…Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag für jedes Kind zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. 3. Gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 hat derjenige, der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden…
…dass bei Zutreffen Ihrer gemachten Angaben nach dem Dafürhalten des Bundesfinanzgerichtes ein mehrfacher Verstoß bzw. Mißbrauch von Sozialleistungen (möglicherweise sogar ein strafrechtlicher Tatbestand/Betrugsdelikt) vorliegen würde: - die zu Unrecht bezogenen Mietzinsbeihilfen, laut vorläufiger Berechnung des BFG anhand der vorliegenden Bewilligungen ab 11/2010 bis dato…
…Die zuerkannten Beträge an Mietzinsbeihilfe seien daher zurückzufordern, da der Bf. diese zu Unrecht bezogen habe. Der Mieter habe den Erhalt der Mindestsicherung der MA 40 nicht bekanntgegeben. Aufgrund dieser Tatsache habe sich eine Neuberechnung der Mietzinsbeihilfe und eine Rückforderung ergeben. In den rechtzeitig eingebrachten…
…1 FLAG 1967 hat derjenige, der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Dies gilt gemäß § 33 Abs 3 EStG 1988, der auf die Bestimmung des § 26 Abs 1 FLAG 1967 verweist, auch für die zu Unrecht bezogenen Kinderabsetzbeträge. Aus § 26 Abs 1…
…Gemäß § 26 muss, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzahlen. Laut Unterlagen war das Kind seit 01.09.2009 nicht mehr im Haushalt der Kindesmutter gemeldet und somit nicht mehr haushaltszugehörig zu dieser. das Vorliegen einer Haushaltszugehörigkeit bzw andere Sachverhalte, insbesondere solche…
…Es ist daher Pilgermair/Kühbacher/Pülzl (Forschungsförderung im Steuerrecht und in der Privatwirtschaftsverwaltung1 (2014), 5) zu folgen, wonach die Verjährungsbestimmung in § 207 Abs 4 BAO, die sich auf die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beihilfen, oder zu Unrecht zuerkannter Erstattungen, Vergütungen oder Abgeltungen von Abgaben bezieht…
…im Abgabenverfahren in einem Jahr. Gemäß § 207 Abs 4 BAO verjährt das Recht, den Ersatz zu Unrecht geleisteter oder die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beihilfen zu fordern, sowie das Recht auf Rückforderung zu Unrecht zuerkannter Erstattungen, Vergütungen oder Abgeltungen von Abgaben in fünf Jahren. Abs…
…des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Abs 2 Die Änderung oder Zurücknahme kann ohne Zustimmung der betroffenen Parteien mit rückwirkender Kraft nur ausgesprochen werden, wenn der Bescheid durch…
…worden sind, ist über die Beschwerde „in der Sache“ zu entscheiden. Beschwerdepunkt/e Strittig ist, ob die Mietzinsbeihilfe gemäß § 107 EStG 1988 ab 01.01.2016 ausgezahlt werden darf. Sachlage: Entscheidungsgrundlage ist der Bescheid vom 10.12.2015 , worin das Finanzamt über eine Mietzinsbeihilfe gemäß §…
…Oktober 2018, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für das Kind ***2*** ***3***, geb. ***4***1995, für den Zeitraum Mai 2017 bis März 2018 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…ihre Kinder den Behörden mehrfach zur Kenntnis gebracht. Die Bf hat nicht (zumindest) billigend in Kauf genommen, dass sie die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Sie ging davon aus, dass sie alle Meldepflichten erfüllt hat und der Bezug zu Recht erfolgt ist. 2. Beweiswürdigung Der…
…die Familienbeihilfe für das Kind zu Unrecht bezogen worden ist, im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Gemäß § 2 Abs.3 lit.c FLAG sind Kinder einer Person im Sinne dieses Abschnittes auch deren Stiefkinder. § 33 Abs.3 EStG bestimmt, dass wenn Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen wurden…
…den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt YY vom 17.11.2017, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) für den Zeitraum von Okt. 2015 - Juli 2017 zu Recht erkannt: I) Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II)…
…zum Stichtag 1. Juni des Vorjahres zuletzt veröffentlichten Werte anzupassen. b) Die Höhe der Kinderabsetzbeträge ist gemäß § 8a Abs. 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 kundzumachen. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. Die Slowakei ist daher gemäß Art 68 Abs. 1 lit…
…von dieser Judikatur nicht abgewichen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt diesbezüglich nicht vor. Zu der Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfen besteht eine umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis auch von dieser Judikatur nicht abgewichen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung…
…Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH vom 20.11.2019, Ra 2018/15/0014). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß § 26 FLAG stellt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 31.10.2000, 2000/15/0035…
…33 Abs.3 EStG steht Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. … Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967…
…bundesrechtlich geregelten Beihilfen aller Art anzuwenden - somit auch für die Familienbeihilfe. Gemäß § 207 Abs 4 BAO verjährt das Recht, die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beihilfen zu fordern in fünf Jahren. Gemäß § 207 Abs 2 beträgt die Verjährungsfrist bei Hinterziehung jedoch zehn Jahre. Die Beschwerdeführerin hat…
…Druck), § 26 Rz 10, 11). 2.3 Objektive Rückzahlungspflicht Aus § 26 Abs 1 FLAG 1967 ergibt sich eine rein objektive Rückzahlungspflicht desjenigen, der die FB zu Unrecht bezogen hat (vgl etwa VwGH 20.12.1968, 0486/68; 9.6.1978, 1019/77; 28.2.2008…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. Dezember 2014 forderte das Finanzamt von der Beschwerdeführerin zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen in Höhe von insgesamt € 62.483,40 zurück. Mit Eingabe vom 9. April 2015 beantragte die Beschwerdeführerin unter anderem die Abschreibung…