…gem. § 284 Abs. 4 BAO abzuweisen. Die Abgabenbehörde wird abschließend darauf hingewiesen, dass die gegenständliche Ablehnung des Vertreters für die Bescheiderlassung nach Maßgabe des § 84 Abs. 2 BAO keine Wirkung für bei der Abgabenbehörde anhängige oder zukünftige Arbeitnehmer-Veranlagungen entfaltet (vgl. Ritz, BAO7, § 84 BAO…
…Sonderausgaben) stattgegeben werden. Die Steuerpflichtige wird ersucht, die Ausführungen in dieser Bescheidbegründung für zukünftige Arbeitnehmerveranlagungen zur Kenntnis zu nehmen, die Steuererklärung 2011 wird voraussichtlich (abhängig von der Höhe der geltend gemachten Werbungskosten) ebenfalls überprüft werden." Der Vorlageantrag wurde erstattet wie folgt: "Am 16. März 2012…
…fremdüblich und aus strategischen wirtschaftlichen Überlegungen aus damaliger Sicht erfolgte, anzuerkennen. Die Strategie der GmbH vor der Finanzkrise für qualifizierte bestehende und zukünftige Arbeitnehmer Dienstwohnungen als Wohnort und Arbeitsstätte anzubieten war realistisch, zukunftsorientiert und anzuerkennen. Da der Beschwerdeführer diese Wohnungen auch nicht als seinen Wohnsitz…
…mit Befähigungsnachweis darstelle. Laut Angaben in der Beschwerde stehe die Ausbildung nicht im Zusammenhang mit den nichtselbständigen Einkünften, sondern sei für eine zukünftige selbständige Tätigkeit und könne daher in der Arbeitnehmerveranlagung als vorweggenommene Werbungskosten gewährt werden. Die Kosten seien als Umschulungskosten zu beurteilen. Eine Umschulung…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. November 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 20. Jänner 2026 zu Recht erkannt: I…
…O'Brien-Gasse 29, 1210 Wien, über die Beschwerde vom 9. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Jänner 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022, Steuernummer XXXXX, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
…gelten. Die beantragten Bildungskosten (Werbungskosten/Umschulungskosten und Reisekosten) für ein "zweites Standbein" können nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, da momentan der Abgabenbehörde keine konkreten Pläne betreffend einen Wechsel der beruflichen Tätigkeit vorliegen und ein vermutlicher Entschluss für eine zukünftige Idee des Bf. nicht ausreichend sei…
…danach, ob die Kapitalgesellschaft eine vergleichbare Wohnung auch für die Nutzungsüberlassung an einen fremden Arbeitnehmer hergestellt hätte. Der zukünftige Bewohner GF wirke bei der Errichtung, Planung und Gestaltung der Dienstwohnung eigentümergleich mit. Die Tatsache, dass das Grundstück der Gattin und zukünftigen Mitbewohnerin der Dienstwohnung gehöre…
…Zeiträume als rechtswidrig zu beurteilen.' Daraus folgt eindeutig, dass ein Eingriff in bereits geprüfte Zeiträume nicht zulässig ist sondern nur eine Änderung für spätere zukünftige Zeiträume. Selbst wenn dieser - eindeutigen - Aussage nicht gefolgt wird, so kann eine nunmehrige Wiederaufnahme maximal die Notwendigkeit einer Wertpapierdeckung für…
…Entschädigung erhalten hat, am 29.9.2013 als Arbeiterin sowie von 29.10.2013 bis laufend als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin der DG2-1 bei der Sozialversicherung gemeldet war. An Beitragsgrundlagen für 2013 war ein Betrag von 640,06 Euro ohne Sonderzahlungen betreffend die DG1 sowie…
…Folgenabschätzung Abgabenänderungsgesetz 2014 […] Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral.“ der Untergliederung 15 Finanzverwaltung bei. Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Stabilität durch langfristig nachhaltig konsolidierte öffentliche Finanzen für zukünftige Herausforderungen…
…28.07.2010, RV/0230-W/06). Die Überweisung des Deckungserfordernisses ist nicht das Entgelt für die Entpflichtung des Arbeitgebers, sondern das Entgelt für die zukünftige Gefahrtragung für die Altersversorgung des Arbeitnehmers, die der Versicherer übernimmt, denn auch nach VwGH 15.12.1989, 88/17…
…Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. Jänner 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 9. Jänner 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 27. Mai 2020 hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben…
…Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 27. Juli 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…über die Beschwerde vom 25.07.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 23.07.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 BAO abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen…
…der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 23.09.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
…März 2014 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert (im Sinne der Beschwerdevorentscheidung vom 8. Mai 2015). Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen Berechnungsblatt (Kopie Beschwerdevorentscheidung) zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses…
…vom 17. Juni 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 11. Juni 2024, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 bis 2022, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 17. November 2025 im Beisein der Schriftführerin ***SF*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…Deutschland, über die Beschwerde vom 20. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…