werden sonach die Besteuerungsrechte Österreichs hinsichtlich der stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes bei den österreichischen Kommanditisten nicht eingeschränkt…
Ist eine österreichische Privatstiftung Alleingesellschafterin einer schweizerischen Kapitalgesellschaft und soll diese schweizerische Gesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich des - vor der Unterzeichnung stehenden - Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz liquidiert werden, dann bewirkt eine nach schweizerischem Recht vorgenommene Qualifizierung der Liquidationserlöse als "Dividenden" im Sinn des Art. 10 DBA…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
…ob eine österreichische stille Gesellschaft nach inländischem Recht als echte oder unechte stille Gesellschaft zu werten ist. Ohne Sonderregelung des Absatzes 8 könnte nur im letztgenannten Fall für den ausländischen Partner eine Betriebstätte in Österreich begründet werden und nur in diesem Fall könnte Artikel 7…
…seit 1995 an einer schweizerischen Holdinggesellschaft zu je 50% beteiligt, die ihrerseits 49% an einer saudiarabischen Gesellschaft hält, und veräußert die schweizerische Gesellschaft im Jahr 2004 oder später je 24,5% ihrer "Saudi-Arabien-Anteile" an die beiden österreichischen Gesellschaften, dann stellen diese beiden Veräußerungsvorgänge…
…102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet werden darf. Eine Veranlagung des oder der deutschen still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen). Denn…
…nach dem Beschluss, die gewerbliche Tätigkeit in Deutschland zu beenden, die gewerbliche Betriebstätte dennoch im Zeitpunkt des Todes des Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen…
…sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde…
Erhält ein in Russland ansässiger Steuerpflichtiger Gewinnanteile aus der Beteiligung als echter stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, so sind die Einkünfte aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 5 lit. c iVm § 27 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 - somit als Einkünfte aus Kapitalvermögen - im…
…und eine beschränkte Steuerpflicht als bestehend angenommen worden (EAS 1571, EAS 1754). Auch im Falle einer atypischen stillen Gesellschaft besteht kein Anlass, die erwähnte abweichende österreichische Verwaltungspraxis ausdehnend zur Anwendung zu bringen. Sowohl in Erbschaftsteuer- wie auch in Schenkungssteuerfällen wird daher auf solche atypisch stille…
…einer Veräußerung (ieS) wird auch im Fall einer Liquidation der Veräußerungserlös (der Liquidationserlös) nicht dahingehend untersucht, ob dieser teilweise auf thesaurierte Gewinne entfällt. Es findet daher auch keine derartige Aufspaltung des Liquidationserlöses für abkommensrechtliche Belange statt, sodass die sich aus dem Liquidationserlös für den Gesellschafter…