…zur Verfügung stellt und erhält diesfalls der Gesellschafter von seiner (deutschen) Gesellschaft keine besondere Vergütung (weil diese deutsche Gesellschaft die von der österreichischen Gesellschaft gezahlte Vergütung als ihre Betriebseinnahme erfasst und nicht an ihren Gesellschafter weitergibt) dann liegt eine Nutzungseinlage in die deutsche Gesellschaft vor…
…inländischen GmbH aus einem inländischen Bankkonto zufließen, werden auch bei überwiegend ausländischen wirtschaftlichen Beziehungen der GmbH in der Regel dem inländischen Geschäftsbetrieb zuzurechnen und in Österreich zu versteuern sein. Wird die inländische GmbH mit deutschen Immobilieneinkünften gemäß Art. 6 DBA-Deutschland-2000 in Deutschland der…
…10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Zur Durchführung dieser Zielsetzung ist die Verordnung BGBl. Nr. 57…
…Ausstellern vereinnahmten Mieten, in erster Linie als Ertrag aus der Verwertung der dem österreichischen Unternehmen für die Messedauer eingeräumten Nutzungsrechte an den deutschen Ausstellungshallen stammen oder ob hier überwiegend eine Abgeltung der Serviceleistungen des österreichischen Unternehmens (Beschaffung der als bewegliches Wirtschaftsgüter einzustufenden Messestände, Organisations-Know…
…österreichischen GmbH steuerfrei nach Holland und von dort steuerfrei nach Spanien abfließen, um sodann unter Nutzung eines spanischen ETVE-Status der spanischen Holdinggesellschaft (entidades de tenencia de valores extranjieros) steuerfrei nach Kanada weitergeleitet zu werden. Wenn unter solchen Gegebenheiten - wie im Fall einer zwischengeschalteten niederländischen…
…dass an die US-Depotbank überwiesene Gewinnausschüttungen anteilig den ADR-Inhabern steuerlich als deren Einkünfte zuzurechnen sind. Bei diesen Gegebenheiten kann die Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer gemäß dem DBA-USA von 22% auf 11% jedenfalls nicht von der US-Depotbank in ihrem eigenen Namen in…
…über einen österreichischen Treuhänder eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen GmbH (Ö-GmbH), dann ist die an den Treuhänder überwiesene Gewinnausschüttung der Ö-GmbH in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht dem Treuhänder, sondern grundsätzlich der CH-AG zuzurechnen. Mangels steuerlicher Zurechenbarkeit unterliegt der Treuhänder daher mit…