…10 zu entnehmen, dass laut Lohnverrechnung die Abrechnung dieser Diensterfindungsprämien jeweils gemäß § 67 Abs. 7 EStG (ein um 15% erhöhtes zusätzliches Jahressechstel) mit dem festen Steuersatz von 6% erfolgt sei. Der Geschäftsführer habe bei mehreren Besprechungen bestätigt, dass die Entwicklung und Erfindung, die zur Patentierung…
…Dazu ist auszuführen, dass mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 (BGBI | 2015/118, ausgegeben am 14. August 2015) die Steuerbegünstigung für Diensterfindungsprämien (zusätzliches Jahressechstel iHv 15 %) für Veranlagungen bzw. Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2016 weggefallen ist (§ 124 b Z 292 lit c EStG). Die EBs…
…der unterschiedlichen Berechnung des Jahressechstels wurde von der Vertretung die Abgabengutschrift mit 513,22 € ermittelt. Dem Beschwerdeschreiben waren die Lohnzettel der Bf. des Jahres 2018 beigelegt. So betrug das Bruttogehalt 1.950,00 €. Im Dezember 2018 wurde eine zusätzliche Sonderzahlung in Höhe eines…
…Nachweis: beigeschlossene Patentschrift). Bis 31. Dezember 2015 sei es auf Grund des § 67 Abs. 7 EStG 1988 möglich gewesen, Diensterfindungsvergütungen als sonstigen Bezug mit einem zusätzlichen um 15% erhöhten Jahressechstel direkt über die Lohnverrechnung abzurechnen. Durch das StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015…
…BB. Zuständigkeitsbereiche waren Produktlaunches, Kundenbesuche, Produktweiterentwicklung und Erstellung von Business Planung. Zusätzliches Aufgabengebiet war Produkttraining der Mitarbeiter innerhalb und außerhalb der Firma. Entwicklung der relevanten Marketingtools wie Produktbroschuren, Kataloge und Preisstrategie. Kündigung nach fast 18 Jahren in BB (16 Jahre Spanien, 1,5 Jahre in…
…Begründung, dass die Halbsatzeinkünfte nicht berücksichtigt hätten werden können, weil das Jahressechstel zum Zeitpunkt der Auszahlung der Prämie im Juli noch nicht ausgeschöpft gewesen sei. In der dagegen fristgerecht erhobenen gegen die steuerliche Behandlung der Prämien für Diensterfindungen als sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1…
…CHF) sei im Erstbescheid als normale Sonderzahlung gemäß § 67 EStG berücksichtigt worden. Da es aufgrund des insgesamt angesetzten Betrages zu keiner Überschreitung des Jahressechstels gekommen sei, habe die Beschwerdevorentscheidung keine Änderung des steuerlichen Ergebnisses zur Folge. 4. Im Vorlageantrag hat die steuerliche Vertreterin dagegen eingewendet…
…Jahresumsatzes anhand der jeweiligen Bilanzen ermittelt und an die Mitarbeiter ausbezahlt. Der Bezug werde weiters auch "neben", also zusätzlich zu laufenden Bezügen gewährt, diese wurden auch als Progressionseinkünfte berücksichtigt. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist unstrittig. Ebenso unstrittig sind die sonstigen Bezüge in Höhe von Euro 7141…
…Gemäß § 67 Abs. 7 EStG 1988 waren Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen im Ausmaß eines um 15 % erhöhten Sechstels mit dem ermäßigten Steuersatz von 6 % zu versteuern (zusätzliches Sechstel). Als spezifisch lohnsteuerliche Vorschrift stand diese Begünstigung nur Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit offen (Bramerdorfer/Kovacevic, SWK…
…ausbezahlt werden, zugeordnet werden können, entsprechend dem ASVG als laufende Bezüge, jahressechstel-erhöhend behandelt werden und dass berücksichtigt wird, dass die Sonderzahlungen aliquote Bestandteile der PPB Zahlungen sind. Somit sind jeweils ein Siebtel der jeweiligen Provision Sonderzahlung und der Rest den laufenden Bezügen, die dem…
