…79 konnte mangels Belegnachweise nicht anerkannt werden. Gegend diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer eine Berufung ein und führte unter anderem aus, dass es sich bei seinen Reisen nach Wien nicht um regelmäßig wiederkehrende Reisen gehandelt habe, sondern diese unregelmäßig und nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt seien…
…den von ihm immer wiederkehrend angefahrenen Orten und Zielen, die ihm bei seinen Zustellungsfahrten regelmäßig zu Gastronomiebetrieben führten, die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt waren, sodass ein Verpflegungsmehraufwand nicht vorliegt. Allein schon aus diesem Grund sind Verpflegungsmehraufwendungen für die vom Bf durchgeführten Reisen nicht als Werbungskosten zu…
…und 52) keine Reisen in den Bezirk Murau; der Bezirk Murtal wurde lediglich in 3 Kalenderwochen (KW 3, 13 und 39) nicht angefahren. Für das Vorjahr (2013) ergeben die Reiseaufzeichnungen folgendes Bild: Ab der Kalenderwoche 40 reiste der Bf. zumindest einmal wöchentlich in den Bezirk…
…bei Banken und Versicherungen nicht eingetragen sind. Da somit eine exakte Kontrolle des in Abzug gebrachten Aufwandes nicht möglich ist, jedoch glaubhaft gemacht werden konnte, dass sehr wohl Verpflegungsmehraufwand für Reisen in nicht ständig wiederkehrende Gebiete angefallen ist, werden p. a. € 1.000,-- anerkannt…
…172). Auch die mit Unterbrechungen ausgeübte Beschäftigung an einem Ort führt zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit, soferne die Dauer einer solchen wöchentlich wiederkehrenden Beschäftigung am selben Ort insgesamt ein Ausmaß erreicht, welches zum Wegfall der Voraussetzungen des in typisierender Betrachtungsweise unterstellten Verpflegungsmehraufwandes führt (vgl…
… - an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich) tätig wird und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird (bei einer Unterbrechung von sechs Monaten ist mit der Anfangsphase von fünf Tagen neu zu beginnen); - an einem Einsatzort wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig wird und dabei…
…die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird, - an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich) tätig wird und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird, oder - an einem Einsatzort wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig wird und dabei eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr überschritten…
…von fünf Tagen wird überschritten. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich; vgl. VwGH 2.8.1995…
…30 Uhr, die nach den Arbeitsaufzeichnungen des Bf weitaus überwogen, standen nach einer regelmäßigen/überwiegenden Arbeitszeit von neun Stunden zumutbare Busverbindungen zur Verfügung. Tatsächlich nahm der Bf nach den vorgelegten Unterlagen wiederkehrende Arzttermine (v.a. beim Hausarzt) regelmäßig vor Arbeitsbeginn oder nach Arbeitsende wahr. Andere…
…30 Uhr, die nach den Arbeitsaufzeichnungen des Bf weitaus überwogen, standen nach einer regelmäßigen/überwiegenden Arbeitszeit von neun Stunden zumutbare Busverbindungen zur Verfügung. Tatsächlich nahm der Bf nach den vorgelegten Unterlagen wiederkehrende Arzttermine (v.a. beim Hausarzt) regelmäßig vor Arbeitsbeginn oder nach Arbeitsende wahr. Andere…
…Mittelpunktes der Tätigkeit - einer Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG nicht erfüllt. Die anzuerkennenden Differenzreisekosten für vereinzelte Reisen außerhalb der immer wiederkehrenden Zielorte bzw. der nahezu gleichbleibenden Routen würden berücksichtigt werden: - für eintägige Fahrten nach ***16*** (26.02.), ***17*** (03.06…
…wie zB bei regelmäßig wiederkehrenden Aufenthalten an einem Ort (zB VwGH 29.10.2003, 2003/13/0033). Die Verwaltungspraxis (LStR Rz 301) geht von einem längeren Zeitpunkt dann aus, wenn der Arbeitnehmer an einem Einsatzort durchgehend oder regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich) tätig ist und…
…der Woche ausgeübte Beschäftigung an einem Ort dessen Eignung zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit, soferne die Dauer einer solchen wöchentlich wiederkehrenden Beschäftigung am selben Ort insgesamt ein Ausmaß erreicht, welches zum Wegfall der Voraussetzungen des in typisierender Betrachtungsweise unterstellten Verpflegungsmehraufwandes aus den gleichen Überlegungen…
…gemäß § 26 EStG 1988 in Form steuerfreier Ersätze des Dienstgebers zutreffe, während bei auf der Norm des § 16 EStG 1988 basierenden Reisen an wiederkehrend bereiste Orte nach Ablauf von 15 Tagen ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde, mit der Folge, dass ab dem 16…
…von fünf Tagen wird überschritten. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich; vgl. VwGH 2.8.1995…
- Der Arbeitnehmer werde an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich; VwGH 2.8.1995, 93/13/0099) tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen werde überschritten. Erfolge innerhalb von 6 Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, sei mit der Berechnung der "Anfangsphase…
…Tätigkeit wird begründet, wenn man länger als 5 Tage durchgehend oder man regelmäßig wiederkehrend (z.B. wöchentlich an einem Tag) an einem Einsatzort tätig ist. Wenn ein Ort auf Grund eines durchgehenden oder regelmäßig wiederkehrenden Einsatzes zu einem Mittelpunkt der Tätigkeit wird, können Tagesgelder daher…
…auszugehen wenn der Arbeitnehmer an einem Einsatzort durchgehend tätig werde und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten werde der Arbeitnehmer an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich) tätig werde und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten werde der Arbeitnehmer werde an einem Einsatzort wiederkehrend…
…rechtfertigt (VwGH 11.6.1991, 91/14/0074). Die Verwaltungspraxis (LStR 301) geht von einem längeren Zeitraum dann aus, wenn der Arbeitnehmer an einem Einsatzort durchgehend oder regelmäßig wiederkehrend (mind. einmal wöchentlich) tätig ist und eine Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird (Jakom, EStG, 2013, …
…ausgesprochen, dass bei regelmäßig wiederkehrender (mindestens einmal wöchentlich) Tätigkeit an einem Einsatzort ebenfalls nur für eine Anfangsphase von 5 Tagen Tagesdiäten zustehen. Abweichend von vorgenannter höchstgerichtlicher Auffassung wird in der Verwaltungspraxis die im Ergebnis für den Abgabepflichtigen günstigere Ansicht vertreten, dass im Falle wiederkehrender, aber…