…Damit sind die von der Rechtsprechung und Lehre aufgestellten Kriterien - die volle zeitliche Inanspruchnahme des Kindes einerseits und das ernsthafte und zielstrebige Bemühen des Sohnes um den Ausbildungserfolg - nicht erfüllt. Ergänzend ist dazu auszuführen: Unterbrechungen der Berufsausbildung wegen Krankheit sind nur für einen bereits vorher…
…insbesondere durch Hausaufgaben, Lernzeiten zur Vorbereitung sowie Prüfungs- und Testzeiten. Der wöchentliche Arbeitsaufwand meiner Tochter überschreitet damit das für eine volle zeitliche Inanspruchnahme maßgebliche Ausmaß. Aus tatsächlicher Sicht ist die Ernsthaftigkeit und Vollwertigkeit der Ausbildung zweifelsfrei gegeben. Die Aberkennung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge allein…
…die volle Zeit der Tochter des Bf in Anspruch genommen hat (vgl. VwGH 15.12.2009, 2007/13/0125). Der UFS hat in der zitierten Entscheidung UFS 18.1.2012, RV/1460-W/11 auf Grund des dort festgestellten Sachverhalts eine volle zeitliche Inanspruchnahme in…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG vorliegt. Was nun die "volle" zeitliche Inanspruchnahme der Tochter der Bf. anlangt, so ist seitens des BFG festzuhalten, dass diese auf Grund der schlüssigen Auskunft des Bundesministeriums für Frauen und Bildung betreffend die Wechselwirkung zwischen Besuch des Lehrganges und…
…1 lit. b FLAG vorliegt für die Beurteilung des gegenständlichen Falles heranzuziehen. Die Anzahl der inskribierten 24 Stunden unter Berücksichtigung von dafür nötigen Vorbereitungsstunden könnte grundsätzlich eine volle zeitliche Inanspruchnahme und damit eine Berufsausbildung begründen, auch weil aus der negativen Beurteilung allein ein ernsthaftes Bemühen…
…Element einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 FLAG die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen muss. Bei einem Kind in Ausbildung ist jedoch eine volle zeitliche Inanspruchnahme nicht mit genauen Stundenanforderungen wie sie für Dienstverhältnisse bestehen gleichzusetzen. Schulische Ausbildungen zur Heranführung an die Reifeprüfung…
…in der zitierten Entscheidung UFS 18.1.2012, RV/1460-W/11 auf Grund des dort festgestellten Sachverhalts eine volle zeitliche Inanspruchnahme in Bezug auf die Vorbereitung auf den Aufnahmetest an der Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg jedenfalls von einem Monat, allenfalls von drei Monaten angenommen. …
…BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl…
…BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl…
…erfolgt. Eine Berufsausbildung iSd FLAG 1967 sei nach Beendigung der praktischen Lehrausbildung im Jänner 2020 mangels Erfüllung der Iaut BFG-Rechtsprechung geforderten quantitativen/zeitlichen Komponente (wöchentlicher Zeitaufwand von zumindest 30 Stunden) und der fehlenden Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit nicht mehr gegeben gewesen. Die Rückforderung der Familienbeihilfe…
…da für diese die Inanspruchnahme der überwiegenden Zeit des Kindes erforderlich ist, sodass das Kind nicht gleichzeitig einem Beruf voll nachgehen kann. Keine Rechtswidrigkeit des noch dem Rechtsbestand angehörenden Teils des angefochtenen Bescheids Der angefochtene Bescheid erweist sich daher im Umfang seiner Anfechtung durch den…
…diesem Zeitraum die volle oder überwiegende Zeit der Tochter der Beschwerdeführerin in Anspruch nahm. Hinzu kommt, dass die Tochter der Beschwerdeführerin ab September 2024 in einem aufrechten Dienstverhältnis als Angestellte stand. Dieser Umstand spricht nach der Rechtsprechung regelmäßig gegen eine zeitlich überwiegende Inanspruchnahme durch die…
…kann, ist nach der VwGH-Rechtsprechung entscheidend, dass die Ausbildung die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt, was nach den obigen Ausführungen eine zeitliche Intensität von zumindest 30 Wochenstunden jeden Anspruchsmonat voraussetzt. Das Bundesfinanzgericht hat in seinem Erkenntnis vom 12. November 2018 ausgesprochen, dass…
…offensichtlich nicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch genommen hat und daher schon deswegen kein Familienbeihilfeanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Satz 1 FLAG 1967 ("...wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist") besteht. Überwiegende zeitliche Inanspruchnahme durch die…
…BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl…
…Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch genommen hat (vgl. VwGH 15.12.2009, 2007/13/0125). Es ist daher das Finanzamt Österreich gemäß § 269 Abs. 2 BAO zu ersuchen, ***8*** ***2*** gemäß § 169 BAO als Zeugin persönlich zum Beweisthema "Zeitliche Inanspruchnahme durch die…
…BGBl. I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl…
…Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (vgl. etwa VwGH 14.12.2015, Ro 2015/16/0005, mit weiteren Nachweisen). Für die Qualifikation als Berufsausbildung kommt es nicht darauf an, ob die schulische oder kursmäßige Ausbildung berufsbegleitend organisiert ist. Der zeitlichen Gestaltung und…
…ein Kind kann somit von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0003). Der zeitlichen Gestaltung und Verteilung einer Ausbildung einschließlich der erforderlichen Vorbereitungs- und Lernzeit kommt Indizwirkung für die zeitliche Inanspruchnahme zu (vgl. VwGH 30.3.2017…
…nach als Berufsausbildung angesehen werden kann. Deshalb hat es sich zu Recht mit der quantitativen Inanspruchnahme der Tochter der Mitbeteiligten beschäftigt und ist zum Ergebnis gelangt, dass die von der Rechtsprechung geforderte zeitliche Inanspruchnahme im Revisionsfall gegeben gewesen sei. Den dazu getroffenen Sachverhaltsfeststellungen tritt das…