…dass sie eine Vereinbarung mit der Tochtergesellschaft eingeht, derzufolge unter Zugrundelegung des seinerzeitigen Kursverhältnisses Euro zu USD von 1:1 bei Überschreitung von Schwankungen +/-20% die österreichische Muttergesellschaft die daraus resultierenden Währungsverluste (bzw. die Währungsgewinne) übernimmt; und zwar durch entsprechende Adaptierung der Warenlieferpreise. Solange eine…
…Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert. Reduzieren über 55 Jahre alte Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit bis zur Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn…
…wenn die Bezüge direkt von der Sozialversicherung an den Empfänger ausbezahlt werden, sondern auch dann, wenn die Auszahlung von einem Arbeitgeber erfolgt, diesem aber die entsprechenden Beträge von der Sozialversicherung in der Folge erstattet werden. Diese Auslegung wurde in EAS 1815 im Jahr 2001 aufrecht…
…aber einer Adaptierung zugängliche Unterschiede zu den internen Geschäften aufweisen (Z 2.7 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1995). Welche Methode im gegebenen Fall aber auch immer angewendet wird, es wird jedenfalls eine sorgfältige Analyse der tatsächlich in der Steueroasen-Gesellschaft wahrgenommenen Funktionen anzustellen sein ("Funktionsanalyse") und es…
…Aufträge für Arbeiten im Servicebereich, in der Maschinenwartung und für die Adaptierung von Produktionsstraßen in der Automobilindustrie zu akquirieren, wobei der deutschen GmbH in Österreich kein Büro zur Verfügung steht und auch die deutsche Steuerverwaltung keine inländische Betriebstätte als gegeben annimmt, dann bestehen keine Bedenken…
…der Folge in eine inländische Tochter-GmbH eingebracht wurde. Die buchmäßige Behandlung dieser Vorgänge kann Anhaltspunkt dafür geben, ob diese Sachverhaltsvariante vorliegt. Der Sachverhalt kann indessen durchaus auch so gesehen werden, dass die Geschäftslokalanmietung und -adaptierung Vorbereitungsarbeiten für die Tochtergesellschaftserrichtung sind und demzufolge steuerlich der…
…116). Der Umstand, dass eine lokale Unternehmensniederlassung in ihren Entscheidungen die Zustimmung übergeordneter Unternehmensteile einholen muss, bedeutet nicht, dass damit die für die Zuordnung des "wirtschaftlichen Eigentums" maßgebenden Mitarbeiterfunktionen auf den übergeordneten Unternehmensteil übergehen (AOA Teil I Z 118 zweiter Satz). Auch der Umstand, dass…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist stets in einem ersten Schritt der Bestand der österreichischen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die in Schritt 1 ermittelte Steuerpflicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird (EStR 2000 Rz 33…
…sein. Sollte sich herausstellen, dass das gesamte unternehmerische Risiko des Kraftwerksprojektes in den Händen des Stammhauses liegt und die Aufgabe des E-Werkes lediglich in der ihm vom Stammhaus zugewiesenen Aufgabe der Stromerzeugung und Einspeisung in das deutsche Stromnetz besteht (bloße "Auftragsproduktion"), dann wäre es…
…Dienstnehmer von der österreichischen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, wenn sie kausal auf die in Rumänien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Es liegt im Ermessen des österreichischen Finanzamtes zu entscheiden, ob in Fällen dieser Art nach Artikel 26 oder 27 DBA-Rumänien eine Verständigung mit der ausländischen Steuerverwaltung…
…Fahrer der inländischen Lohnsteuerabzugspflicht unterliegen. Ist es nun so, dass alle Mitwirkenden (Filmschauspieler, Kameraleute und Fahrer) Dienstnehmer einer deutschen Arbeitskräfteverleihfirma sind, die diese an die deutsche Filmproduktionsgesellschaft verliehen hat, dann würden nur die Filmschauspieler (alle im Fernsehfilm sichtbaren Darsteller) gemäß Artikel 17 DBA-Deutschland der…
…DBA-USA beide Vertragstaaten berechtigt, ungeachtet fast aller anderen Abkommensbestimmungen das Welteinkommen zu besteuern. Die Doppelbesteuerung wird in der Weise beseitigt, dass die beiden Staaten wechselseitig die von Einkünften aus Quellen des jeweiligen anderen Staates erhobenen Steuern zur Anrechnung zulassen. Diese Anrechnungsverpflichtung gilt in Österreich…
…von Unternehmensmitarbeitern der Betriebsstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf die ihr zuzurechnenden immateriellen Vermögenswerte ausgeübt werden, zu denen auch das gesamte Risikomanagement zählt (AOA Report Part I/125, EAS 3010). Die gegenständliche Beteiligung müsste funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Personengesellschaft…
…Z 10, Tz 10-151). Im vorliegenden Fall liegt allerdings kein Fall des den zuvor angeführten Fundstellen zugrunde liegenden Betriebstättenvorbehalts vor. Zum einem ist der Betriebstättenvorbehalt auf Grund des Wortlauts von Art. 10 Abs. 4 DBA-Liechtenstein nur auf den Anwendungsbereich des Art. 7 beschränkt…
…c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte". Da beschränkt Steuerpflichtige stets die Möglichkeit einer Antragsveranlagung besitzen (in Bezug auf den KESt-Abzug siehe…
Hat ein Albaner, der an einer österreichischen AG mehrheitlich beteiligt ist, im Herbst 2006 seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil…
…eine Abzugssteuer von 15% sonach 1.350.000 EUR erhoben worden sind, wobei infolge einer Verlustentwicklung bei der österreichischen Muttergesellschaft in diesen Jahren nur 340.000 EUR abkommenskonform in Österreich angerechnet werden konnten, dann verbleibt damit ein nicht angerechneter Rest an belgischer Quellensteuer von 1…
…und führt diese Umstrukturierung dazu, dass die Landesgesellschaften des Konzerns A ihr bisheriges Geschäftsmodell (dezentrale Führung mit eigener Unternehmensverantwortung) an jenes des Konzerns B (zentrale Führung mit bloßer Dienstleistungsfunktion der Landesgesellschaften) anzupassen haben, dann ist eine solche Umstrukturierung aus steuerlicher Sicht einerseits dahingehend zu würdigen…