…der Selbstanzeige bei der Behörde eben erst nach und auch aufgrund der Anmeldung der Prüfung erfolgt ist. Ein vorangegangenes bereits eingetretenes Bewusstsein über die Verfehlung kann wohl die ursächliche Bedingtheit der Abgabe der Selbstanzeige nach Anmeldung nicht widerlegen. Für die AP ergibt sich nicht schlüssig…
…anlässlich einer Außenprüfung gemäß § 147 BAO für die Jahre 2009 bis 2013 (Energieabgabenvergütung nur für das Jahr 2010) festgestellt wurde. Vorbemerkung: Vorangegangenes Berufungsverfahren Dem nunmehr anhängigen Verfahren ging ein Berufungsverfahren für die Energieabgabenvergütung für die Jahre 2006 bis 2009 voraus, in welchem ebenfalls strittig war…
…des Inhaltes. Sachverhalt: Das FA Wien 12/13/14 Purkersdorf hat am 20.09.2013 bei der C.GmbH Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für die Wirtschaftsjahre 2009 bis 2011 mit Schätzungsbescheiden festgesetzt. Gegen diese Schätzungsbescheide hat die C.GmbH vertreten durch ihren Steuerberater fristgerecht Berufung erhoben…
…Am Schluss jedes Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere (Z 4) im Nennbetrag von mindestens 50% des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein. (…) 2. Beträgt die Wertpapierdeckung nach Z 1 im Wirtschaftsjahr auch nur vorübergehend weniger als 50% der…
… 4 Abs. 1 EStG 1988 ist der Gewinn der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, somit das Ergebnis des Betriebsvermögensvergleiches. Die Wahl der Gewinnermittlungsart wird mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung…
…als Gruppenträger im Sinne des § 9 KStG 1988 in Betracht kommt (VwGH 26.11.2014, 2011/13/0008). Der eigene Besteuerungszeitraum für die Liquidation beginnt mit dem Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres, somit mit Ablauf des 31.12.2022 (§ 19 Abs 5 KStG 1988…
…dem das Wirtschaftsjahr endet. § 2 Abs. 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988 ist anzuwenden." § 4 Abs. 1 EStG 1988 lautet folgendermaßen: "Gewinn ist der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluß des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres…
…Regelung festgelegt, dass gleich wie bei der vorangegangenen Rechtslage ("Bei nicht unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Gruppenmitgliedern sind nur die nach § 5 Abs. 1 und den übrigen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1988 und dieses Bundesgesetzes ermittelten Verluste aus Einkunftsquellen des jeweiligen Wirtschaftsjahres dem unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger…
…Regelung festgelegt, dass gleich wie bei der vorangegangenen Rechtslage ("Bei nicht unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Gruppenmitgliedern sind nur die nach § 5 Abs. 1 und den übrigen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1988 und dieses Bundesgesetzes ermittelten Verluste aus Einkunftsquellen des jeweiligen Wirtschaftsjahres dem unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger…
…Tätigkeit ohne Forschungs- und Entwicklungs-Charakter. Der allgemeine Stand der Technik beziehungsweise des Wissens ('Neuheit') wird nicht erweitert. Die Optimierung des ***1***-,Prototypen' bis zur Serienreife erfüllt somit, wie auch die Entwicklung des ***1*** in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren, nicht die inhaltlichen Voraussetzungen des § 108c Abs…
…5 leg. cit.) ergibt. Vor allem gilt nach § 19 Abs. 3 KStG 1988 ein besonderer (grundsätzlich mit höchstens drei Jahren befristeter) Besteuerungszeitraum, der vom Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres bis zur Beendigung der Abwicklung reicht (vgl. Doralt/Ruppe, Steuerrecht, I11, Tz 1029, sowie - auch…
…dem gemeinen Wert anzusetzen. (5) Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das Betriebsvermögen, das am Schluß des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung anzusetzen war. Wird die Auflösung im Wirtschaftsjahr der Gründung (Errichtung) beschlossen, ist Abwicklungs-Anfangsvermögen das eingezahlte Kapital. (6) Auf die Gewinnermittlung…
…dem gemeinen Wert anzusetzen. (5) Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das Betriebsvermögen, das am Schluß des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung anzusetzen war. Wird die Auflösung im Wirtschaftsjahr der Gründung (Errichtung) beschlossen, ist Abwicklungs-Anfangsvermögen das eingezahlte Kapital. (6) Auf die Gewinnermittlung…
…einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, daß der Erwerber den Betrieb fortführt. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Anlagevermögen gehört haben, darf der Bilanzansatz, abgesehen von den Fällen der Z 13, nicht über den letzten Bilanzansatz hinausgehen. ....." § 7 Abs…
…des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und -ausgängen können Abgabenpflichtige jeder Art (unabhängig ob sie buchführungspflichtig sind oder nicht), wenn ihre Umsätze in den beiden unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahren den Betrag von € 150.000,00 nicht überschritten haben. eine vereinfachte Losungsermittlung durchführen…
…dem gemeinen Wert anzusetzen. (5) Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung anzusetzen war. Wird die Auflösung im Wirtschaftsjahr der Gründung (Errichtung) beschlossen, ist Abwicklungs-Anfangsvermögen das eingezahlte Kapital. (6) Auf die Gewinnermittlung…
…für richtig erkannt, dass die für die Jahre 1985 und 1986 gebildeten Rücklagen gewinnerhöhend aufzulösen waren, da im Jahr 1990 die Entnahmen den Gewinn des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres überstiegen haben. Obwohl diese Entscheidung zum EStG 1972 ergangen ist, kann Aufgrund der Ähnlichkeit zwischen § 11 EStG…
…auch daran zu erkennen, dass im Falle einer solchen Einbringung die Verlustvorträge des eingebrachten Unternehmens vom übernehmenden Unternehmen geltend gemacht werden könnten. Von der BP seien daher die drei vorangegangenen Wirtschaftsjahre der A. KG in die Berechnung der Investitionszuwachsprämie der A. GmbH miteinbezogen worden. In…
…ermöglichen, 2. die Umsätze im Sinne des § 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 220 000 Euro betragen, 3.aus der Steuererklärung hervorgeht, dass der Steuerpflichtige von der Pauschalierung Gebrauch macht. Für den Geschäftsführerbetrieb aus dem der Bf. Einkünfte gemäß § 22…
…so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehört haben, kann der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren den Teilwert auch dann ansetzen, wenn er höher ist als der letzte Bilanzansatz; es dürfen jedoch höchstens die Anschaffungs- oder…