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EAS 1366Stipendien für US-Forschungsaufenthalte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 96/1-IV/4/9823.11.1998

Werden über die die österreichische Akademie der Wissenschaften Stipendien für 1 bis 2jährige Forschungsaufenthalte junger Wissenschaftlicher in den USA vergeben, die von einer nicht auf Gewinn gerichteten amerikanischen Foundation zuerkannt und bezahlt werden, dann sind diese Stipendien gemäß Artikel XIII Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen…

EAS 1033Deutsche Workshopleiter bei einer österreichischen Akademie
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 282/1-IV/4/9710.03.1997

  Werden in München ansässige Experten von einer österreichischen Akademie mittels Werkvertrages für eine fachliche Lehrgangsleitung im Bereich "Supervision" engagiert, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als…

EAS 1570Nebenberuflicher Musikunterricht in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/20-IV/4/9901.12.1999

Unterrichtet ein hauptberuflich an einer inländischen Pädagogischen Akademie tätiger Lehrer jeweils im Stundenausmaß von 5 Unterrichtseinheiten Freitag nachmittags an einer privaten Musikschule in der Schweiz, dann kann diese Tätigkeit auf der Grundlage von Rz 1013 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, unter besonderen…

EAS 2275Deutsche Mitwirkende an österreichischen Seminarveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0323.04.2003

…oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Im ersten Fall besteht für die österreichische Akademie Steuerabzugspflicht für die gezahlten Honorare, im zweiten Fall hingegen nicht. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst…

EAS 241Entsendung von Mitarbeitern einer deutschen Bildungsakademie zu inländischem Seminarveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2384/1/1-IV/4/9304.03.1993

…eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99 EStG…