…wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftsführungsfunktionen auch für andere Kapitalgesellschaften übernommen hat. Auch eine größere Entfernung des Wohnsitzes oder des Ortes einer weiteren Betätigung des Geschäftsführers vom Sitz der Gesellschaft hat der Gerichtshof der Eingliederung des tätigen…
…wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftsführungsfunktionen auch für andere Kapitalgesellschaften übernommen hat. Auch eine größere Entfernung des Wohnsitzes oder des Ortes einer weiteren Betätigung des Geschäftsführers vom Sitz der Gesellschaft hat der Gerichtshof der Eingliederung des tätigen…
…Gruppenmitglieder angesiedelt worden, wäre für jeden einzelnen von ihnen für ein und dieselbe Tätigkeit (Lenkung des Konzerns, bestehend ua aus den weiteren Gruppenmitgliedern im Einvernehmen mit den/dem anderen Gesellschafter) sechs Lohnverrechnungen mit je 6 Berechnungen des DB und DZ erforderlich gewesen. Bei der gegenständlichen…
…Gruppenmitglieder angesiedelt worden, wäre für jeden einzelnen von ihnen für ein und dieselbe Tätigkeit (Lenkung des Konzerns, bestehend ua aus den weiteren Gruppenmitgliedern im Einvernehmen mit den/dem anderen Gesellschafter) sechs Lohnverrechnungen mit je 6 Berechnungen des DB und DZ erforderlich gewesen. Bei der gegenständlichen…
…diese Vergütungen für die Geschäftsführertätigkeit oder für andere im Interesse der Kapitalgesellschaft durchgeführte operative Tätigkeiten geleistet würden (vgl. VwGH vom 23.2.2005, 2004/14/0056). Nach Ansicht des Finanzamtes würde es sich bei den in Rechnung gestellten Leistungen um Vergütungen für diverse Tätigkeiten zur…
…an die Bf. zu übermitteln waren. Die Telefongespräche wurden auch aus Überwachungsgründen aufgezeichnet. Die Vertretungsmöglichkeit gab es de facto nur im Rahmen des Einsatzes aus dem Pool. Die Dienstnehmer waren verpflichtet, branchenspezifische Tätigkeiten für andere Auftrag- bzw. Dienstgeber der Bf. zu melden. Calls und Interviews…
…GmbH. Dritten gegenüber traten die Frontgesellschaften nur durch Internetauftritte oder durch Kataloge und Prospekte sowie als Marken in Erscheinung. Sie verfügten über kein eigenes Personal oder eigenes Betriebsvermögen. Die operativen Tätigkeiten für diese Frontgesellschaften wurden durch Personal der Bf. durchgeführt. An der Zweigniederlassung in K…
…DI Dr. KHH hat seine freiberufliche Tätigkeit bereits vor Errichtung der S-GmbH bzw. späteren Bf. ausgeübt und einen Kundenstock aufgebaut und diesen schließlich teilweise der Bf. zur weiteren Bearbeitung überlassen und ist weiterhin auch für andere Auftraggeber im Werkvertragsverhältnis tätig. Abschließend ist noch anzuführen…
…ob diese Vergütungen für die Geschäftsführertätigkeit oder für andere im Interesse der Kapitalgesellschaft durchgeführte operative Tätigkeiten geleistet wurden (vgl. VwGH vom 23.2.2005, 2004/14/0056). Die von der steuerlichen Sondervertretung gemachten Ausführungen zur Trennbarkeit der Tätigkeiten kann daher der Beschwerde nicht zum Erfolg…
…unbeachtlich, ist jedoch wahrscheinlich auf andere, weitere Tätigkeiten zurückzuführen. Für die Abrechnung seiner Tagesgelder sieht daher keine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 eine Abrechnung nach Kalendertagen vor. Das volle Tagesgeld steht daher unversteuert immer für 24 Stunden zu…
…so hatte sich die tatsächliche Tätigkeit der Bf. durch die gänzliche Neuausrichtung doch nur mehr auf den Privatkundensektor verlagert. In der Anfangszeit wurden noch vereinzelt laufende Servicearbeiten in geringem Umfang und sofortige Störungsdienste durchgeführt und als Überbrückungsmaßnahmen Mitarbeiter für andere Firmen im Wege des Personalverleihs…
…Vermögen auch eine intensivere und besser organisierte Verwaltung erfordern würden, bewirke noch keinen Gewerbebetrieb. Für die Annahme einer über die Vermögensnutzung hinausgehenden Betätigung, die als gewerblich beurteilt werden könnte, seien weitere Tätigkeiten als das bloße Zurverfügungstellen von Flächen im Rahmen von Bestandsverträgen erforderlich. Weder Fremdmitteleinsatz…
…wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftsführungsfunktionen auch für andere Kapitalgesellschaften übernommen hat. Auch eine größere Entfernung des Wohnsitzes oder des Ortes einer weiteren Betätigung des Geschäftsführers vom Sitz der Gesellschaft hat der Gerichtshof der Eingliederung in den…
…DI Dr. KHH hat seine freiberufliche Tätigkeit bereits vor Errichtung der S-GmbH bzw. späteren Bf. ausgeübt und einen Kundenstock aufgebaut und diesen schließlich teilweise der Bf. zur weiteren Bearbeitung überlassen und ist weiterhin auch für andere Auftraggeber im Werkvertragsverhältnis tätig. Abschließend ist noch anzuführen…
…Das weitere im Gesetz genannte Kriterium für das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit, nämlich die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers, ist nach der Judikatur im Sinne einer Abhängigkeit vom Auftraggeber zu verstehen (VwGH 21.12.1993, 90/14/0103). Sie zeigt sich unter anderem…
…zu nehmen. Aber selbst eine Prüfung anhand weiterer Abgrenzungskriterien führt zu keinem anderen Ergebnis. Wenn in der Beschwerde vorgebracht wird, die Entlohnung von Frau B ausschließlich nach der Anzahl tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden auf Basis jährlich neu festgesetzter Stundensätze spreche für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit…
…zu nehmen. Aber selbst eine Prüfung anhand weiterer Abgrenzungskriterien führt zu keinem anderen Ergebnis. Wenn in der Beschwerde vorgebracht wird, die Entlohnung von Frau ***4*** ausschließlich nach der Anzahl tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden auf Basis jährlich neu festgesetzter Stundensätze spreche für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit…
…wenn er Geschäftsführerfunktionen auch für andere Gesellschaften übernommen hat (vgl. etwa VwGH 25.6.2008, 2008/15/0014). Da die Strategen in den Streitjahren mit - der Geschäftsführung zuzurechnenden - Managementaufgaben der Bf. befasst waren, entfalteten sie eine nach außen hin als auf Dauer angelegt erkennbare Tätigkeit…
…wenn er Geschäftsführerfunktionen auch für andere Gesellschaften übernommen hat (vgl. etwa VwGH 25.6.2008, 2008/15/0014). Da die Strategen in den Streitjahren mit - der Geschäftsführung zuzurechnenden - Managementaufgaben der Bf. befasst waren, entfalteten sie eine nach außen hin als auf Dauer angelegt erkennbare Tätigkeit…
…oder für andere im Interesse der Kapitalgesellschaft durchgeführte operative Tätigkeiten geleistet wurden (vgl. VwGH vom 23.2.2005, 2004/14/0056). Damit geht das Argument der Bf., dass die gegenständlichen Zahlungen deshalb keine Vergütungen nach § 22 Abs. 2 Teilstrich 2 seien, weil diese die Tätigkeit…