…wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung zu Gunsten beider Beschwerdeführer vorzugehen. Ausgehend von den Ausführungen zur subjektiven…
…§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind b ei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat die Bemessung der Geldstrafe bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem…
…der Strafbemessung strafbestimmender Wertbetrag, Gewicht der Schuld, Unrechtsgehalt der Tat, persönliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie den Milderungs- und Erschwerungsgründen - nicht ausreichend Rechnung getragen worden. Unberücksichtigt bliebt auch, dass der Beschwerdeführer die Vorsteuer nicht geltend gemacht hat, sondern alles einem Dritten zu Gute kam! Ebenso übersieht…
…1. Sie muss außergewöhnlich sein (Abs 2). 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs 3). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. (2) Die Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die…
…außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss außergewöhnlich sein (Abs. 2), zwangsläufig erwachsen (Abs. 3) und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Sie darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Grundsätzlich können pflegebedingte Kosten nur von der pflegebedürftigen Person selbst abgesetzt werden. Reicht deren Einkommen…
…außergewöhnlich sein (Abs. 2). 2. Sie muß zwangsläufig erwachsen (Abs. 3). 3. Sie muß die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. (2) Die Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der…
…§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat die Bemessung der Geldstrafe bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag…
…§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind b ei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat die Bemessung der Geldstrafe bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem…
…der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Zwar hat sich der Vorsatz des Bf. nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes auf endgültige…
…auf Dauer nicht bzw. zumindest zum Großteil nicht entrichtet werden würden. Zusätzlich sind gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG bei der Strafbemessung die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat weiters bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie…
…erhalten hätten. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 10. Februar 2021, in welcher der Beschwerdeführer die Nichtberücksichtigung der Verminderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Unterhaltspflicht für die einkommenslose Ehegattin in Form des Alleinverdienerabsetzbetrages monierte. Zusammengefasst würde die Nichtberücksichtigung sowohl dem Verfassungsrecht, als auch Unionsrecht widersprechen…
…bisherige Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Wochen auf 20 Tagen anzupassen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters nur bei der Bemessung der Geldstrafe, nicht aber der Ersatzfreiheitsstrafe maßgebend sind. Insbesondere scheiden für die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe Überlegungen…
…2013/13/0022). Hinsichtlich der Höhe der Zwangsstrafe spricht die Zweckmäßigkeit für eine deutlich spürbare Höhe. Im Rahmen der Ermessensübung sind jedoch auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen (Ritz/Koran, BAO8 § 111 Rz 10). In Hinblick auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die im Rahmen…
…18.12.2023, mit der Verhängung einer Geldstrafe von EUR 12.000,00 übermittelt und bei der Strafbemessung angeführt, dass sie auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten Bedacht genommen hat. Der Behörde war zu diesem Zeitpunkt nachweislich bekannt, dass der…
…€ 115.000,00 überhöht. Überdies hätten die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten berücksichtigt werden müssen. Zu einer entsprechenden aktuellen Erhebung ist es aber nicht gekommen und liegen diese persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dem Erkenntnis nicht zu Grunde. Darüber hinaus ist festzuhalten…
…§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. § 23 Abs. 3 FinStrG: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. § 20 Abs. 1 FinStrG: Wird auf eine Geldstrafe oder auf Wertersatz erkannt, so ist zugleich die für den…
…eine Zwangsstrafe festzusetzen. Hinsichtlich der Höhe der Zwangsstrafe spricht die Zweckmäßigkeit für eine deutlich spürbare Höhe. Andererseits sind die wirtschaftlichen Eigentümer allesamt Österreicher, sodass die Gefahr aus der verzögerten Meldung als eher gering einzustufen ist. Es ist auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bf. zu berücksichtigen…
…5.1. Das Ausmaß der verhängten Geldstrafe ist überhöht und es steht in keinerlei Relation zu der mir vorgeworfenen Tat, den Umständen des Falles sowie meinen persönlichen Verhältnissen und meiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. 5.2. Grundlage für die Bemessung der Strafe ist die Schuld des Täters (§…
…WiEReG darstellt, so sind die Bemühungen, eine ordnungsgemäße Meldung selbständig vorzunehmen, doch im Rahmen der Ermessensübung als verschuldensmindernd miteinzubeziehen. 2.Zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Nach § 16 WiEReG können nach Androhung und unter Setzung einer Frist von 6 Wochen Zwangsstrafen nach § 111 BAO verhängt werden. Die Festsetzung…
…00 Euro) ausgeschöpft. Zur Höhe der Festsetzung der zweiten verhängten Zwangsstrafe ist auszuführen wie folgt: Im Sinne der Billigkeit ist unter anderem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin zu berücksichtigen. Aus dem Steuerkonto, insbesondere aus den Steuererklärungen und den Bilanzen ergibt sich eine unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit…