…über die isolierte Betrachtung der Abkommensberechtigung von Organgesellschaften ist mit Deutschland (AÖFV. Nr. 62/1999) und mit der Schweiz (AÖFV. Nr. 34/2000) international abgestimmt und wird daher auch gegenüber anderen Staaten solange angewendet, als sich nicht eine rechtliche Notwendigkeit für eine andere Beurteilung ergibt…
…erster Linie durch ein fundiertes Gutachten (zB einer Wirtschaftstreuhandkanzlei) von Parteienseite untersucht werden. Auf der Grundlage eines solchen Gutachtens kann sodann durchaus eine rechtliche Absicherung der Beurteilung durch das BM für Finanzen erwirkt werden. In EAS 1009 wurde allerdings bereits - ohne eingehender Prüfung - die Vermutung…
…wenn weiters der inländische Warenabsatz so präsentiert wird, dass die zugrundeliegenden Kaufverträge nicht in Österreich, sondern erst durch die entsprechende Willenserklärung der liechtensteinischen Gesellschaft im Ausland zustandekommen (damit einer Beurteilung, der inländische Vertreter habe eine Verkaufsvollmacht oder es finden Verkaufsabschlüsse in den inländischen Räumen statt…
…anderen griechischen Gebietskörperschaft begeben wird. Wird eine Anleihe von der "Bank of Greece" emittiert, kann nicht von einer "Staatsanleihe" gesprochen werden. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass diese Bank nach griechischem Recht als öffentlich rechtliche Körperschaft organisiert ist und dass die durch…
…der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge. Ein "völkerrechtlicher Vertrag" ist jede zwischen zwei oder mehreren Staaten bzw. Völkerrechtssubjekten getroffene Vereinbarung, die…
…Italien keine automatische Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung nach Italien zu bewirken. Für die Beurteilung der Frage, ob das Besteuerungsrecht Österreichs an den Gewinnen der österreichischen Tochtergesellschaft durch DBA-rechtliche Bestimmungen eingeschränkt wird, ist zunächst in Bezug auf die im vorliegenden Fall betroffenen Staaten festzustellen…
…Stützen sich die ungarischen Feststellungen lediglich auf Formalmängel (z.B. unleserlische Unterschriften) dann wäre dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt…
…Damit stellt sich die Frage, ob eine Sofortbesteuerung durch Inanspruchnahme des Besteuerungsaufschubes vermieden werden kann. Bei wörtlicher Auslegung der zitierten Gesetzesbestimmung könnte wohl die Auffassung vertreten werden, dass ein Aufschub der Besteuerung dieses Wertzuwachses nur bei "Wegzug" des Steuerpflichtigen in einen anderen EU-Mitgliedstaat erwirkt…
…späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der schließlich tatsächlich gegründeten Tochtergesellschaft zuzurechnen sind. Welche der beiden Varianten tatsächlich verwirklicht wurde kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren, sondern nur vor Ort durch das zuständige Finanzamt geklärt werden. Jedenfalls wird im Bereich der Einkommens- und Umsatzbesteuerung eine einheitliche Beurteilung zu erfolgen haben, die…
…die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004, 411 und EAS 2607). Danach ist für die Vergleichbarkeit mit einer inländischen Kapitalgesellschaft auch die ungehinderte Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile an Nichtgesellschafter sowie das Erfordernis der Aufbringung des Gesellschaftskapitals durch…
…Rechtsordnung sieht aber derzeit keine rechtliche Handhabe vor, den negativen Progressionsvorbehalt des Jahres 1 unter den gegebenen Umständen im Jahr 3 rückgängig zu machen, etwa durch Versagung des Verlustvortrages im Jahr 3. 7. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Durch Einzelbescheide nach § 48 BAO, die vor dem Wirksamkeitsbeginn der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, erlassen worden sind, sollte für Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen unilateral eine Rechtslage herbeigeführt werden, die sich möglichst eng an die Rechtslage annähert, die bei Bestand eines DBA vorliegt. Daher wurde…
…herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche…
…Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch die allgemeine Grundzuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1. 9. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…bei einer späteren Veräußerung der Steuerpflicht in Österreich. Das aus dem Ansatz mit den ursprünglichen Anschaffungskosten entstehende österreichische Besteuerungsrecht wird jedoch durch Art. 13 Abs. 4 zweiter Satz DBA-Schweiz insoweit eingeschränkt, als eine Aufwertung ("step-up") zu erfolgen hat, sofern die Schweiz eine Wegzugsbesteuerung…
…der Verständigung über die steuerliche Behandlung der Wiederholungshonorare, derzufolge diese als Lizenzgebühren einzustufen sind (AÖFV Nr.134/99) liegen keine derartigen besonderen Gegebenheiten vor, sodass diese Beurteilung auch in der Vergangenheit anwendbar ist. 25. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Die wesentlichen Aussagen der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995, gelten insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG…
Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…
…dass innerstaatliche Verjährungsfristen der Umsetzung einer Verständigungslösung nicht entgegenstehen. Dies ist ausdrücklich in Artikel 24 Abs. 2 des DBA-USA (1996), nicht aber im Altabkommen vereinbart. Erfolgen in Fällen der vorliegenden Art Sekundärberichtigungen durch Ansatz von Verrechnungspreisverbindlichkeiten, erübrigt es sich damit auf die Problematik einer…