…grundsätzlich bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Für volljährige Kinder unter 24 Jahren besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung sowie für deren weiteren Verlauf. Die Familienbeihilfe wird grundsätzlich für die gesetzliche…
…Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. … Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b) FLAG 1967 haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer ***Bf1*** (in weiterer Folge der Bf) erzielte im Jahr 2023 ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seiner Arbeitnehmerveranlagung beantragte er die Berücksichtigung eines Unterhaltsabsetzbetrags für seine zwei volljährigen Kinder, die in ***Land1*** leben. Mit Bescheid vom 3. Juni 2024 wurde…
…b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule weitergebildet werden…
…weder dem Stpfl. noch seinem mit ihm lebenden (Ehe-) Partner Familienbeihilfe gewährt wird, - der Stpfl. für das Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet. Ein Unterhaltsabsetzbetrag steht somit für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die - an sie selbst oder an Dritte - keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, nicht zu…
…das erheblich behindert ist, monatlich um einen näher angeführten Betrag. 4. Erwägungen: Nach den oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen setzt der Anspruch auf Familienbeihilfe von volljährigen Kindern im Eigenbezug voraus, dass ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist (§ 6 Abs…
…€ 467,20 Des Weiteren wurde für das Kind T2 auch der Kinderfreibetrag gemäß § 106a Abs. 2 EStG in Höhe von € 132 in Absatz gebracht. In der Bescheidbegründung wurde Folgendes ausgeführt: "Gemäß § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 können Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder…
…habe. Sie ersuche daher, den Bescheid vom 3.8.2015 ersatzlos aufzuheben. Das Finanzamt wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 30.11.2015 ab. In der Begründung wies das Finanzamt darauf hin, dass für volljährige Kinder Familienbeihilfe nur unter bestimmten, im § 2 Abs. 1 lit…
…bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 gegeben sein. Nach § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 haben (volljährige) "Kinder" unabhängig von ihrem Alter Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen…
…nicht nach dem § 37 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 erfolgen, da die diesbezüglichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die Bestimmung regelt klar, dass für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausgezahlt wird, weder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, (vgl. UFS 8.10.12, RV/2736-W/12…
… 2 Abs 1 lit b FLAG haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule…
…Antragstellerin. § 14 Abs. 1 FLAG 1967 ermöglicht es einem volljährigen Kind, für das Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht, zu beantragen, dass die Überweisung auf sein Girokonto erfolgt. An der Eigenschaft der antragstellenden Kindesmutter als anspruchsberechtigte Bezieherin ändert sich dabei nichts. § 26 Abs. 3 FLAG 1967…
…b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule…
…würde, dass die Tochter volljährig sei. Dabei sei übersehen worden, dass die Tochter noch nicht selbsterhaltungsfähig sei, weil sie sich noch in Berufsausbildung befinde. Die Tatsache, dass die Tochter bei der Mutter in Deutschland lebe, könne zu keinem anderen Ergebnis führen. Eine Ungleichbehandlung von Kindern…
… 2 Abs 1 lit b FLA G 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule…
…Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. (8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…drei Kinder als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen und zwar für jene Monate, in denen keine Familienbeihilfe mehr ausbezahlt wurde (s. dazu auch die diesbezüglichen Daten in der BVE). Gemäß der (Verfassungs-) Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder…
…lt. Gerichtsbeschluss an seine volljährige, studierende Tochter, die ua. an Multipler Sklerose leidet, monatlich zu zahlenden Unterhaltsleistungen in Höhe von € 700 (= € 8.400/Jahr) mit folgender Begründung nicht anerkannt: Unterhaltsleistungen, die Eltern an ihre Kinder aufgrund einer Erkrankung zu leisten verpflichtet sind…
…der Bf. zusammengefasst die folgenden hier relevanten Angaben, die durch eine Dolmetscherin übersetzt wurden: Er sei seit 1990 mit seiner Frau ***VN_Gattin*** verheiratet und habe mit ihr zwei volljährige, selbsterhaltungsfähige Kinder. In Österreich verfüge er über eine ca. 60 m² große Mietwohnung. In Polen…