…ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In…
…In diesem Lohnzettel sei ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen. Ein vorläufiger Lohnsteuerabzug habe zu unterbleiben. Weiters führte das Finanzamt aus, dass die Beschwerdeführerin vom 1.1. bis 31.3. Arbeitslosengeld bezogen habe und somit der Durchschnittsteuersatz gemäß …
…ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In…
…5 iVm § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988) betrifft; ein vorläufiger Lohnsteuerabzug durch die auszahlende Stelle unterblieb gemäß § 69 Abs. 5 letzter Satz EStG 1988. Nachdem am 19. Oktober 2015 die Arbeitnehmerveranlagungserklärung der Bf. für das Jahr 2014 beim Finanzamt elektronisch eingelangt…
…EStG 1988 regelt ua den Lohnsteuerabzug bei Auszahlung von Bezügen aus der gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung. Demnach sind 22 % Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 20 € täglich übersteigen. Wird ein 13. bzw 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben…
…Satz die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84) zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. Ein vorläufiger Lohnsteuerabzug hat zu unterbleiben. Gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 idF BudBG…
…regelt ua. den Lohnsteuerabzug bei Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung. Demnach sind 22 % Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 20 € täglich übersteigen. Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausbezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung…
…zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 auszuweisen. Ein vorläufiger Lohnsteuerabzug hat zu unterbleiben. Gemäß § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ist eine amtswegige Veranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß §…
…zusätzliche Auszahlung von 13. und 14. Bezügen hat zur Folge, dass ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Beträgen zu unterbleiben hat. § 67 EStG 1988 folgt gesetzessystematisch dem in § 66 EStG 1988 geregelten Lohnsteuertarif und legt für "sonstige Bezüge" eine begünstigte Besteuerung fest. Während der Lohnsteuertarif des…
…ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In…
…bildet die Frage, ob die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage für das Jahr 2017 unter Berücksichtigung von Krankengeldern aus der gesetzlichen Krankenversorgung korrekt erfolgte, wenn hinsichtlich der von der Wiener Gebietskrankenkasse bezogenen Krankengelder bereits ein (vorläufiger) Lohnsteuerabzug vorgenommen worden sei. Erhält gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988…
…EStG 1988 regelt ua den Lohnsteuerabzug bei Auszahlung von Bezügen aus der gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung. Demnach sind 25% Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 30 € täglich übersteigen. Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben…
…Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausbezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt zu übermitteln. In diesem…
…Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an ihr Finanzamt zu übermitteln. In diesem…
…EStG zu versteuern. Wird ein 13. und 14. Bezug zusätzlich ausbezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel gemäß § 84 EStG auszustellen und an das…
…Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an ihr Finanzamt zu übermitteln. In diesem…
…lit. e die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und dem Finanzamt zu übermitteln. Ein vorläufiger Lohnsteuerabzug hat zu unterbleiben. Rückzahlungen durch die PVA von Beiträgen für freiwillige Weiterversicherungen sind gemäß § 25 Abs. 1 Z…
…Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an ihr Finanzamt zu übermitteln. In diesem…
…der ausgezahlten Bezüge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 auszuweisen. Ein vorläufiger Lohnsteuerabzug hat zu unterbleiben. Rückgezahlte Pflichtbeiträge, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 einbehalten oder zurückgezahlt…
…ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In…