…bei dem zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamt erfolgen, da dieses Finanzamt das Vorliegen der Rechtsvoraussetzung des § 48 BAO (Nachweis der tatsächlichen ausländischen Besteuerung) zu überprüfen haben wird und daher hinsichtlich allenfalls erforderlicher Vollziehungsauflagen mitzubefassen ist. 5. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…aus der Veräußerung des Kommanditanteils keiner Besteuerung unterliegt, erscheint ausreichend dokumentiert, dass die Verwertung der die Kommanditeinlage übersteigenden Verlustüberhänge in Österreich zu keiner Doppelverwertung führt. Allerdings wird noch zu überprüfen sein, ob die Verluste der inländischen Tochter-KG, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Artikels…