…der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen ausgewiesen, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wurde. Mit den Bescheiden vom 21.1.2021 wurde der Beschwerdeführer zu den Einkommensteuern für die Jahre 2016 bis 2018 veranlagt. In einer zusätzlichen Bescheidbegründung wurde ausgeführt, dass gemäß § 38 Abs…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit den Bescheiden vom 14. Oktober 2020 wurde die Einkommensteuer 2016 bis 2018 veranlagt. In einer zusätzlichen Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß § 38 Abs. 1 EStG Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen…
…Dezember | 461,48 | Urlaubsvergütung für 3 Tage; 50 % der Berechnungsgrundlage von € 307,66 | Gesamtbetrag | 4.452,17 | Urlaubsvergütung für 29 Tage Zusätzlich dazu sei im November 2013 ein anteiliges 13. Monatsgehalt in Höhe von € 3.648,46 ausbezahlt…
…das Zustandekommen der Erfindung durch die Benützung der Erfahrungen oder Hilfsmittel des Unternehmens wesentlich erleichtert worden ist. Werden Vergütungen für ein und dieselbe patentierte (patentierungsfähige) Diensterfindung durch mehrere Jahre hindurch gewährt, steht ein zusätzliches um 15 % erhöhtes Jahressechstel in jedem dieser Kalenderjahre zu. Dies entspricht …
…Die dem GF hiefür zustehende Vergütung ist zusätzlich zum laufenden Entgelt bis zu einem Ausmaß von jährlich abzugelten. Es besteht daher kein darüberhinausgehender Anspruch auf Abfindung gemäß den Regelungen des österreichischen Erfindungsgesetzes 1970. Die Tatsächliche Tätigkeit des GF umfasst die üblichen Geschäftsführer-Tätigkeit sowie Erfindungstätigkeiten…
…bis zu 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und € 50 Mio. Umsatz / Jahr sehr erfolgtreich. 2006 erfolgte zusätzlich die Ernennung zum Prokuristen der Tochtergesellschaft Tochtergesellschaft GmbH, dessen 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Umsatz von 8 Mio. € er aus der Verlustzone führte und erfolgreich bis…
…2015/2016, BGBl I 118/2015) - Bestimmung des § 67 Abs 7 EStG 1988, die für Diensterfindungsvergütungen eine spezielle Begünstigung in Form eines zusätzlichen Jahressechstels mit dem festen Steuersatz von 6% vorsah. Dem Gesetzgeber ging es demnach darum, eine doppelte Inanspruchnahme zweier Begünstigungsnormen auszuschließen, die speziell…
…jene Diensterfindungsvergütungen, die das zusätzliche Jahressechstel iSd § 67 Abs 7 EStG aF überschritten hatten, von der Progressionsermäßigung nach § 38 EStG auszuschließen, weil er für diese Diensterfindungsvergütungen die steuerliche Begünstigung mit dem um 15 % erhöhten Jahressechstel bereits als ausreichend ansah. Dies zeigt sich auch durch ein…
…| 144.007,38 € | Sonderzahlungen innerhalb des Jahressechstels | 43.987,86 € | Gesamtbrutto (hinsichtlich Heimatland) | 187.995,24 € Der Entsendungsvertrag selbst enthält eine Bestimmung über einen sonstigen Bezug, der zusätzlich zu den laufenden Bezügen von der entsendenden Gesellschaft ausbezahlt…
…besteuern. Daher ersuche ich daher, um Korrektur des Einkommenssteuerbescheides 2016 mit Berücksichtigung der gesamten Sonderzahlungen im Rahmen Jahressechstel und Besteuerung nach Abzug der zugehärigen SV-Beiträge und des Freibetrages (EUR 620,00) mit dem vorgesehenen Steuersatz in Höhe von 6%. 2. Zuordnung der SV-Beiträge…