…Liechtenstein Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit, nämlich aus der unmittelbar der Berufstätigkeit der staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker ähnlichen Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 lit b EStG oder ob er Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit als wesentlich Beteiligter an einer Kapitalgesellschaft im Sinne…
…Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Ein Dienstverhältnis ist weiters dann anzunehmen, wenn bei einer Person, die an einer Kapitalgesellschaft nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt ist, die Voraussetzungen des § 25 Abs…
…von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines…
…d.h. mit der Thematik in Bezug auf Personen die an einer Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligt sind. Als weitere Entscheidung zur DB-Pflicht im Zusammenhang mit Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH wurde auf den Beschluss des VwGH vom 29.5.2018, Ra2017…
…4 ASVG. Die in § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 genannten Personen sind an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligte hinsichtlich ihrer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisenden Beschäftigung. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder…
…die iSd § 22 Z 2 zweiter TS EStG wesentlich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt seien und deren Beschäftigung sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweise. Diese Vorschrift beziehe sich primär auf das Kriterium der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus. Diese Eingliederung werde durch jede nach außen hin…
…daher an den im Prüfungszeitraum verwirklichten Sachverhalten zu prüfen bzw zu beurteilen. § 22/2 EStG besage: Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Darunter fallen nur: Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses…
…des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 auf die Art der Tätigkeit des an der Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten nicht abstellt. In seinem Erkenntnis VwGH vom 23.5.2007, 2004/13/0073, hat der Gerichtshof klargestellt, dass es einer Beurteilung der Einkünfte als solche nach …
…weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf die im § 98 aufgezählten Einkünfte. Gemäß § 22 Abs. 2 EStG 1988 sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte…
…Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt würden. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft stehe einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Werkleistungen seitens Herrn ***GF2*** seien nicht behauptet bzw. eingewendet worden…
…Bezüge von GF, die an einer Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt sind, aber aufgrund gesellschaftsrechtlicher Sonderbestimmungen nicht weisungsgebunden sind, unter den gleichen Voraussetzungen dem DB zu unterziehen sind, wie die Bezüge wesentlich beteiligter Gesellschafter-GF. Zum mündlich geäußerten Vorwurf der steuerlichen Vertretung der Bf. nach Verkündung…
…4 ASVG, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 fallen die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§…
…weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf die im § 98 aufgezählten Einkünfte. Gemäß § 22 Abs. 2 EStG 1988 sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte…
…Art der Tätigkeit des an der Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten abstellen. Einer Beurteilung der Einkünfte als solche nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 steht daher nicht entgegen, wenn die Art der Tätigkeit, würde sie nicht der Gesellschaft erbracht werden, sonst eine andere Qualifikation der…
…wie im Schreiben vom 08.09.2010) 9. Von der Gründung von 123 bis November 2009 war ich lediglich mit einem Geschäftsanteil im Ausmaß von 50% des Stammkapitals an 123 beteiligt. Obwohl ich auch Geschäftsführer dieser Gesellschaft war (und nach wie vor bin) waren meine…
…von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25 % beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders…
…Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Ein Dienstverhältnis ist weiters dann anzunehmen, wenn bei einer Person, die an einer Kapitalgesellschaft nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt ist, die Voraussetzungen des § 25 Abs…
…Art der Tätigkeit des an der Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten abstellen. Einer Beurteilung der Einkünfte als solche nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 steht daher nicht entgegen, wenn die Art der Tätigkeit, würde sie nicht der Gesellschaft erbracht werden, sonst eine andere Qualifikation der…
…Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Ein Dienstverhältnis ist weiters dann anzunehmen, wenn bei einer Person, die an einer Kapitalgesellschaft nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligt ist, die Voraussetzungen des § 25 Abs 1 Z 1 lit b…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden, Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder…