…Weiters wurde die belangte Behörde mit verfahrensleitender Verfügung vom 28.12.2023 aufgefordert, darzulegen, weshalb ihrer Ansicht nach in jenen Zeiträumen, in denen keine wesentliche Beteiligung iSd § 22 Z 2 2. TS EStG 1988 vorliegt, eine Pflicht zur Abfuhr des DB und DZ bestehen sollte…
…Weiters wurde die belangte Behörde mit verfahrensleitender Verfügung vom 28.12.2023 aufgefordert, darzulegen, weshalb ihrer Ansicht nach in jenen Zeiträumen, in denen keine wesentliche Beteiligung iSd § 22 Z 2 2. TS EStG 1988 vorliegt, eine Pflicht zur Abfuhr des DB und DZ bestehen sollte…
…die streitgegenständlichen Vergütungen von der M OG als Gewinnermittlungssubjekt erzielt worden sind oder ob sie unmittelbar (also unter Außerachtlassung der zwischengeschalteten Personengesellschaft) den an der M OG beteiligten natürlichen Personen, die im Streitzeitraum über die M Holding GmbH wesentliche Beteiligungen iSd § 22 Z 2 2…
…Weiters wurde die belangte Behörde mit verfahrensleitender Verfügung vom 28.12.2023 aufgefordert, darzulegen, weshalb ihrer Ansicht nach in jenen Zeiträumen, in denen keine wesentliche Beteiligung iSd § 22 Z 2 2. TS EStG 1988 vorliegt, eine Pflicht zur Abfuhr des DB und DZ bestehen sollte…
…die streitgegenständlichen Vergütungen von der M OG als Gewinnermittlungssubjekt erzielt worden sind oder ob sie unmittelbar (also unter Außerachtlassung der zwischengeschalteten Personengesellschaft) den an der M OG beteiligten natürlichen Personen, die im Streitzeitraum über die M Holding GmbH wesentliche Beteiligungen iSd § 22 Z 2 2…
…die streitgegenständlichen Vergütungen von der M OG als Gewinnermittlungssubjekt erzielt worden sind oder ob sie unmittelbar (also unter Außerachtlassung der zwischengeschalteten Personengesellschaft) den an der M OG beteiligten natürlichen Personen, die im Streitzeitraum über die M Holding GmbH wesentliche Beteiligungen iSd § 22 Z 2 2…
…Weiters wurde die belangte Behörde mit verfahrensleitender Verfügung vom 28.12.2023 aufgefordert, darzulegen, weshalb ihrer Ansicht nach in jenen Zeiträumen, in denen keine wesentliche Beteiligung iSd § 22 Z 2 2. TS EStG 1988 vorliegt, eine Pflicht zur Abfuhr des DB und DZ bestehen sollte…
…die streitgegenständlichen Vergütungen von der M OG als Gewinnermittlungssubjekt erzielt worden sind oder ob sie unmittelbar (also unter Außerachtlassung der zwischengeschalteten Personengesellschaft) den an der M OG beteiligten natürlichen Personen, die im Streitzeitraum über die M Holding GmbH wesentliche Beteiligungen iSd § 22 Z 2 2…
…GmbH-Geschäftsführer 26, jeweils bezogen auf wesentliche Beteiligungen iSd § 22 Abs 2 Z 2 EStG). Eine Gesellschafterstellung wird somit auch in den Fällen des § 24 Abs 1 BAO – insb in den Fällen einer treuhändig gehaltenen Beteiligung – vermittelt (Ressler/Stürzlinger in L/S/S § 8 Rz…
…die anderen Gesellschafter. Unstrittig war, dass im Sinne des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 eine wesentliche Beteiligung am Stammkapital der Bf. vorlag und dass die Geschäftsführerin die rechtlich vorgesehenen Leistungen der Geschäftsführung erbracht hatte. Strittig war, ob die im Prüfungszeitraum an die Gesellschafter…
…aufweisen. Das Ausmaß der Eigentümerstellung, also die Beteiligungshöhe, hat für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung grundsätzlich keine Bedeutung. Wesentliche oder dominierende Beteiligungen können allerdings leichter Anlass zu einer nur aus der Eigentümerstellung begründbaren Vorteilsgewährung geben. Beweiswürdigung und Erwägungen Schätzungsberechtigung Die Bf. ist als Kapitalgesellschaft nach …
…dient, vermag der Beschwerdeführer aber auch mit dem Hinweis nicht aufzuzeigen, daß der Betrieb im Sinne des § 22 EStG 1988 ohne die Beteiligung nicht anzunehmen wäre. Die (wesentliche) Beteiligung stellt nämlich nur ein Merkmal der Einkunftsquelle dar. Die Frage, welche Wirtschaftsgüter einer Einkunftsquelle dienen, setzt…
…spiegelte sich auch auf Ebene der B GmbH wider, die ihre Beteiligung an der D außerplanmäßig abschreiben musste. Da das Vermögen der B GmbH zum 31. Dezember 2012 im Wesentlichen aus der Beteiligung an der D bestand, schlug sich der Wertverlust vollumfänglich auch in einer…
…spiegelte sich auf Ebene der B GmbH wider, die ihre Beteiligung an der D ebenfalls außerplanmäßig abschreiben musste. Da das Vermögen der B GmbH zum 31. Dezember 2012 im Wesentlichen aus der Beteiligung an der D bestand, schlug sich der Wertverlust vollumfänglich auch in einer…
…Beratung bei Immobilienprojekten und die intendierte Beteiligung an einem Hotelbetrieb eine wesentliche Änderung des Geschäftszweiges gegenüber dem ursprünglichen Lokalbetrieb dar. Für die Annahme eines Mantelkaufes müssen sämtliche Tatbestandsmerkmale kumulativ gegeben sein. Es mangelt jedoch im vorliegenden Fall an einer wesentlichen Änderung der organisatorischen Struktur: W…
…auf Zahlungserleichterung behauptet werde, "die Gefährdung der Einbringlichkeit sei aufgrund der finanziellen Möglichkeiten des Beschwerdeführers nicht gegeben". In der Beschwerde werde zu diesem Punkt auf "Beteiligungen bei diversen Firmen und auf wesentliches privates Immobilienvermögen" des Beschwerdeführers verwiesen. Wenn diese Behauptungen zuträfen, könnte für den Beschwerdeführer…
…4*** GmbH ihre Beteiligung an der ***5*** Gesellschaft mbH um EUR 1,00 verkauft. Die Beteiligung an der ***5*** Gesellschaft mbH stellte das einzige wesentliche Vermögen der ***4*** GmbH dar und hat diese über keinen Betrieb verfügt. Mit dem Verkauf dieser Beteiligung ist für die…
…Bezug auf die Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO der Jahre 2014 bis 2016 führte sie im Rahmen einer Mängelbehebung im Wesentlichen aus, dass die Kenntnis der im Zuge des Prüfungsverfahrens neu hervorgekommenen Umstände bei mängelfreier Würdigung zu…
…aus Kapitalvermögen unter Zitierung vieler VwGH Erkenntnisse wenig nachvollziehbar im Wesentlichen damit, dass sich aus der "Sachverhaltsdarstellung" (Anm. d. Ri.: vermutlich in der EAS Anfrage und der Offenlegung des Bf vom 15.12.2020) ergebe, dass die Beteiligung in wirtschaftlicher Betrachtung einer "funktionsschwachen Betriebsstätte" in…
…Gesellschafter der To GmbH (To-Kurz GmbH) und war mit 65% an der Gesellschaft beteiligt. 2005 wurde die Beteiligung auf 99% erhöht und die To-Kurz GmbH rückwirkend per 31.12.2004 gemäß Art II UmgrStG in die To GmbH Nfg KG umgewandelt. Die Bf…