…Repräsentanzbüro mit Betriebstättencharakter im Sinn von Art. 5 DBA-Rumänien unterhält, der Betriebstättengewinn durch eine fiktive Einkommensermittlung an Hand der Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter ermittelt und sodann mit 38% besteuert, dann kann nicht mit Grund behauptet werden, eine solche Form der Einkommensbesteuerung stelle…
…B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen worden. Hiebei soll über deutschen Wunsch stets wie folgt vorgegangen werden: zunächst sind…
…führende 6-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Türkei mit Ablauf des 8.9.2010. Für die Fristenberechnung ist ausschließlich die Montagedauer und nicht die Anzahl der eingesetzten Monteure maßgebend. Eine Fristenberechnung nach "Mann-Tagen", die zur Folge hätte, dass nicht auf die Montagedauer…
…damit den Bandmitgliedern zugeflossen. Denn einerseits bewirkt die Vereinnahmung eines Geldbetrages durch einen Bevollmächtigten einen Einnahmenzufluss an den Vollmachtgeber (EStR 2000 Rz 4606) und andererseits liegt ein steuerwirksamer Zufluss auch bei Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen vor (EStR 2000 Rz 4607). Kommt es in…
…Abschnitt B Z 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.1997 in Wien behandelt worden ist. Es ist hierbei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen worden, wobei stets wie folgt vorgegangen werden soll: "zunächst sind jene Bezugsteile…
… 3 Abs. 2 der deutschen Abgabenordnung sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer ausdrücklich dem Typus einer Realsteuer (Objektsteuer) zugeordnet werden, weil die Wesensmerkmale einer Personalsteuer (Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Anzahl der Kinder, Alter, Krankheit usw.) nicht gegeben sind. Auch der Verwaltungsgerichtshof sieht…
…15 Abs. 1 conv. cit. Österreich als Ansässigkeitsstaat zugeteilt. Die Bezüge sind daher entsprechend der Anzahl der Arbeitstage, die in der Ukraine, und jener, die in Drittstaaten verbracht wurden, zu aliquotieren. Sollte infolge dieser Auslandsentsendungen durch die ukrainische Schwestergesellschaft die Aufenthaltsdauer in der Ukraine unter…
…Anschrift und gegebenenfalls Sozialversicherungsnummer sowie Anhaltspunkte, die Aufschluss über die Höhe der je ADR-Inhaber bezogenen Dividendeneinkünfte bieten (zB Anzahl von ADR-Einheiten je ADR-Inhaber und Angabe des aliquoten Dividendenanteils je ADR-Einheit). Einzelheiten müssten mit dem für die Entscheidung über den Rückerstattungsantrag zuständigen…