…Der Beschwerdeführer hat gemeinsam mit seinen drei weiteren Kollegen insgesamt fünfundzwanzig Mal Fahrten in die Slowakischen Republik unternommen, welche durch die Tankrechnungen belegt wurden. Als Entfernung vom Familienwohnsitz zum Arbeitsort ist die Zurücklegung von 350 Kilometer für die Baustelle in Ort1 (einfache Strecke) und von…
…wobei die steuerliche Vertretung nicht einmal vorbringe, dass in der Ukraine ein weiterer gemeinsamer Familienwohnsitz bestehe - bei der Schule könne es sich um ein Internat handeln. - Aufgrund der nichtselbständigen Tätigkeit der Ehefrau sei es naheliegend, dass sich die gesamte Familie körperlich überwiegend in Österreich aufhalte…
…dass im Streitjahr der Mittelpunkt der Lebensinteressen und in weiterer Folge der Familienwohnsitz des Beschwerdeführers in ***Adresse Bf*** gelegen war. Laut Routenplaner beträgt die einfache Wegstrecke zwischen dem Familienwohnsitz in ***Adresse Bf*** zur Arbeitsstätte in ***Adresse*** aufgerundet 15 km. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte…
…Spätestens nach Ablauf dieser Zeitspanne hat der Abgabepflichtige darzulegen, aus welchen Gründen der in weiterer Entfernung gelegene Familienwohnsitz beibehalten wird. Das Gericht teilt die Einschätzung der Abgabenbehörde, dass der Bf im gegenständlichen Fall eine Wohnsitzverlegung (zumindest) binnen 6 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses in ***S1…
…Außerdem übe der Beschwerdeführer regelmäßig eine zweite Berufstätigkeit in der Nähe des Familienwohnsitzes aus. Er sei bei der Bundesland_B Flugrettung ein bis zweimal monatlich als Berufsbezeichnung_2 tätig und dies sei unter anderem auch ein weiterer Grund den Familienwohnsitz aufrecht zu erhalten. II.) Sachverhalt: …
…Beweismittel untauglich. Außerdem übe der Beschwerdeführer regelmäßig eine zweite Berufstätigkeit in der Nähe des Familienwohnsitzes aus. Er sei bei der Arbeitgeber_2 ein bis zweimal monatlich als Berufsbezeichnung_2 tätig und dies sei unter anderem auch ein weiterer Grund den Familienwohnsitz aufrecht zu erhalten. In…
…dass neben dem Familienwohnsitz ein weiterer Wohnsitz am Arbeitsort begründet wird, abzudecken. Es würde daher dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung widersprechen, wenn - bei Begründung eines Zweitwohnsitzes am Beschäftigungsort - die erste Anfahrt zu einer auswärtigen Beschäftigung sowie die letzte Fahrt zum Familienwohnsitz nach Aufgabe der…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Vom Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz Bf) wurde am 01.03.2024 eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2023 abgegeben. Der Bf machte als Werbungskosten ein Pendlerpauschale in Höhe von € 1.530,00 und einen Pendlereuro…
…seinem Beschwerdevorbringen keine weiteren Punkte angeführt, die für diese Unzumutbarkeit sprechen würden (bspw. eine Pflegebedürftigkeit des Vaters), womit das Bundesfinanzgericht in Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu dem Schluss kommt, dass es dem Bf. im streitgegenständlichen Jahr nicht unzumutbar war, den Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort…
…Gleichzeitig wurde die Entscheidung durch den Senat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Mit einer weiteren Eingabe vom 30.4.2021 wurde hinsichtlich einzelner Position die Beschwerde eingeschränkt (Arbeitsmittel, Repräsentionsaufwendungen). Hinsichtlich der doppelten Haushaltsführung wurde ergänzend vorgebracht, der Familienwohnsitz befinde sich seit 2009 in ***X***…
…Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang Am 29.04.2014 wurden vom Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz BF) die Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2011 bis 2013 eingereicht. Vom Finanzamt wurden am 19.05.2014 die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2011…
…97/13/0111, mit den dort angeführten weiteren Judikaturhinweisen). Solche Ursachen würden aus Umständen resultieren müssen, die von erheblichem objektivem Gewicht seien. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes würden nicht ausreichen (siehe VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037). Von entscheidender Bedeutung…
…der im Mai 2021 gestellten Fragen ohnehin nicht relevant gewesen wäre, weil nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen in einen weiter entfernten Ort stets nicht beruflich veranlasst ist, wie auch noch in der rechtlichen Würdigung ausgeführt werden wird…
…privat veranlasst - egal ob aus persönlichem Belieben oder aus zwingenden Gründen.) Hingegen ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen (bzw. von der relativen Nähe zum Beschäftigungsort) in einen weiter entfernten Ort nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht beruflich veranlasst (VwGH 14.9.1993…
…im Jahr 2022 Ihr Familienwohnsitz iSd § 4 der Pendlerverordnung befunden hat, werden Sie gebeten die unten angeführten Nachweise zu erbringen: -Bitte legen Sie für beide Wohnsitze in Wien und ***Bf-Adr2*** Mietverträge, Energiekostenabrechnungen (Strom, Heizung, Warmwasser, etc...), Gemeindeabrechnungen und Belege allfälliger weiterer durch Sie getragene…
…Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 18.2.2019 wies das Finanzamt die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2013 bis 2017 als unbegründet ab. Mit weiteren Beschwerdevorentscheidungen vom 25.3.2019 wurden auch die Beschwerden gegen die Anspruchszinsenbescheide 2014 und 2015 abgewiesen. I.7. Mit Schreiben vom 20.3…
…der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehepartners haben (vgl VwGH 26.7.2007, 2006/15/0047). Diese Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (vgl VwGH 20.9.2007, 2006/14/0038). Die Unzumutbarkeit, den Familienwohnsitz aufzugeben…
…wurde der Familienwohnsitz in S erst danach gegründet, damit die Kinder dort den Kindergarten, die Schule bzw die Universität besuchen können. Aus diesem Vorbringen geht klar hervor, dass die Gründung des weiteren Familienwohnsitzes in S privat veranlasst war und kann folglich zu keinen Werbungskosten führen…
…Wohnung am Beschäftigungsort - ungeachtet der melderechtlichen Bezeichnung dieses Wohnsitzes - durchaus den steuerlichen (Familien-)Wohnsitz darstellen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Wohnung am Beschäftigungsort den Wohnbedürfnissen des Arbeitnehmers nicht weniger entspricht, als eine außerhalb des Beschäftigungsortes gelegene weitere Wohnung dieses Arbeitnehmers (VwGH 22.3.2018…
…halber auf den letzten Absatz der ihnen mehrfach vorliegenden Anlage l meiner ggst. Anträge – Auszug aus RdW aktuell, Heft 3/2001 - Artikel 2001/152. Dass T mein Haupt- und Familienwohnsitz ist, begründet weiters die Tatsache, dass ich dort ein Eigenheim besitze, welches ich ständig nutze…