…mit Zigaretten (Schmuggel nach § 35 Abs.1 FinStrG, vorsätzliche Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a FinStrG) zurückreichend bis ins Jahr 2001 auf. Erst am 18.11.2014 war im Bundesfinanzgericht unter GZ. RV/7300032/2014 (in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn T T., Adresse, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 46 Abs. 1 lit. a FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
…Herstellung des Kontaktes durch Weitergabe der Telefonnummer des K. L. an T. J. durch den Beschuldigten zum Zwecke des "Zigarettenschmuggels" oder der Abgaben- bzw. Monopolhehlerei nur als straflose Vorbereitungshandlung. Somit war der Beschwerde auch in diesem Punkt stattzugeben und das Finanzstrafverfahren insoweit gemäß §§ 136, 157…
…Vertretung des Richters Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen L., Wien, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 4. Mai 2018 gegen…
…sonst Abgaben- oder Monopolvorschriften, deren Handhabung der Zollverwaltung oder ihren Organen obliegt, verletzt werden, zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens als Finanzstrafbehörde jenes Zollamt zuständig, in dessen Bereich diese Finanzvergehen (hier: die gewerbsmäßigen Hinterziehungen an Tabaksteuer nach §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 FinStrG und die vorsätzlicher…
…und verheimlicht, indem der Bf. mit E. vereinbarte, dass die Zigaretten in E s Garage eingelagert wurden und mit einem unbekannt gebliebenen weiteren Täter diese Zigaretten in die Garage des E verbrachte. Der Bf. habe dadurch das Finanzvergehen der (vorsätzlichen) Abgabenhehlerei und der (vorsätzlichen) Monopolhehlerei…
…gebracht und an B.St. weiterverhandelt. (Eingangsabgaben an Zoll € 1.032,19, an Einfuhrumsatzsteuer € 1.031,16, an Tabaksteuer € 2.331,62; Bemessungsgrundlage gemäß § 44 Abs. 2 FinStrG € 4.032,00 ). Sie habe dadurch die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei…
…Monopolhehlerei schuldig, wer Monopolgegenstände (§ 17 Abs. 4 FinStrG), hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, zum Pfand nimmt, sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Aufgrund der getroffenen Feststellungen war daher mit einem Schuldspruch wegen der Finanzvergehen der Abgaben- und Monopolhehlerei vorzugehen. Das Finanzvergehen der vorsätzlichen…
…den Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei den Bf. schuldsprechendem Erkenntnis vom 19.11.2013. In der Berufungs- und Beschwerdeschrift wurde zu den verfahrensgegenständlichen Abgaben ein Aussetzungsantrag (Art. 244 ZK, § 212a BAO) gestellt, dessen Bearbeitung in der Zuständigkeit des Zollamtes liegt und hier nicht Verfahrensgegenstand…
…a und 44 Abs. 1 FinStrG begangen wurden, in Kenntnis deren zollunredlicher Herkunft zum Teil von NN1 und zum Teil von NN2 und NN3 an sich gebracht. Sie habe dadurch die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a und 46…
…persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 37 Abs. 2 FinStrG wird die Abgabenhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die verhehlte Sache entfallenden Eingangsabgabenbetrages geahndet. Nach der Bestimmung des § 46 Abs. 2 FinStrG wird die Monopolhehlerei mit einer…
…Zollamt Wien vom 20. Mai 2014, SpS 38/2011, wurde das gegen Herrn H. C. wegen des Verdachts der Abgaben- und Monopolhehlerei von 270 Stangen Zigaretten für einen Zeitraum von 29. November 2010 bis 28. April 2011 gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Der gemäß § 141 Abs…
…um einen untergeordneten Tatbeitrag gehandelt hätte, kann im Übrigen nicht nachvollzogen werden, handelt es sich doch gerade bei diesem Tatgeschehen um - im Zusammenhang mit Schmuggelzigaretten - typische Handlungen einer Abgaben- und Monopolhehlerei §§ 37 Abs. 1 lit. a und 46 Abs. 1 lit. a FinStrG. Hinsichtlich des…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. April 1996, 95/16/0244, nicht über die Anwendung des Progressionsvorbehaltes, sondern über eine Abgaben- und Monopolhehlerei abgesprochen werde und der Sachverhalt daher nicht vergleichbar sei. Der Progressionsvorbehalt sei der Öffentlichkeit, abgesehen von einigen Steuerexperten, nicht geläufig. Die Unterstellung des Vorsatzes…
…der vorsätzlichen Abgabenhehlerei wird gemäß dem Abs. 2 des § 37, neben einem allfälligen Verfallsausspruch nach Maßgabe des § 17, mit (dem Ausspruch) einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages an Verbrauchsteuern oder der auf die verhehlte Sache entfallenden Eingangsabgaben geahndet. Die Finanzvergehen der vorsätzlichen Monopolhehlerei und…
…ccccc, schuldig erkannt, das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei, das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols und das Finanzvergehen der vorsätzlichen Monopolhehlerei dadurch begangen zu haben, dass er eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich insgesamt 483.000 Stück (2.416 Stangen) Zigaretten verschiedener Marken drittländischer Herkunft…
…FinStrG darf auf die Strafe des Verfalls nur in den im II. Hauptstück dieses Abschnittes vorgesehenen Fällen, so auch in den Fällen einer vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a iVm Abs. 2 leg.cit. und einer vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit…
…12345, der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.1 lit.a Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm § 38 Abs.1 FinStrG und der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs.1 lit.a FinStrG sowie der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 und Abs.3 lit.b FinStrG iVm …
…waren, an sich gebracht und an C , D und E übergeben hat und er hiedurch das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.1 lit a FinStrG unter dem erschwerendem Umstand der Gewerbsmäßigkeit nach § 38 Abs.1 lit.a FinStG und der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach …
…Bf. getroffen wurden. Dies gründete der Finanzstrafsenat insbesondere auch auf die Angaben des zeugenschaftlich einvernommenen Lieferanten der Zigaretten, welcher die errechnete Menge als deutlich überschätzt bezeichnete. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die Beschwerde vom 18. November 2011 gilt gemäß § 85 ZollR-DG und § 223 Abs. 37ff…