…Steuerabzug vorzunehmen, dann stellt sich nicht mehr die weitere Frage, ob nach dem neuen § 109a EStG 1988 eine Werkvertragsabgabe zu erheben ist. Legt der deutsche Konsulent eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann das österreichische Unternehmen gemäß § 4 Abs. 1 der…
…ist eine Sachverhaltsfrage, die bei Bedarf mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden müsste. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass eine Betriebstätte dann gegeben ist, wenn dem EDV-Experten zB von dem österreichischen Kunden für die Projektabwicklung ein Raum für einen 6 Monate übersteigenden Zeitraum zur…
…vermag daran nichts zu ändern, da derartige Abkommensbestimmungen ebenfalls nur für Dienstnehmer (im "klassischen Sinn") gilt, nicht aber auf Personen Anwendung findet, die auf Grund dienstnehmerähnlicher Werkverträge oder freier Dienstverträge für das Institut tätig werden. Das einer ausländischen Botschaft als integrierender Teil angeschlossene Kulturinstitut eines…
Das BM für Finanzen lässt sich bei der Abgrenzung der nach Artikel 12 DBA-Indonesien steuerabzugspflichtigen Lizenzgebühren von den nach Artikel 7 DBA-Indonesien steuerfreien Vergütungen für Dienst- und Assistenzleistungen von den Grundsätzen des OECD-Kommentars zu Artikel 12 OECD-Musterabkommen leiten. Denn die…
Werden in München ansässige Experten von einer österreichischen Akademie mittels Werkvertrages für eine fachliche Lehrgangsleitung im Bereich "Supervision" engagiert, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…
Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…
…österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen und führt die deutsche GmbH diesen Auftrag dadurch aus, daß sie mittels eines Werkvertrages einen deutschen Konsulenten auf Honorarbasis für drei Jahre verpflichtet, die Geschäfte der österreichischen GmbH zu führen, dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen…
…jeweiligen Lohnauszahlung nicht älter als 1 Jahr sein (EStR 2000 Rz 8021b erster Absatz). Sollte das Dienstverhältnis in der Zukunft in ein Werkvertragsverhältnis umgewandelt werden, bei dem die Mitarbeiterin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, stünde das Besteuerungsrecht nach Artikel 7 des österreichisch-deutschen DBA Deutschland zu…
… 98 EStG 1988 verwendete und auf § 29 BAO beruhende Betriebstättenbegriff dient der Abgrenzung der bei Steuerausländern im Inland erfassbaren gewerblichen Einkünfte. Im Interesse der Sicherung des inländischen Steueraufkommens, aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein…
…verwendete und auf § 29 BAO beruhende Betriebstättenbegriff dient der Abgrenzung der bei Steuerausländern im Inland erfassbaren gewerblichen Einkünfte. Im Interesse der Sicherung des inländischen Steueraufkommens aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein. Der Begriff der…
…mal wöchentlich erforderlich ist. Der einschränkende Hinweis, dass bei einer Verrichtung von Arbeiten auch an anderen Orten (z.B. in der schweizerischen Wohnung) die Grenzgängereigenschaft verloren geht, ist so zu verstehen, dass die "Arbeitsortvoraussetzung" von Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht mehr erfüllt wäre…
…durch Subauftragnehmer auch von der Existenz einer Baubetriebstätte des österreichischen Hauptauftragnehmers ausgehen sollte, wäre Litauen durch Artikel 7 DBA-Österreich/Litauen daran gehindert, Gewinne des Hauptauftragsnehmers zu besteuern, die nicht auf Funktionen zurückzuführen sind, die seitens des Hauptauftragnehmers an der Baubetriebstätte tatsächlich ausgeführt worden sind …
…47 Abs. 2 EStG 1988 einzustufen ist, könnte ein Vergleich mit der steuerlichen Wertung der Verträge mit den anderen in Österreich ansässigen Piloten sein. Sollte hingegen der formell als "Werkvertrag" geschlossene Vertrag dazu führen, dass von dem Piloten keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern Einkünfte…
…Auftritt vor einem Publikum, der vorwiegend der Unterhaltung dient (vgl. VwGH 22.3.2018, Ro 2017/15/0045 mwN; s. das Negativbeispiel eines "visiting conference speaker" unter Tz 3 OECD-MK zu Art. 17 OECD-MA; vgl. zur Abgrenzung auch EAS 3381). Der Publikumscharakter wäre…
…der Alleingesellschafter dieser österreichischen Mutter-KG die österreichische Ö-GmbH (die Komplementär-GmbHs der beiden KGs sind reine Arbeitsgesellschafter), dann wird zu beachten sein, dass angesichts der steuerlichen Transparenz innerhalb dieses Personengesellschaftsgeflechts die aus dem deutschen Bauvorhaben resultierenden Gewinne steuerlich der Ö-GmbH zuzurechnen sind…
…die Vermietung einer Maschine führen nicht dazu, dass hierdurch eine tschechische Betriebstätte des österreichischen Vermieters begründet wird. Auch die Vermietung von Personal vermag daher nicht für den Arbeitskräftegesteller eine Dienstleistungsbetriebstätte in Tschechien zu begründen. Es ist hierbei unerheblich, ob die Arbeitskräftegestellung gewerblich oder nur gelegentlich…
…Desgleichen würden Beraterhonorare erfasst, wenn diese Berater zwar selbst keine technische Leistung erbringen, aber einen indischen Kunden darin beraten, wie er selbst in der Branche erfolgversprechend technische Dienste anbieten kann. Rechtsberatung, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erbringung technischer Leistungen steht, wird daher nicht…
Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…
…die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn die Dienstleistungen an mehr als 183 Tagen im 12-monatigen Beobachtungszeitraum erbracht werden (EAS 2912). Die Regelung der Z 19 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA betr. die Fristenberechnung im Fall von Baustellenbetriebstätten wird…