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BFG RV/6100611/2007Zweiter und dritter Säumniszuschlag und Vollstreckbarkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.07.2017

…nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages festzusetzen sei. Dies sei im gegenständlichen Fall gegeben gewesen. Die BF beantragte in der Folge fristgerecht die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte zusätzlich zum Vorbringen in der Berufung aus, dass die BF alle Unterlagen…

BFG RV/5300020/2010Beschwerde gegen Einleitungsbescheid des Zollamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz gem. § 83 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2014

…d. BGBl.I Nr.155/2013, das verfahrensgegenständliche Rechtsmittel (= Beschwerde vom 1.2.2010) auf Grund des Umstandes, dass dieses zum 31.12.2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz noch anhängig war, als Beschwerde iSd Art.130 Abs.1 B-VG, BGBl…

BFG RV/7100706/2013Strittig ist in 48 Fällen, ob ein erster, zweiter bzw. dritter Säumniszuschlag von den Glücksspielabgaben für die Jahre 2011, 2012 und teilweise 2013 festgesetzt werden kann, wenn der Bf. behauptet, das Finanzamt sei bei den Glücksspielabgabenbescheiden selbst hinsichtlich der Pokerturniere von der falschen Bemessungsgrundlage, nämlich vom Einsatz statt vom Gewinn und hinsichtlich der Poker Cashgames von einer fehlerhaften Schätzung des Einsatzes ausgegangen (Abw., 3x Stattgabe, da Bescheid vor Ablauf der Dreimonatsfrist).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.09.2015Teil 1/2

…Gesetzesstelle lautet: „§ 323 Abs. 38 BAO: Die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge sind vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit…

BFG RV/7200198/2009Keine Entstehung der Zollschuld gemäß Art. 202 Abs.3 zweiter Anstrich, weil Beitragshandlung erst nach Beendigung der vorschriftswidrigen Verbringung gesetzt worden ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2014

…unter Berücksichtigung des Art. 146 ZK-DVO. Dagegen erhob der Bf., durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat,(UFS), als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Er beantragte seiner Beschwerde Folge zu geben und den bekämpften Bescheid ersatzlos aufzuheben. Dem Bf. sei nunmehr zugetragen worden…

BFG RV/7200188/2011Nachforderung von Einfuhrabgaben beim Geschäftsführer der Anmelderin gemäß Art. 201 Abs. 3 zweiter Unterabsatz ZK wegen Vorlage von unrichtigen Rechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2015

…zweiter Unterabs. ZK iVm § 71 ZollR-DG mit vom 7. Oktober 2010, Zahl ******/564052/2010/004, auch den Beschwerdeführer als Zollschuldner in Anspruch. III. Rechtslage: Im Beschwerdefall ist gemäß § 323 Abs. 38 BAO die am 31. Dezember 2013 beim Un­ab­hän­gi­gen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz…

BFG RV/7300027/2014Aufhebung des Erkenntnisses und Einstellung des Verfahrens nach Parteiengehör in der Beschwerdeverhandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.05.2015

…während zur Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG der bedingte Vorsatz (dolus eventualis) ausreicht. Solcherart kommt der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (nunmehr dem Bundesfinanzgericht) in Ansehung dieser beiden Finanzvergehen keine Befugnis zur Auswechslung der "Sache" iSd § 161 Abs. 1 FinStrG zu (vgl. VwGH 26.7.2005…

BFG RV/7104780/2014Zurückweisung eines verspäteten Vorlageantrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.12.2014

…1 BAO], der wie eine Entscheidung über die Berufung wirkt, kann innerhalb eines Monats der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt werden (Vorlageantrag). Gemäß § 264 Abs. 1 BAO nF (seit 1.1.2014 anzuwendende neue Fassung durch BGBl I…

BFG RV/7103202/2013Antrag auf Aufhebung eines durch Berufungsentscheidung ersetzten Einkommensteuerbescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.08.2014

…Einkommensteuerbescheides 1998 vom 9.9.2013 ist somit nach Ablauf der Ein-Jahresfrist eingebracht worden und daher als verspätet zurückzuweisen. Im Übrigen sei erwähnt, dass es sich bei der Berufungsentscheidung vom 4.1.2012 um einen Bescheid der Abgabenbehörde zweiter Instanz handelt, der nicht gemäß …

BFG RV/7100012/2021Keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer mangels tatsächlicher Abgabe der Abgabenerklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2021

…Behörde aus, noch berechtigt es die Behörde, eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen, die von einem Anbringen abhängig ist, etwa eine Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu fällen, die von einem Rechtsmittel abhängig ist. Die Abgabenbehörde ist nicht einmal befugt, das "Anbringen" als unzulässig zurückzuweisen, weil…

BFG RV/2100901/2017Beschwerdeverfahren: Unbeachtlichkeit eines der Abgabenbehörde per E-Mail übermittelten Antrages auf Verlängerung der Beschwerdefrist; keine rechtsgestaltende Bescheidwirkung einer der Partei per E-Mail mitgeteilten Erledigung zur Verlängerung der Rechtsmittelfrist; Unwirksamkeit einer vom Gesetz abweichenden Vereinbarung zwischen Abgabenbehörde und Partei über die Anwendbarkeit von Verfahrensvorschriften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss12.09.2017

…Behörde aus, noch berechtigt es die Behörde, eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen, die von einem Anbringen abhängig ist, etwa eine Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu fällen, die von einem Rechtsmittel abhängig ist. Die Abgabenbehörde ist nicht einmal befugt, das "Anbringen" als unzulässig zurückzuweisen, weil…

BFG RV/3100662/2012Beschwerdevorlage betreffend eine nicht existente Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss07.01.2015

…I Nr. 14/2013, der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Der vorstehende Sachverhalt ergibt sich unbestritten aus dem Akteninhalt. Das Finanzamt wertete die „Berufung“ des Haftungspflichtigen X vom 3. September 2012 gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis November…

BFG RV/7200085/2015Geltendmachung einer Zollschuld nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.08.2016

…Eine Sachverhaltsannahme im Sinne des zweiten Anstriches leg.cit. ist aber erst Gegenstand dieses Verfahrens. Dem UFS war im Instanzenzug eine andere Sachverhaltsannahme für eine abändernde Entscheidung verwehrt. Das Zollamt Wien hat daher zutreffend einen Erstbescheid für die neue Sachverhaltsannahme der "Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen…

BFG RV/7105143/2015Begriff "Verfahren" in § 103 Abs 2 lit a BAO ist als Abgabenerhebung (§ 49 Abs 2 BAO, ab 1.1.2021 § 1 Abs 3 BAO) zu verstehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.06.2022

…Bundesabgabenordnung (BAO) in Verbindung mit § 264 Abs 5 BAO, beschlossen: I. Der als "Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz" bezeichnete Vorlageantrag vom 06. Oktober 2015 wird gemäß § 264 Abs 4 lit e BAO in Verbindung mit § 260 Abs 1 lit b BAO wegen…

BFG RV/7103521/20121. Küchen-Badezimmer-und Toiletteneinrichtungen sind Zugehör iSd § 294 ABGB und gehören zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung 2. Schätzung von Einrichtungsgegenständen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.04.2016

…gemäß § 184 BAO nach Erfahrungswerten zu schätzen gewesen. Dagegen stellte die Berufungswerberin, durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über diese Berufung durch den Unabhängigen Finanzsenat, (UFS), als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Das Bundesfinanzgericht, (BFG), hat, als Nachfolgebehörde des UFS, über diese gemäß § 143…

BFG RV/7102206/2010Leistungsaustausch zwischen einer GmbH und der Einzelfirma ihres Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.08.2014

…hingewiesen, dass gemäß § 323 Abs. 38 erster und zweiter Satz BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche…

BFG RS/5100011/2020Säumnisbeschwerde betreffend Löschung gemäß § 235 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Beschluss23.09.2020

…so kann jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Der Verwaltungsgerichtshof führte zu dieser Änderung in seiner Entscheidung vom 22.5.2014, 2011/15/0064, auszugsweise aus (Hervorhebungen durch das…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 1/6

…Gesetzesstelle lautet: „§ 323 Abs. 38 BAO: Die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge sind vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit…

BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 1/7

…Gesetzesstelle lautet: „§ 323 Abs. 38 BAO: Die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge sind vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit…

BFG RV/7101181/20131. Ist § 57 GSpG verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist? (Folgezeitraum, daher wie BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012) 2. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)? 3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird? 4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden (§ 57 Abs. 6 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2017Teil 1/2

…Gesetzesstelle lautet: „§ 323 Abs. 38 BAO: Die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge sind vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit…

BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden. (Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 1/6

…Gesetzesstelle lautet: „§ 323 Abs. 38 BAO: Die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge sind vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit…