…unerheblich, ob die Empfänger der Aufwendungen mit diesen Einkünften der österreichischen Besteuerung unterliegen oder nicht. Erst im Zuge des Veranlagungsverfahrens erweist es sich als entscheidend, ob Aufwendungen an Personen getätigt werden, die hiermit in Österreich steuerpflichtig sind. Denn diesfalls hängt die steuerliche Abzugsfähigkeit davon ab…
…geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits keine Lohnsteuerabzugspflicht für die Dienstnehmer aus, weil in § 26 Z. 7 lit. a EStG die Nichtsteuerbarkeit der Arbeitgeberbeitragsleistungen nicht an die ertragsteuerliche Abzugsfähigkeit gekoppelt ist…
§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…
Der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG bezieht sich auf alle Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst…
Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch…
…1 EStG sind Versicherungsprämien, die an eine in einem EU-Staat (Deutschland) ansässige Versicherungsgesellschaft gezahlt werden, als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diese Versicherungsgesellschaft im Inland einen Geschäftsbetrieb unterhält. Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen Versicherungsunternehmens; denn eine Betriebstätten…
…Abs. 4 lit. e DBA-CSSR zugemessen wird, sind die durch dieses Büro verursachten Betriebsausgaben (Honorare und Erfolgsprämien für die Repräsentantin, Büromiete, Übernahme der KFZ-Kosten der Repräsentantin) in Österreich steuerlich abzugsfähig. 30. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb" unterhält und andererseits, dass hiezu eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die in der…
…daher das Recht, die deutsche Stuntperformance-Gesellschaft als "andere Person" mit den von ihr erzielten Einkünften zu besteuern, wobei sich aus dem Abkommen keine Verpflichtung ergibt, in diesem Fall die Besteuerung der "anderen Person" auf die an die Darsteller weiterfließenden Vergütungsteile einzuschränken. Bezogen auf den…
…Änderung der Rechtsprechung in Bezug auf Werbungskostenabzug für Sprachkurse im EU-Ausland). Aus diesen Erwägungen ist daher in EAS 1992, EAS 2284 und EAS 2303 - soferne kein Fall eines "Verlust-Shoppings" und kein Fall einer Verlustdoppelverwertung vorliegt - die Berücksichtigung deutscher Vorumgründungsverluste als grundsätzlich zulässig angesehen…
…Deutschlandtourneen erzielten Einkünfte aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Der Umstand, dass die diese Einkünfte kürzenden Aufwendungen bei der deutschen Abzugsbesteuerung unberücksichtigt geblieben sind, vermag nicht ihre Abzugsfähigkeit in Österreich zu begründen. 16. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
Die Hauptverantwortung für die Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 3 und/oder 4 DBA-Frankreich für einen Auftritt einer französischen Künstlergruppe in Österreich vorliegen, trägt die französische Steuerverwaltung. Denn sie muss bestätigen, dass die Gastspieltätigkeiten in Österreich "überwiegend aus öffentlichen…
…ESt-RL 1984). Veranstalter, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden nur den Nettobetrag der in Rechnung gestellten Kosten in die Bemessungsgrundlage für den Einkommensteuerabzug einzubeziehen haben. Die in den inländischen Reise- und Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer (zumeist 10%) kann daher in einem solchen Fall vom österreichischen Veranstalter als…
…freizustellen. Der Umstand, dass die inländische GmbH ihre KG-Beteiligung seinerzeit nicht abgewertet hat, kann sonach keinesfalls zum Anlass genommen werden, nunmehr die GmbH-Beteiligung in Österreich abzuwerten; es ist allerdings einzuräumen, dass einer solchen Abwertung - wäre sie nach österreichischem Recht zulässig - anders als einer…
…Aufenthaltskosten - als Sachleistungsentgelt - ebenfalls dem Inlandsumsatz des deutschen Unternehmens zuzurechnen sein. Die in den Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer kann in einem solchen Fall vom österreichischen Veranstalter zwar formell als Vorsteuer geltend gemacht werden. Allerdings liegt für den österreichischen Veranstalter dann ein tauschähnlicher Umsatz vor [der sonstigen…
…nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993 vertretene Auffassung ist durch die im Zuge der EU-Rechtsanpassung eingetretene Novellierung von § 16 Abs. 2 UmgrStG überholt. 17. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte : | Betriebseinnahmen - D | 1,000.000 | KZ 440 | Betriebseinnahmen - Ö | 500.000 | | Betriebsausgaben | - 800.000 | | Gesamtbetrag der Eink. | 700.000 …
…Anteil hingegen als Sacheinlage gemäß Art. III UmgrStG steuerneutral in die deutsche Komplementär-GMBH eingebracht und werden in der Folge die Verluste in den deutschen Betriebstätten der deutschen Tochter-GmbH in einem Ausmaß erlitten, dass hiedurch der steuerliche Wert der Beteiligung an der deutschen Tochter…
…Sinn jedoch noch keine Abzugspflicht aus; gleiches gilt für Fälle, in denen die Muttergesellschaft für die Erbringung ihrer Konzerndienstleistungen (tatsächlich) Arbeitskräfte einsetzt, die in einem Dienstverhältnis zu den zugehörigen Konzerngesellschaften stehen. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: