…sein und eine ausländische Steuer wäre somit nach § 1 Abs. 2 Doppelbesteuerungsverordnung auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen diesen Arten von Einkünften kann insb. auf den OECD-Kommentar zu den Art. 15 und 18 OECD-MA zurückgegriffen werden. Bundesministerium für Finanzen, 15…
…der sprachlichen Konzeption von Artikel 11 (betr. Zinsen) des OECD-Musterabkommens an; darnach legt Absatz 1 die Steuerberechtigung des Ansässigkeitsstaates fest, wohingegen Absatz 2 die Steuerberechtigung des Quellenstaates bestimmt. Während Artikel 11 Abs. 2 des OECD-MA eine Quellensteuerberechtigung für sämtliche Arten von Zinsen vorsieht…
…der sprachlichen Konzeption von Artikel 11 (betr. Zinsen) des OECD-Musterabkommens an; danach legt Absatz 1 die Steuerberechtigung des Ansässigkeitsstaates fest, wohingegen Absatz 2 die Steuerberechtigung des Quellenstaates bestimmt. Während Artikel 11 Absatz 2 des OECD-MA eine Quellensteuerberechtigung für sämtliche Arten von Zinsen vorsieht…
…In diesem Fall handelt es sich um Lizenzgebühren im Sinn von Art. 12 des OECD-Musterabkommens (siehe insb. Z. 13.1 des OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA 2014). Da Art. 12 Abs. 2 DBA Serbien für verschiedene Arten von Lizenzgebühren unterschiedliche Quellensteuersätze vorsieht…
…AG resultierenden Dividenden schon deshalb verwehrt, weil in Bezug auf diese Einkünfte die ausschüttende Gesellschaft in einem Drittstaat (nämlich der Schweiz) ansässig ist. Damit liegt für beide Arten von Gesellschaftsanteilen ein unmittelbarer Anwendungsfall von Art. 14 DBA-Liechtenstein vor. Damit tritt jedoch derselbe Effekt ein…
…Staaten Folgendes ausgeführt: "Mieten mehrere österreichische Ärzte in ausländischen Staaten einen Raum für Patientenuntersuchungen und -beratungen für zwei bis drei Jahre an, oder wird ein solcher Raum von einer ausländischen Klinik den österreichischen Ärzten für einen solchen Zeitraum zur Verfügung gestellt, dann ist nicht auszuschließen…