…den mit Punkt IV übernommenen Liegenschaftsanteilen als Gegenleistung zuordnen" (vgl. auch VwGH 25.11.1999, 99/16/0064). Betraf die vermögensrechtliche Seite des Scheidungsvergleiches nur Grundstücksübertragungen sowie eine Ausgleichszahlung, war also anderes Vermögen nicht Gegenstand der Scheidungsfolgenvereinbarung, so handelte es sich nicht um eine Globalvereinbarung…
… 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 2 % von der Gegenleistung in Höhe von 141.687,37 € (gerundet gemäß § 204 BAO). Das Finanzamt begründete: "Die vermögensrechtliche Seite des gegenständlichen Vergleiches beschränkt sich lediglich auf die Grundstücksübertragung, die Darlehensübernahme sowie die Ausgleichszahlung. Anderes Vermögen ist…
…2006/16/0018) ist bei einem Scheidungsvergleich nach dessen Wortlaut und Gliederung für den Einzelfall zu beurteilen, ob die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur eine Grundstücksübertragung betrifft, für die die Gegenleistung eindeutig bezeichnet oder auch anderes Vermögen Gegenstand dieser Scheidungsfolgenvereinbarung ist und deshalb infolge des…
…Kindes und seine Bedürfnisse, besonders seine Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten, aber auch die Lebensverhältnisse der Eltern zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung des Kindeswohls ist keineswegs auf den Bereich der personenrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die vermögensrechtliche Seite des…
…630,60 verringert und der diesbezügliche Betrag aufgelassen werde. 5. Berufungsvorentscheidung In der zur abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt dem Folgendes entgegen: "Da die vermögensrechtliche Seite der Vereinbarung vom 22.2.2012 nur Grundstücksübertragungen betrifft, kann von einer Globalvereinbarung nicht ausgegangen werden. Die gegenseitige Übertragung…
…863,41 verringert und der diesbezügliche Betrag aufgelassen werde. 5. Berufungsvorentscheidung In der zur abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt dem Folgendes entgegen: "Da die vermögensrechtliche Seite der Vereinbarung vom 22.2.2012 nur Grundstücksübertragungen betrifft, kann von einer Globalvereinbarung nicht ausgegangen werden. Die gegenseitige Übertragung…
…werden könne. Eine Globalvereinbarung werde im Regelfall dann angenommen werden können, wenn sich die vermögensrechtliche Seite einer Scheidungsfolgenvereinbarung nicht nur in (einer) Grundstücksübertragung(en) und der Leistung einer Ausgleichszahlung erschöpft, sondern auch anderes Vermögen Gegenstand der Vereinbarung ist (VwGH vom 07.10.1993, 92/16…
…darauf, dass im konkreten Einzelfall auch betreffend Scheidungsvergleiche sehr wohl Gegenleistungen ermittelbar sein können. Auch im vorliegenden Fall handelt es sich nicht etwa um eine Globalvereinbarung, weil die vermögensrechtliche Seite dieses Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung betrifft. Anderes Vermögen ist nicht Gegenstand der Scheidungsfolgenvereinbarung. In…
…berechnen ist. Im gegenständlichen Vergleich werden die Liegenschaften als wesentlicher Teil des "ehelichen Gebrauchsvermögens" behandelt. Die vermögensrechtliche Seite des Scheidungsvergleiches erschöpft sich in der Transferierung der Liegenschaften. Der zu erschließende Parteienwille ist auf einen unmittelbar gegenseitigen und eng verknüpften Leistungsaustausch gerichtet und es ist davon…
…berechnen ist. Im gegenständlichen Vergleich werden die Liegenschaften als wesentlicher Teil des "ehelichen Gebrauchsvermögens" behandelt. Die vermögensrechtliche Seite des Scheidungsvergleiches erschöpft sich in der Transferierung der Liegenschaften. Der zu erschließende Parteienwille ist auf einen unmittelbar gegenseitigen und eng verknüpften Leistungsaustausch gerichtet und es ist davon…
…11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung ohne Weiteres ermittelbar (vgl. zB…
…Liegenschaftsanteilen und Übernahme eines Darlehens einen Tauschvertrag gesehen. Auch im beschwerdegegenständlichen Fall handle es sich nicht um eine Globalvereinbarung, weil die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die Grundstücksübertragungen sowie die Darlehensübernahme betreffe. Auf die Entscheidungen des UFS vom 22.12.2011, RV/0198-S/08…
…11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung ohne Weiteres ermittelbar (vgl. zB…
…11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung ohne Weiteres ermittelbar (vgl. zB…
…Ausgleichszahlung und dem Grundstückserwerb hergestellt wird oder nicht. In seiner auf das oa Erkenntnis vom 7.10.1993, 92/16/0149, folgenden Judikatur hat der VwGH wiederholt ausgesprochen, dass keine Globalvereinbarung vorliegt, wenn sich die vermögensrechtliche Seite einer Scheidungsfolgenvereinbarung in (einer) Grundstücksübertragung(en) und der…
…11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung ohne Weiteres ermittelbar (vgl. zB…
…erworbenen Liegenschaftshälfte oder aber eine Gegenleistung, bestehend aus der Ausgleichszahlung, zugrunde zu legen ist. Betraf die vermögensrechtliche Seite des Scheidungsvergleiches nur eine Ausgleichszahlung, war also anderes Vermögen nicht Gegenstand der Scheidungsfolgenvereinbarung, so handelte es sich nicht um eine Globalvereinbarung. Im gegenständlichen Fall sei von einer…
…Beschwerdeausführungen Folgendes entgegen: "Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Nach der Gliederung des gegenständlichen Vergleiches betrifft dessen vermögensrechtliche Seite lediglich die gegenseitige Übertragung von Liegenschaftsanteilen und die Übernahme von Verbindlichkeiten. In den Punkte 2. und 5…
…ohne weiteres ermittelbar. In derartigen Fällen handle es sich nicht - wie eingewendet - um eine Globalvereinbarung, weil die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständlichen Grundstücksübertragungen sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft. Anderes Vermögen ist nicht Gegenstand der Scheidungsfolgenvereinbarung. Laut Verwaltungsgerichtshof ist daher ausschließlich die vermögensmäßige…
…handle sich bei der gegenständlichen Aufteilung um eine Globalvereinbarung, ist darauf hinzuweisen, dass die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches im Wesentlichen nur die Grundstücksübertragungen betrifft. Im Punkt 2.2 des Vergleiches wird die wechselseitige Übertragung von Liegenschaftsanteilen geregelt. In dieser Vereinbarung ist ein Austausch von Grundstücken…