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EAS 2064Steuerpflicht einer schwedischen Volkspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 454/2-IV/4/0221.05.2002

…Volkspensionen beziehen, aufrecht zu erhalten ist. Es ist einzuräumen, dass für österreichische Staatsbürger, die nach Übertritt in den Ruhestand in ihre Heimat zurückkehren, durch die Steuerpflicht der Volkspension insoweit eine belastendere Situation eintritt als bei einem Schweden, der nach seiner Pensionierung nach Österreich übersiedelt; allerdings…

EAS 3438Besteuerung von Bezügen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen nach Pensionsantritt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.270.70219.04.2022

…Nr. 245/1967). Nach Ansicht des BMF war diese Bestimmung nur für im Aktivstand befindliche UNIDO-Bedienstete anwendbar, eine Anwendbarkeit nach dem Übertritt in den Ruhestand wurde jedoch verneint (vgl. EAS 1209). Da sich der Wortlaut der Bestimmung nur unwesentlich geändert hat, wird diese Rechtsansicht…

EAS 3290Aktienoptionsgewinn nach Rückkehr zur österreichischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0329-IV/4/201225.07.2012

…Ansässigkeitsstaates des Konzernmitarbeiters zukommt. Dies wäre der Fall, wenn der inländische Wohnsitz aufgegeben wurde und ein Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht stattgefunden hätte. Hat für den Konzernmitarbeiter aber infolge Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes durchgehend unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich bestanden, dann muss gemäß Artikel 4 Abs…

EAS 1209Konsulentenhonorare eines pensionierten UNIDO-Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 187/1-IV/4/9819.01.1998

…27 lit. e) des UNIDO-Amtssitzabkommens vorgesehene Befreiung der Auslandseinkünfte von der inländischen Besteuerung gilt allerdings nur für die im Aktivstand befindlichen UNIDO-Bediensteten, sie gilt aber nicht mehr nach Übertritt in den Ruhestand. 19. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 2048Wegzugsbesteuerung bei nur vorübergehendem Wegzug nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 780/1-IV/4/0229.04.2002

…aber im gegenständlichen Fall nicht vor, weil während des nur rund 20 Monate dauernden Deutschland-Aufenthaltes der Wohnsitz in Österreich aufgegeben worden ist und weil wegen Übertrittes in die beschränkte Steuerpflicht keine österreichische DBA-Ansässigkeit mehr gegeben sein konnte. 29. April 2002 Für den Bundesminister…