…Akonti auszuzahlen. Die finanzielle Lage des Unternehmens hätte dies auch jederzeit zugelassen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 2.11.2023 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Sie verwies unter Berufung auf die Rechtsprechung zur zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben i.S.d. § 19…
…bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten die Einnahmen nach § 15 und die Werbungskosten nach § 16 (Doralt, EStG, § 19 Tz 6). Der für die zeitliche Zuordnung von Ausgaben in § 19 Abs. 2 erster Satz EStG verwendete Begriff „geleistet“ ist im Sinn von Übertragung der tatsächlichen und rechtlichen (besser…
…EStG 1988 zu subsumieren (vgl. VwGH 19.12.2018, Ro 2017/15/0025). Die zeitliche Zuordnung von Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt aber nach dem Zuflussprinzip. Daher ist das in den Jahren 2016 und 2017 an die Bf. bezahlte Rehabilitationsgeld auch in diesen Jahren…
…Abs. 2 Z 2 gilt in Bezug auf die Fehlerberichtigung durch Ansatz von Zu- und Abschlägen sinngemäß. ................... Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben § 19. (1) Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Abweichend davon gilt: 1. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen…
…1988 hinaus eine Zuordnung zu jenem Zeitraum vorgesehen, zu dem die Pensionen und Bezüge wirtschaftlich gehörten. § 19 Abs. 1 EStG 1988 wurde durch das AbgÄG 2005, BGBl. I Nr. 161/2005, geändert und lautete sodann (Neufassung des dritten Satzes in nicht Kursivschrift): 'Einnahmen sind in…
…regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Danach sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. 2. Rückerstattete Aufwendungen, die Werbungskosten darstellen, gehören zu den Einnahmen und…
…Die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben hatte folglich nach dem in § 19 EStG 1988 geregelten Zu- und Abflussprinzip zu erfolgen. Nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Der für die zeitliche Zuordnung von…
…I Nr. 76/2011: Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben § 19. (1) Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Abweichend davon gilt: 1. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des…
…der Einordnung des Rehabilitationsgeldes unter § 25 Abs 1 Z 1 lit c EStG kommt hinsichtlich der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben die Grundregel in § 19 Abs 1 EStG 1988 zur Anwendung, wonach Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen sind, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen…
…erwachsen ist. (…)“ Die entscheidungswesentliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar: § 19 EStG 1988 regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben: Nach Abs. 1 sind Einnahmen – von hier nicht relevanten Abweichungen abgesehen - in jenem Jahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ausgaben…
…also keine zwingend notwendige Korrespondenz zwischen Zuflusszeitpunkt und Abflusszeitpunkt, obwohl grundsätzlich die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben dergestalt verknüpft ist, dass der Zeitpunkt des Zufließens von Einnahmen beim Empfänger grundsätzlich ident ist mit dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende Ausgabe vom Leistenden erbracht wird…
…des Finanzamtes nicht nachgewiesenen von ihr geltend gemachten Werbungskosten und Sonderausgaben mangels Nachweises der unabdingbaren gesetzlichen Voraussetzungen iSd o.a. § 16 und § 18 EStG 1988 idgF nicht anzuerkennen. Darüber hinaus sind Werbungskosten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben nur…
… 2 Abs. 4 EStG 1988 aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ergeben. Die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben richtet sich daher nach § 19 EStG 1988, sodass Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen sind, in dem sie zugeflossen sind und Ausgaben für jenes Kalenderjahr…
… 67 Abs. 1 auszuweisen. Im ersten Absatz des mit der Überschrift „Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben“ versehenen § 19 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 112/2011 ist Folgendes geregelt: § 19. (1) Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind…
…bereits angeführten Bestimmung des § 19 Abs. 1 EStG 1988 zu entnehmen ist, ist für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen das Zufließen maßgebend. Was die Frage des Zufließens anbelangt, vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass ein Betrag zugeflossen ist, wenn der Empfänger über…
…Werbungskosten zu berücksichtigen. § 19 EStG 1988 idF BGBl I 112/2011 lautet: Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben § 19. (1) Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Abweichend davon gilt: 1. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit…
…[…] § 19 EStG 1988 idF BGBl I 112/2011 lautet: Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben § 19. (1) Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Abweichend davon gilt: 1. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn…
…die GKK_1 dem Lohnkonto 2011 zugeordnet und hierfür eine Lohnsteuer iHv 634,92 einbehalten. § 19 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG; Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben) lautet: Bezüge gemäß § 79 Abs 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten…
…bzw Einnahmen einem bestimmten Steuersubjekt und einem bestimmten Veranlagungszeitraum zuzuordnen. Dies geschieht nach den für die jeweilige Einkunftsart geltenden Einkunftsermittlungsvorschriften. Ggstdl Arbeitslosengelder würden zu den Einkünften aus nsA zählen, wären sie nicht steuerfrei. Der Begriff "erhält" kann daher nur die allgemeine zeitliche Zuordnung von Einnahmen…
…der Einnahmen noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. Steht ein Arbeitnehmer in einem aufrechten Dienstverhältnis zu jenem Arbeitgeber, dem er Arbeitslohn zu erstatten (rückzuzahlen) hat, so hat der Arbeitgeber die Erstattung (Rückzahlung) beim laufenden Arbeitslohn als Werbungskosten zu berücksichtigen. Zeitliche Zuordnung von Einnahmen…