…unter den geschilderten Gegebenheiten die monatlichen Zahlungen von insgesamt 800.000 Euro in wirtschaftlicher Hinsicht als Kaufpreisraten aufzufassen sind und keine unter Artikel 12 DBA-Polen fallenden Entgelte für eine dreijährige Nutzungsüberlassung darstellen. Der in den Raten enthaltene Zinsenanteil löst ebenfalls keine polnische Quellenbesteuerung aus…
…KG entfällt und sonach gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden ist. Für steuerliche Belange tritt diese (in Österreich steuerlich nicht verwertbare) Wertminderung nach der maßgebenden Spiegelbildtheorie auch dann ein, wenn sie nicht in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Wird in der Folge…
…der inländischen Teilwertabschreibung selbst dann nicht entgegen, wenn der Grund für diese Darlehenshingabe die Absorbierung der deutschen Verluste war. Die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung ist bereits in EAS 715 dem Grunde nach bejaht worden. Dass unter den besonderen Gegebenheiten der…
…eine angemessene Abschreibung des gem. § 6 Z 6 EStG angesetzten Vermögenswertes gegenüberzustellen. Es ist unmaßgebend, ob der DBA-Partnerstaat in einem solchen Fall den Eintritt des gem. § 6 Z 6 EStG anzusetzenden Wertes in das steuerliche Betriebsvermögen der österreichischen Niederlassung zum Anlass für eine Erfassung…
…Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken-AG…
…derselben Steuerverwaltung getragen werden. Allerdings ist vorzukehren, dass die ausländische Steuerverwaltung das Doppelbesteuerungsabkommen korrespondierend interpretiert, da nur so die Gefahr einer Doppelverwertung der Abschreibungen vermieden werden kann (Reziproker Fall zu EAS 525). 12. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…österreichischen Leasinggeber und macht der Leasinggeber von der nach tschechischem Recht zulässigen Veranlagungsoption Gebrauch, im Zuge derer sowohl die Abschreibung des Leasinggutes als auch die (Re-)Finanzierungskosten als Betriebsausgabe berücksichtigt werden können, wobei die von den Bruttobeträgen der Leasingraten erhobene Quellensteuer in Höhe von 5…