…nachgekommen. In freier Beweiswürdigung gemäß § 167 BAO kann aufgrund des vielfältigen Tätigkeitsbereiches nicht von einem materiellen Schwerpunkt im Arbeitszimmer ausgegangen werden. Der vorliegende Akteninhalt spricht weder für eine zeitlich überwiegende Nutzung noch für die Erforderlichkeit des Arbeitszimmers. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. …
…Das Finanzamt ging von einer Zulassungsverpflichtung in Österreich aus, weil der Bf in B eine Betriebsstätte (Home Office) begründet und über das Fahrzeug (in zeitlicher Hinsicht) überwiegend vom Inland aus verfügt habe. 6.1.) Wie bereits darlegt, hat der Bf anlässlich seiner niederschriftlichen Vernehmung vom…
…berücksichtigt. Aus dem vorliegenden Fahrtenbuch gehe hervor, dass die weitaus überwiegende Nutzung des Kfz für dienstliche Zwecke im Ausland erfolgt sei. Zur rechtlichen Würdigung sei folgendes auszuführen: Nach der Rechtsprechung des UFS gelte als Fahrzeugstandort bei Unternehmungen jener Ort, von dem aus über das Fahrzeug…
…bei jeder Fahrt nach AL mit einer urkundlich durch Kreditkartenabrechnung nachweisbaren Ausgabe für Mauten belastet worden ist. Ferner werden üblicherweise kleinere Ausgaben oft bar bezahlt. Die Überwiegende Nutzung des PKWs in AL (siehe unten) lässt auch die Aussage des Bf (NiS 19.6.19, S…
…in Deutschland zugelassen worden, da sich ihr Leben zu rund 90 % in Deutschland "abspiele". Der Mittelpunkt der Lebensinteressen sowie der zeitlich überwiegende Aufenthalt sei aufgrund des Betriebes in Deutschland gelegen. Freie Tage gäbe es bei ihr und ihrem Mann praktisch nicht. Die Urlaube würden im…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen der Familie liege in Österreich. Das Firmenfahrzeug der Marke ***1*** mit dem deutschen Kennzeichen (D) ***2*** werde als Firmenfahrzeug von seiner Frau genutzt und sei der zeitlich überwiegende Aufenthalt aufgrund der derzeitigen Tätigkeit in Deutschland. Es gäbe keine schriftlichen Vereinbarungen mit der…
…in Deutschland zugelassen worden, da sich ihr Leben zu rund 90 % in Deutschland "abspiele". Der Mittelpunkt der Lebensinteressen sowie der zeitlich überwiegende Aufenthalt sei aufgrund des Betriebes in Deutschland gelegen. Freie Tage gäbe es bei ihr und ihrem Mann praktisch nicht. Die Urlaube würden im…
…in Deutschland zugelassen worden, da sich ihr Leben zu rund 90 % in Deutschland "abspiele". Der Mittelpunkt der Lebensinteressen sowie der zeitlich überwiegende Aufenthalt sei aufgrund des Betriebes in Deutschland gelegen. Freie Tage gäbe es bei ihr und ihrem Mann praktisch nicht. Die Urlaube würden im…
…Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 ist im Regelfall nur während eines unmittelbar auf ihre Einbringung in das Bundesgebiet folgenden Monats zulässig. Da der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen und der zeitlich überwiegende Aufenthalt somit in Österreich liegen, war aufgrund der Standortvermutung davon auszugehen…
…KFG). Diese einjährige Frist werde durch jeden Austritt aus dem Bundesgebiet unterbrochen und beginne bei jedem Eintritt in das Bundesgebiet neu zu laufen. Aufgrund der überwiegenden Nutzung des Fahrzeuges in Deutschland werde die Jahresfrist laufend unterbrochen, was zu keiner Zulassungspflicht in Österreich führe. 10. Mit…
…dass der Beschwerdeführer jeden Tag nach Österreich zurückkehre. Dadurch sei der zeitlich überwiegende Aufenthalt in Österreich und auch die dauernde Standortvermutung des Fahrzeuges belegt. Ebenfalls am 15. September 2016 erstellte das Finanzamt die Bescheide über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer 4-12/2014 und 1-12…
…dass der Beschwerdeführer jeden Tag nach Österreich zurückkehre. Dadurch sei der zeitlich überwiegende Aufenthalt in Österreich und auch die dauernde Standortvermutung des Fahrzeuges belegt. Ebenfalls am 19. September 2016 erstellte das Finanzamt die Bescheide über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer 4-12/2014 und 1-12…
…Rechtsprechung (VwGH 24.2.2005, 2003/15/0044) führte das Finanzamt begründend aus, um das Vertreterpauschale beanspruchen zu können, müsse die zeitlich überwiegende Außendiensttätigkeit "vordergründig im Abschluss von Geschäften im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers bestehen", … "d. h. dass er Vertragspartner des für…
…VwGH 25.7.2013, 2011/15/0104). Eine zeitlich überwiegende Tätigkeit im Arbeitszimmer liegt im gegenständlichen Fall nicht vor. Nach h.o. Ansicht liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit des BF im vorliegenden Fall nicht in dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer. Aufgrund der laufenden Rechtsprechung würde…
…7.A., Rz 10 ff zu § 115 mit Judikaturnachweisen). Der Beschwerdeführer hat keinerlei Beweise für zumindest monatliche Fahrten mit dem Fahrzeug ins Ausland oder für eine überwiegende Nutzung im Ausland erbracht. Er hat die Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG nicht widerlegt. Da das Fahrzeug…
…km. Frage: Wie viele Kilometer werden pro Jahr mit dem gegenständlichen Fahrzeug zurückgelegt? MV: Wir fahren mit jedem Fahrzeug ca. 30.000 km. Frage: Zeitlich überwiegender Aufenthalt? MV: Wir leben und arbeiten in Passau. Schlafen in Österreich. Frage: Besitzen sie einen weiteren PKW mit ausländischem…
…B-GmbH befinde, und übe daneben noch eine selbständige Konsulententätigkeit aus. Sein zeitlich überwiegender Aufenthalt befinde sich in Land1. Die gemachten Angaben wurden vom Bf nach Durchsicht als richtig und vollständig bestätigt. 4. An bezughabenden Unterlagen wurden dazu beigebracht bzw. erliegen nach Erhebungen im Akt…
…ins Gewicht fallen. Das Bundesfinanzgericht ist jedenfalls davon überzeugt, dass mit dem streitgegenständlichen Kraftfahrzeug der Hauptteil der Kilometer außerhalb des Bundesgebiets gefahren wurde und sich dieses auch in zeitlicher Hinsicht weitaus überwiegend im Ausland befand. Demzufolge kann das Kraftfahrzeug nicht im Sinne des § 82 Abs…
…und Ausland und das daraus ermittelbare Überwiegen seien geeignete Nachweise (z.B. lückenloses Fahrtenbuch) zu erbringen, was nicht erfolgt sei. Die im Beschwerdeverfahren versuchte Glaubhaftmachung reiche nicht aus. Es sei daher von einer überwiegenden Nutzung des Fahrzeuges sowohl in zeitlicher wie auch auf Basis "gefahrene…
…über die bloße wirtschaftliche Funktion des Erwerbens des Lebensunterhaltes hinausgehende (subjektive) Bedeutung zugekommen ist. Der durch die nichtselbständige Tätigkeit bedingte zeitlich überwiegende Aufenthalt im Vereinigten Königreich ist somit nicht geeignet, die sich aus der obig dargestellten privaten Lebensführung ergebenden persönlichen Beziehungen der Beschwerdeführerin zu Österreich…