…treffende abkommensrechtliche Steuerfreistellungsverpflichtung kein Abzugsverbot für die in der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten vermag. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang wurde zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gesehen und es wurde keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noch im Sinn…
…für Finanzen kein Abzugsverbot für die in den Vorjahren während der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang ist zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gegeben; es besteht hingegen keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noch im…
…und wenn gleichzeitig die rumänische Steuer keine Steuer vom Einkommen, also keine "Personensteuer", wäre und daher nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 bzw. § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 fiele. In diesem Fall wäre der Abzug als Betriebsausgabe…
…Gewinn. Daraus folgt, dass in Verlustjahren keine Abzugsbesteuerung für die ausländische beteiligte KG vorzunehmen ist. § 99 Abs. 2 EStG enthält daher nur für die "übrigen Fälle" der Abzugsbesteuerung ein Abzugsverbot für Aufwendungen. 21. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…vortragsfähig (Abschn. 5 Abs. 2 ESt-RL 1984, AÖF Nr. 193/1985). Daran vermag auch die durch das EStG 1988 für Steuerausländer in bestimmten Fällen geschaffene Verlustvortragsmöglichkeit nichts zu ändern. Denn diese durch das EStG bewirkte Erweiterung der Verlustverwertungsmöglichkeit bezieht sich nur auf Inlandsverluste. Ist…
…des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur Wohnsitzverlegung angewachsene Wertzuwachs auf der Grundlage des § 6 des deutschen Außensteuergesetzes der "Wegzugsbesteuerung" unterworfen, kann hiedurch eine (zeitverschobene) internationale Doppelbesteuerung eintreten. Der Wortlaut des § 31 EStG stellt in allen Fällen - sonach ohne Rücksicht darauf, ob…
…Anstalt, die als Kommanditist an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist, unterliegt mit ihrem Gewinnanteil der im Veranlagungsweg wahrzunehmenden inländischen Körperschaftsbesteuerung. Der Abzug der 20%igen Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 2 EStG. kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr eruierbaren Einzelgesellschaftern…
…im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in die österreichische Besteuerungsgrundlage einzubeziehen, doch ist darauf infolge des "negativen Progressionsvorbehaltes" ein Steuersatz von 0% anzuwenden, so dass im Jahr 1 in Österreich keine Steuer anfällt. Wenn sodann im Jahr 2 sowohl in Deutschland als…
…Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass seit einiger Zeit keine neuen steuerlichen Zuzugsbegünstigungen für Wohnsitzverlegungen nach Österreich mehr erteilt werden. Aus dem Gesichtspunkt der europäischen Integration gesehen, erscheint die Einräumung solcher Steuervorteile nicht mehr zeitgemäß. 20. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…VwGH 20.6.1958, 1626/1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in deutschen Betriebstätten einen Verlust von rd. S 20,000.000 erlitten und im gleichen Jahr aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft einen…
Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich und legt er Kapitalvermögen bei österreichischen Banken an, dann unterliegen die daraus erzielten Kapitalerträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den 22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer…
…handelt - eine österreichische Geschäftsleitungsbetriebstätte als gegeben an, stünde das Diskriminierungsverbot des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz der Anwendung des Steuerabzugsverfahrens entgegen (Hinweis auf EAS 1193 und EAS 1372 und auf den dritten Punkt in Z 20 des Erlasses AÖF Nr. 127/2006). Bundesministerium für…
Verlegt ein Steuerpflichtiger mit 1. April 1996 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich und erleidet er im gesamten Jahr 1996 Verluste aus deutschem Hausbesitz in der Größenordnung von über S 80.000,-, dann ist dieser Verlust - soweit er in der Zeit nach Wohnsitzverlegung erwachsen…
…nach Maßgabe des Artikels 8 des DBA-Deutschland hiefür keine inländische Steuerpflicht besteht. Zur Vermeidung eines Haftungsrisikos für den österreichischen Seminarveranstalter hinsichtlich des Steuerabzuges gemäß § 99 EStG müsste entweder eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung gemäß Erlass vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988…
…Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Beteiligungen an ausländischen und österreichischen Kapitalgesellschaften;…
…Deutschland Steuerpflicht in Deutschland, nicht hingegen in Österreich besteht. Zur Vermeidung eines Haftungsrisikos für den österreichischen Seminarveranstalter hinsichtlich des Steuerabzuges gemäß § 99 EStG müsste entweder eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung gemäß Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, auf dem Formular ZS…
…unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird in einem solchen Fall der bis zur Wohnsitzverlegung angewachsene Wertzuwachs auf der Grundlage des …
…nachträglich anhebt. Kann im Fall einer folgenden tatsächlichen Beteiligungsveräußerung in Österreich diese nachträgliche korrigierende deutsche Wertermittlung beim Ansatz des für die Ermittlung des österreichischen Veräußerungsgewinnes maßgebenden "gemeinen Wertes" im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 nicht nachvollzogen werden, dann wird auf der Grundlage von §…
Die Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG bzw. § 10 VStG wird für Grenzgänger nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch…
…des BM für Finanzen sowohl der Fall einer "Überlassung von Rechten auf bestimmte Zeit" als auch die "Gestattung der Verwertung von Rechten" im Sinn von § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 vor. Und zwar auch dann, wenn die ausländische Gesellschaft der Meinung sein sollte…