…2 Abs. 3 lit. a DBA(Erb)-CH) "die Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit ihr die Erwerbe von Todes wegen unterliegen". Gemäß der Anpassungsklausel des Art. 2 Abs. 4 DBA(Erb)-CH gilt das Abkommen jedoch auch für "alle Nachlaß- und Erbschaftsteuern, die künftig […] an…
… 15.6.2007, G 23/07; vgl. zu den Auswirkungen auch EAS 3349). Gemäß der Anpassungsklausel des Art. 2 Abs. 2 DBA(Erb)-USA gilt das Abkommen jedoch auch für alle Steuern "gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art", die nach seiner Unterzeichnung von einem der…
…dieses Abkommens. Hinsichtlich der Frage, ob das DBA(Erb)-Frankreich grundsätzlich auch die Grunderwerbsteuer erfasst, ist festzuhalten, dass gemäß der Anpassungsklausel des Art. 2 Abs. 2 das Abkommen auch für "alle Steuern gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art" gilt, die nach seiner Unterzeichnung von einem…
…Artikel 5 Abs. 3 DBA-Schweiz zu, so ergibt sich aus der DBA-Anpassungsklausel des Artikels 2 Abs. 4 für Österreich in gleicher Weise eine Verpflichtung zur Steuerfreistellung von Kommunalsteuer wie dies vor der Steuerreform 1994 für die Lohnsummensteuer gegolten hat. 30. Dezember 1993 Für…
…von inländischen Repräsentanzen ausländischer Fluggesellschaften oder im Fall eines Forschungsinstitutes eines ausländischen Unternehmens ohne DBA-Betriebstätteneigenschaft), dass dann auch die von der Lohnsumme erhobene Lohnsummensteuer für die in solchen Unternehmenseinrichtungen beschäftigten Dienstnehmer nicht zu entrichten war. Enthalten solche Abkommen OECD-konform eine automatische Anpassungsklausel (Art…
…ausländischen Unternehmens ohne DBA-Betriebstätteneigenschaft), dass dann auch die von der Lohnsumme erhobene Lohnsummensteuer für die in solchen Unternehmenseinrichtungen beschäftigten Dienstnehmer nicht zu entrichten war. Enthalten solche Abkommen, wie z.B. das DBA-Niederlande, OECD-konform eine automatische Anpassungsklausel (Art. 2 Abs. 4 DBA-Niederlande)…
…gelten, besteht Dienstgeberbeitragspflicht. Es ist wohl richtig, daß die Kommunalsteuer vom sachlichen Anwendungsbereich jener Doppelbesteuerungsabkommen erfaßt ist, die die Gewerbesteuer samt Lohnsummensteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich aufgenommen haben und die eine automatische Anpassungsklausel nach dem Muster von Artikel 2 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens enthalten…
…durch die dem Art. 2 Abs. 4 OECD-MA nachgebildeten Anpassungsklauseln unter den sachlichen Anwendungsbereich der DBA fällt. Denn im Fall Deutschlands kann diese Anpassungsklausel nicht wirken, weil weder die Gewerbesteuer noch die Kammerumlage alter Prägung zum Zeitpunkt der Abkommensunterzeichnung bestanden haben. Das Schlussprotokoll beschränkt…
Gemäß Artikel 28 Abs. 3 des neuen DBA-USA besteht für Abgabepflichtige, denen nach den Regeln des DBA-USA aus dem Jahr 1956 eine günstigere Besteuerung zuteil wurde, die Möglichkeit, den Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens um 1 Jahr hinauszuschieben. Besondere Formalvoraussetzungen sind hiebei keine vorgesehen…
Wird ein deutsches Unternehmen mit den Gerüstbauten für Großprojekte in Österreich betraut, wobei die Mitwirkung an der inländischen Bauführung wegen Überschreitens der 12-Monatsfrist des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zum Entstehen einer inländischen Baubetriebstätte führt, dann steht das Lohnbesteuerungsrecht an den in dieser…