…unterlassen, festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Eintragung des Bf. bereits Zahlungsunfähigkeit bestanden habe und in der GmbH keine liquiden Mittel mehr vorhanden gewesen seien. Von der Zahlungsunfähigkeit sei jedenfalls auszugehen gewesen, da bereits am D-10 der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden sei…
…4 BAO keine Gesellschaftsmittel mehr vorhanden sind. Für nicht abgeführte Lohnsteuer wird auf die Bestimmung des § 78 Abs. 3 EStG 1988 hingewiesen, aus der sich ergibt, dass jede vom Geschäftsführer vorgenommene Zahlung vereinbarter Arbeitslöhne, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf…
…Geschäftsführer habe insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die er verwalte, entrichtet würden. Nach dem "Gleichheitsgrundsatz" (Anmerkung: gemeint wohl "Gleichbehandlungsgrundsatz") habe der Vertreter vorhandene Mittel zwar nicht in erster Linie zur Begleichung der Abgabenschulden zu verwenden, er dürfe allerdings auch nicht…
…1.), 2.) und 4.) Eine der Pflichten eines Geschäftsführers ist es, fällige Abgabenschuldigkeiten zu entrichten. Reichen vorhandene Mittel nicht zur Abdeckung aller Schulden aus, so liegt, wenn keine verhältnismäßige Befriedigung der Gläubiger erfolgt und dabei die Abgabenbehörde schlechter gestellt wird als die übrigen Gläubiger, eine…
…weshalb der Beschwerdeführer nicht dafür Sorge getragen habe, dass die angeführten Abgaben entrichtet worden seien. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Anhand des beigelegten Fragenbogens mögen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers offengelegt…
…Er möge darlegen, warum näher aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft nicht entrichtet worden wären. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich wurde um Darstellung der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers ersucht. Mit E…
…Tabelle dargestellt sei - zu einem Quotenschaden für die Umsatzsteuer 2006 in Höhe von € 59.749,97 führe. | | fällige Verbindlichkeiten | vorhandene Mittel | mögliche anteilige Zahlungen | tatsächlich geleistete Zahlungen | nicht gezahlter Rest | fällige Lieferverbindlichkeiten | 571.864,67 | …
…dem Gleichheitsgrundsatz der Vertreter vorhandene Mittel zwar nicht in erster Linie zur Begleichung der Abgabenschulden zu verwenden hat, er darf allerdings auch nicht den Abgabengläubiger schlechter behandeln als alle anderen Gläubiger; er darf also nicht andere Verbindlichkeiten vor den Abgabeschulden erfüllen. Sind zwar Geldmittel vorhanden…
…dem Gleichbehandlungsgrundsatz habe der Vertreter vorhandene Mittel zwar nicht in erster Linie zur Begleichung der Abgabenschulden zu verwenden, er dürfe allerdings auch nicht den Abgabengläubiger schlechter behandeln, als alle anderen Gläubiger; er dürfe also nicht andere Verbindlichkeiten vor den Abgabenschulden erfüllen. Seien zwar Geldmittel vorhanden…
…weshalb die Beschwerdeführerin nicht dafür Sorge getragen habe, dass die angeführten Abgaben entrichtet worden seien. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Anhand des beigelegten Fragenbogens mögen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschwerdeführerin offengelegt…
…Abgaben entrichtet würden (z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung seien vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien, sei dies durch geeignete Unterlagen…
…kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, welches zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben herangezogen werden könnte. Für die Haftung nach § 9 BAO ist nur die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten von Bedeutung. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte…
…Dieser Aufforderung sei er jedoch nicht nachgekommen. Er habe sohin keinen Nachweis erbracht, dass die im Haftungszeitraum vorhandenen Mittel der Gesellschaft anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hafte der Geschäftsführer für die in Haftung gezogenen Abgaben zur…
…Dieser Aufforderung ist er jedoch nicht nachgekommen. Der Beschwerdeführer hat sohin keinen Nachweis erbracht, dass die im Haftungszeitraum vorhandenen Mittel der Gesellschaft anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes haftet der Geschäftsführer für die in Haftung gezogenen Abgaben zur…
…jedoch nicht aufgestellt, da aus seiner übermittelten "Liquiditätsaufstellung" weder die im Februar 2017 getätigten Zug-um-Zug-Geschäfte noch die in diesem Zeitraum (vor Entrichtung der Zug-um-Zug-Zahlungen) vorhandenen liquiden Mittel hervorgehen, weshalb auch keine korrekte Quote berechnet wurde. Aus der Gesamtschau aller…
…Beschwerdeführer (Bf.) um Mitteilung betreffend den Abgabenrückstand der G-1 um Darlegung der Gründe, warum er als verantwortlicher Geschäftsführer im Zeitraum vom D-1 bis D-2 nicht für die Abfuhr der Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft gesorgt habe. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller…
…er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Abgaben entrichtet werden bzw. dass allenfalls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden sind. Der Bf. übermittelte der belangten Behörde das dem Haftungsvorhalt beiliegende Vermögensverzeichnis und gab an, dass die Haftungsinanspruchnahme auf unrichtigen Abgabenbescheiden…
…Abgaben zu entrichten (z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung seien vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien, sei dies durch geeignete Unterlagen…
…kein Verschulden treffe, dieser auch nicht zur Haftung herangezogen werden dürfe, insbesondere dann nicht, wenn im Zeitpunkt der Vorschreibung der Abgaben im Anschluss an die abgabenbehördliche Prüfung keine liquiden Mittel mehr vorhanden gewesen seien (Fischerlehner in Althuber, Geschäftsführer- und Vorstandshaftung 2 , Seite 120; VwGH 96…
…Abgaben entrichtet wurden (z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen…