…nicht ausgeforscht und befragte werden konnten, gelang das Bundesfinanzgericht zur Ansicht, dass der Empfängerbenennung nach § 162 BAO nicht entsprochen worden ist. Auch auffallend ist, dass im gegenständlichen Fall bei allen GmbH`s zeitnah zur "Leistungserbringung" Konkursverfahren eröffnet wurden mit anschließender Löschung aus dem Firmenbuch mangels…
…werden die Firmen aufgegeben, gehen in Konkurs und die Abgabenrückstände sind darauf uneinbringlich. Leistungen werden von der Firma nicht erbracht, da diese vermögenslos ist. Die Geschäftsführer sind namhaft gemachte Strohmänner, welche kurz nach der Übernahme der Gesellschaft nicht mehr auffindbar sind. Die handelnden Personen bleiben…
…dass eine solche schriftliche Vereinbarung nicht zustande gekommen sei. Dazu, warum die Anteile an der GmbH - entgegen der Optionsvereinbarung vom 23.02.2001 - von der AG und nicht von der Bf erworben worden seien: Auch diesbezüglich seien (trotz intensiver Nachschau) keine Dokumente auffindbar. In seinem…
…Als Geschäftszweig war angegeben: der An- und Verkauf, Verwaltung und Verwertung von Liegenschaften. Laut Firmenbuch vertrat der handelsrechtliche Geschäftsführer, der nun auch für die Bf die Wiederaufnahme des Verfahrens begehrt, seit 04.06.2007 selbständig die GmbH. Er war nicht Gesellschafter der Bf. Am 25…
…und abzuführen. Unterlässt die zur Vertretung berufene Person die Abfuhr dennoch, so haftet sie nach den zitierten Bestimmungen der BAO für die Lohnsteuer. Bereits aus dem Umstand, dass im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Bf. Löhne ausbezahlt wurden, ergibt sich, dass die GmbH nicht völlig vermögenslos…
…dazu niemals befragt worden, noch sei ihm ein diesbezüglicher Abgabenbescheid bekannt. Daher erkenne er die Forderungen der Abgabenbehörde auch nicht an. Der Bf. sei vermögenslos und beziehe aus unselbständiger Arbeit ein Einkommen von ca. 1.800 Euro brutto monatlich. Mit undatiertem Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO…
…B-GmbH mit Stempel und Unterschrift bestätigt habe. Auch in den Jahren 2007 bis 2009 sie dies so gehandhabt worden, dazu hätten jedoch keine Kassabelege mehr gefunden werden können. Aufgrund der langen Verfahrensdauer dürften diese Unterlagen nicht mehr auffindbar sein. Die Fa. E-GmbH sei…
…hat, die Abgaben der GmbH zu tragen, und daher für sämtliche Abgabenrückstände hafte, hat wie auch die Entlastung des Bf gemäß Umlaufbeschluss vom 22. Jänner 2010 keinen Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Haftungstatbestand des § 9 BAO. Im gegenständlichen Verfahren ist auch nicht zu klären, ob…
…geführten S.GmbH, für deren offene Abgabenschuldigkeiten er zur Haftung herangezogen wurde, bekommen zu haben. Ihm wird mitgeteilt, dass im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem BFG nur die Rechtmäßigkeit eines konkret angefochtenen Bescheides zu prüfen ist und daher eine allfällige nunmehrige Gleichbehandlungsberechnung nicht in diesem…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Fall wurde die Bf. im Firmenbuch infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. In seinem Erkenntnis vom 28. Oktober 2014 hat der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht des Bundesfinanzgerichtes, bei einer wegen Vermögenslosigkeit im Firmenbuch gelöschten und damit als Rechtspersönlichkeit untergegangenen…
…auszugehen, dass die Rechtspersönlichkeit der aufgelösten und amtswegig gelöschten GmbH bereits weggefallen ist. Sowohl die Löschung gemäß § 40 Abs. 1 FBG als auch die im Firmenbuch gemäß § 39 Abs. 2 FBG einzutragende Auflösung gelten als deklarativ und führen grundsätzlich nicht zur Vollbeendigung einer Gesellschaft (vgl…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die Beurteilung der Rechtsfrage, wann vom Vorliegen der Vollbeendigung einer amtswegig gelöschten GmbH auszugehen und wie in diesem Fall vorzugehen ist, im Einklang…
…Rechtspersönlichkeit der GmbH als fortdauernd anzusehen ist, war auch zu prüfen, ob sich auf Grund des vorliegenden Rechtsstreits nachträglich ein abwickelbares Vermögen der beschwerdeführenden Gesellschaft ergeben könnte. Der von der Beschwerde betroffene Abgabenbetrag in Höhe von ***6*** Euro wurde bislang nicht entrichtet und ist von…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die Beurteilung der Rechtsfrage, wann vom Vorliegen der Vollbeendigung einer amtswegig gelöschten GmbH auszugehen und wie in diesem Fall vorzugehen ist, im Einklang…
…der gelöschten GmbH beträfe (was dann der Fall wäre, wenn die Abgabenfestsetzung durch das Bundesfinanzgericht zu einem Aktivvermögen der gelöschten Gesellschaft führte). Beides trifft im streitgegenständlichen Fall nicht zu, weil die Bf. spätestens seit dem Zeitpunkt ihrer amtswegigen Löschung im Firmenbuch vermögenslos war und andererseits…
…ObA 46/06g) und Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt - also zB Abgaben noch festzusetzen - sind (Ritz, BAO³, § 79, Tz 10, 11; VwGH 21.9.2005, 2001/13/0059; 11.11.2009, 2006/13/0187). Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach…
…weil die gelöschte GmbH die vorgeschriebene Umsatz- und Körperschaftsteuer nicht entrichtet hat und daher selbst im Falle einer Stattgabe der Beschwerde kein Aktivvermögen entstünde, da der gesamte Abgabenrückstand auf dem Konto der gelöschten GmbH aushaftet. Die im Firmenbuch gelöschte und vermögenslose GmbH ist damit vollbeendet…
…ObA 46/06g) und Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt - also zB Abgaben noch festzusetzen - sind (vgl. Ritz, BAO, § 79, Tz 10, 11; VwGH 21.9.2005, 2001/13/0059; 11.11.2008, 2006/13/0187). Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch…
…ObA 46/06g) und Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt - also zB Abgaben noch festzusetzen - sind (Ritz, BAO³, § 79, Tz 10, 11; VwGH 21.9.2005, 2001/13/0059; 11.11.2009, 2006/13/0187). Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach…
…46/06g) und Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt - also zB Abgaben noch festzusetzen - sind (vgl. Ritz, BAO³, § 79, Tz 10, 11; VwGH 21.9.2005, 2001/13/0059; VwGH 11.11.2008, 2006/13/0187). Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch…