…Hinblick auf § 19 EStG 1988 ab, da über eine Firmenpension nicht bescheidmäßig abgesprochen werde, weshalb eine zeitliche Zurechnung der Nachzahlung auf die Zeiträume, für die sie bezahlt wurden, nicht möglich sei. Im Vorlageantrag vom 01.03.2012 beantragte der Bf die Anwendung des § 67 Abs…
…Einkünfte aus der Veräußerung, der Zuschreibung oder der Entnahme von Grundstücken. (…) 3.2. Zeitliche Zurechnung von Betriebsausgaben Wird der Gewinn eines Unternehmens durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, folgt aus dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung, dass die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen sind, zu dem sie…
…Differenz Pflegegeld | 3.501,00 In Bezug auf die Nachverrechnung betreffend Oktober 2020 in Höhe von EUR 19,00 sowie betreffend November 2020 in Höhe von EUR 2.283,18 ist anzumerken, dass für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung grundsätzlich das Abflussprinzip gem. …
…dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Gemäß Abs. 2 leg cit sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988. Die außergewöhnliche Belastung ist daher…
…3.2016, 2013/13/0063, 0065). Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs 2 EStG. Die außergewöhnliche Belastung muss außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen ad Außergewöhnlichkeit: Eine Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie…
…sich gegen die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer für das Jahr 2017. Strittig ist im gegenständlichen Fall der Zufluss der Invaliditätspension bzw. die zeitliche Zurechnung der Rückzahlung des Rehabilitationsgeldes entweder zum Anspruchsjahr (Beschwerdeführer) oder zum Kalenderjahr, in dem die Zahlung geleistet wurde (Finanzamt). Gemäß § 19 Abs…
…vgl. z. B. VwGH 15.9.1999, 93/14/0276). Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs 2 EStG 1988. Dies entspricht auch der Gestaltung des § 34 als Einkommensermittlungsvorschrift (vgl in diesem Sinn auch BFH 30.7.1982…
…a EStG 1988 dar. Es handelt sich um steuerpflichtige Einkünfte, die vom Bf. im Rahmen der Teilpauschalierung zu erfassen gewesen wären. In Hinblick auf die zeitliche Zurechnung der Entschädigungszahlungen folgt für den gegenständlichen Fall aus § 4 Abs. 1 LuF-PauschVO, dass der Gewinn nach Einnahmen…
…33 Abs. 4 Z 1 von höchstens 6 312 Euro (Anm. 1) jährlich erzielt - für jedes Kind (§ 106). […]" Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs 2 EStG 1988. Die außergewöhnliche Belastung ist daher dann steuerwirksam, wenn sie…
…Berufsunfähigkeitspension: Gem. § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 stellen Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Fraglich ist im konkreten Fall die zeitliche Zurechnung, da die rückwirkende Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension erst im Jahr 2023 erfolgte. Gem. § 19 Abs. 1…
…auch tatsächlich aus seinen Einkünften bzw. seinem Vermögen bezahlt wurden, weil er sich dem aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen konnte. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988. Die außergewöhnliche Belastung kann daher…
…Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. … Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt das Abflussprinzip des § 19 EStG 1988: … (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet…
…nicht in Betracht. Die Kosten der Schadensbehebung sind daher nach den allgemeinen Vorschriften des § 34 EStG 1988 absetzbar, sodass eine Kürzung um den Selbstbehalt zu erfolgen hat. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG. Die außergewöhnliche…
…19 EStG als auch den Realisationsbestimmungen des BV-Vergleichs vor (vgl. EStR 2000 Rz 7710). Für die zeitliche Zurechnung der Zuwendung unterlägen Zuwendungen in den außerbetrieblichen Bereich des Empfängers der Zuwendungsfiktion des § 95 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 und würden daher als an jenem…
…die vorgelegte Zahlungsbestätigung vom 28. Jänner 2013 und die damit geltend gemachten Betreuungskosten iHv 327,00 € betrifft, ist den Ausführungen der Abgabenbehörde zuzustimmen. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich; sie ist daher dann…
…dass mangels Aufzeigen erheblicher gesundheitlicher Nachteile, die ohne die teurere Behandlung zu erwarten gewesen wären, im streitgegenständlichen Fall ein wichtiges Kriterium für eine steuerliche Berücksichtigung fehlte. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 EStG maßgeblich. Das Finanzamt hat daher zu…
…sie geleistet worden sind. Das in vorgenannter Gesetzesstelle zum Ausdruck gebrachte Abflussprinzip ist auch für die zeitliche Zurechnung von Werbungskosten von Relevanz. In Anbetracht vorstehender Ausführungen und der Beurteilung der im Zuge des Verwaltungsgeschehens vorgelegten Unterlagen gelangte das BFG zur Überzeugung, dass die von der…
…EStG 10 , § 19 Tz 41 ff, mwN), dass die zeitliche Zurechnung von regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen, deren Vereinnahmung im engsten zeitlichen Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Bezugsjahr steht, dem Zufall überlassen bleibt. Wiederkehrende Einnahmen sind dabei solche, die nicht nur einmal, sondern immer wieder oder doch mehrmals…
…ungerechtfertigte Zusammenballungen von Einkommen zu vermeiden, kann auch nicht eine Fälligkeit im Kündigungszeitpunkt angenommen werden und schlägt die zivilrechtliche Lage auf die zeitliche steuerliche Zurechnung durch, weswegen in diesem Punkt der Beschwerde stattzugeben war. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…Eine Korrektur im Umfang der Zurechnungen scheint in Anbetracht der Gegebenheiten - Corona - jedenfalls geboten. Im Schätzungswege wird das zeitliche Ausmaß der Zurechnung von 46 Wochen auf 40 Wochen und zwei Arbeitnehmer reduziert und somit den Besonderheiten in Zeiten von Corona Rechnung getragen. In den Jahren…