…wird im gegebenen Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Abkommensvorteile - hier konkret jene des DBA Liechtenstein - nicht zu gewähren sind, wenn nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die beschriebene Gestaltung vorrangig auf die Erlangung dieser Abkommensvorteile gerichtet war. Dies würde andernfalls dem Sinn…
…wenn ja, in welcher Höhe. Die Abkommensberechtigung ist durch eine von der japanischen Behörde ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung zu dokumentieren. Aus der von der Behörde bestätigten Bescheinigung muss für Zwecke der weiteren Beurteilung der Abkommensvorteile auch hervorgehen, dass es sich um einen Pensionsfonds iSd Art. 3 Abs…
…wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen Gesellschafter besteuert. Auf österreichischer Seite werden den deutschen Gesellschaftern die Abkommensvorteile aus dem DBA Österreich-Deutschland zuerkannt. Da der Veräußerungsgewinn Teil des Gewinns der österreichischen Personengesellschaft ist…
…der Ausdruck "Gesellschaft" jede juristische Person (sowie andere Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden). Eine in Liechtenstein steuerfreie Stiftung kann daher nicht die Abkommensvorteile mit der Begründung in Anspruch nehmen, sie sei keine "Gesellschaft". 3. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr…
…US-Filiale zuzurechnen sind, ändert nichts an der Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Thailand. Denn gemäß Artikel 1 des Abkommens können alle in Österreich ansässigen natürlichen und juristischen Personen die Abkommensvorteile in Anspruch nehmen. 29. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…werden (Artikel 11 Abs. 5 DBA-FL). Wesentlich ist weiters, dass die liechtensteinische Gesellschaft nicht gemäß Artikel 26 DBA-FL von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist; ist an dieser liechtensteinischen Gesellschaft eine in Liechtenstein ansässige natürliche Person zu 100% unmittelbar beteiligt, so kann dieser Abkommensausschluss bereits…
…muss sich in der Schweiz befinden) und weil es nicht nach Art. 28 Abs. 7 des Abkommens von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, dann würde die Wohnung nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 3 DBA-Schweiz für das schweizerische Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründen: es dürfte…
…Tätigkeit ausreichen würde (s. das Verständigungsprotokoll zu Art. 16 Abs. 1 lit. c DBA-USA). Denn ein Anerkennen der Abkommensvorteile als Ergebnis der LOB-Prüfung kann nicht mit einer Glaubhaftmachung der Abkommensberechtigung im Rahmen der DBA-Entlastungsverordnung gleichgesetzt werden. Bundesministerium für Finanzen, 7. Jänner 2020
…in dieser Frage auf ihr nationales Recht zurückzugreifen. Es liegt daher auf österreichischer Seite kein Verstoß gegen das DBA-Ö/Ungarn vor, wenn nur den beiden deutschen Gesellschaftern etwaige Abkommensvorteile, und zwar jene aus dem DBA-Ö/Deutschland, zuerkannt werden (siehe auch Z 8.8…
…sind und Betriebsräumlichkeiten vorliegen, im Sitzstaat aber nicht betrieblich tätig ist. Diese Sachverhaltskonstellation vermag nämlich für sich allein noch keine ausreichende Gewähr für die Unbedenklichkeit der Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen durch die US-Holding zu bieten (vgl. BMF-Erlass vom 10.03.2006, BMF-010221/0101…
…folgende Umstände sprechen für eine Anerkennung der Arbeitgebereigenschaft des liechtensteinischen Unternehmens (für Zwecke des inländischen Rechtes und für Zwecke des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein): Das liechtensteinische Unternehmen ist keine steuerfreie Domizilgesellschaft, die nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, sondern ein tätiges Unternehmen…
Die Steuerprivilegien des künftigen CTBTO-Privilegienabkommens werden dahingehend ausgelegt, daß wohl die zum Haushalt zählenden Familienmitglieder Steuerfreiheit genießen, allerdings nur in Bezug auf Einkünfte, deren steuerliche Erfaßbarkeit erst durch die Niederlassung in Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin…
Werden Mitarbeitern einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns Aktien ausländischer Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen) Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages…
Beteiligt sich ein unbeschränkt Steuerpflichtiger an einer gewerblich tätigen deutschen GmbH& Co KG, und ist in den nächsten 3 bis 4 Jahren wegen nicht aktivierungsfähiger Forschungsaufwendungen mit Verlustanteilen zu rechnen, denen nach österreichischem Recht die Ausgleichs- und Vortragsfähigkeit zukommt, dann wirken sich solche Verluste nach…
Beendet ein leitender Angestellter eines großen deutschen Industrieunternehmens seinen Dienstvertrag durch Abschluss einer Aufhebungs-Vereinbarung und verlegt er am 1. Februar 1999 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich dann gilt für die ab 1. Februar 1999 zufließenden Einkünfte folgendes: Abfindung: Hinsichtlich der in der Aufhebungs…
Führt ein österreichisches Luftfahrtunternehmen sowohl grenzüberschreitende Flüge zwischen Österreich und Italien als auch bloße österreichische und bloße italienische Binnenflüge durch, dann unterliegen die aus allen Flügen erzielten Gewinne der Besteuerung in Österreich; dies ergibt sich aus Artikel 23 Abs. 3 des DBA-Italien (Anrechnungsverfahren). Bei…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
Hat ein in Deutschland ansässiger Unternehmer in seiner österreichischen Handelsagentur in den Jahren 1995 bis 1997 Verluste, im Jahr 1998 hingegen einen Gewinn erzielt, wobei in den Jahren 1995 bis 1997 auf deutscher Seite es unterlassen worden ist, den - durchaus zulässigen - Antrag auf Berücksichtigung dieser…
Auf Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu…
Werden bei einer deutschen Unternehmensgruppe, die an österreichischen Kommanditgesellschaften beteiligt ist, auf deutscher Seite Gewinnberichtigungen vorgenommen, die auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs…